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Aktuelle Prüfanträge der Kassen / Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III

Am 1. April 2009 trat die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die

Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

(Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL)

in der Fassung vom 18.12.2008/ 22.01.2009 in Kraft. Veröffentlicht wurde die AM-RL im Bundesanzeiger 2009, Nr. 49a.

Da es sich hierbei um die Richtlinie handelt, auf deren Grundlage die Mehrzahl der durch die Kassen bei der Prüfungsstelle gestellten Prüfanträge beruht, schlägt sich dies deutlich im aktuellen Prüfalltag nieder.

Für das 2. Quartal 2009 wurden durch die Mehrzahl der Kassen – noch – keine Prüfanträge gestellt. Es handelte sich weitestgehend um ein sogenanntes „Karenzquartal“. Für das 3. Quartals 2009 werden nunmehr verstärkt Prüfanträge durch die Krankenkassen bei der Prüfungsstelle gestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei von Vertragsärzten/-innen veranlasste Verordnungen, die gemäß Anlage III o.g. Richtlinie Verordnungsausschlüssen unterliegen.


In unten stehender Tabelle gibt die Prüfungsstelle einen Überblick zu den am häufigsten beantragten Verordnungsausschlüssen.

Derzeit werden die Ärzte über die vorliegenden Prüfanträge informiert und erhalten im Rahmen des Prüfverfahrens die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Regelhaft besitzt die Prüfungsstelle bei Entscheidungen zum Richtlinienverstoß kaum einen Ermessensspielraum. Es ist in jedem Fall von der Begründung einer Verordnung in der Stellungnahme abhängig, inwieweit durch die Prüfungsstelle im Ausnahmefall ein begründeter medizinischer Einzelfall für die Verordnung gemäß AM-RL, Anlage III, Kapitel H, Abs. (5) anerkannt werden kann.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Beratungsapothekerinnen der Prüfungsstelle natürlich gern zur Seite.

– Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Sachsen –
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