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Änderungen zur Liste der D-Ärzte

Stand: 01. November 2010
Ausgeschieden

(ab 01.11.2010)

01307 Dresden
Prof. Dr. med. Dietmar Roesner
Uniklinikum Dresden,
Kinderchirurgie
Fetscherstr. 74
(Nachfolger ist Prof. Fitze)

Neu bestellt:

(ab 01.11.2010)

01307 Dresden
Prof. Dr. med. Guido Fitze
Uniklinikum Dresden,
Kinderchirurgie
Fetscherstr. 74
(Nachfolger von Prof. Roesner)

– Sicherstellung/wo –
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Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

„Von der KV Sachsen werden gemäß §103 Abs. 4 SGB V in Gebieten, für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind bzw. für Arztgruppen, bei welchen mit Bezug auf die aktuelle Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen entsprechend der Zahlenangabe Neuzulassungen sowie Praxisübergabeverfahren nach Maßgabe des § 103 Abs. 4 SGB V möglich sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.

Wir weisen außerdem darauf hin,

• dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
• dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
• dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.



Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz


Plauen-Stadt/Vogtlandkreis
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 10/C063
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 23.12.2010

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 10/C064

Freiberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 10/C065
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 23.12.2010


Mittweida
Facharzt für Chirurgie/H-Arzt
Reg.-Nr. 10/C066

Psychologischer Psychotherapeut/tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Reg.-Nr. 10/C067

Zwickau-Stadt
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Reg.-Nr. 10/C068


Zwickauer Land
Facharzt für Innere Medizin/Hämatologie und Int. Onkologie
Reg.-Nr. 10/C069
(eine Nachbesetzung nach § 103 Abs. 4 SGB V bedarf einer erneuten Zulassung und kann nur bei Fortbestand der Sonderbedarfsfeststellung mit Festsetzung einer erneuten Beschränkung erteilt werden)

Chemnitz-Stadt
Facharzt für Innere Medizin
– fachärztlich –
Reg.-Nr. 10/C070

Aue-Schwarzenberg
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 10/C071

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 07.01.2011 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz,
Postfach 11 64, 09070 Chemnitz,
Tel.: 0371 2789-406 oder 2789-403 zu richten.


Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Dresden-Stadt
Facharzt für Augenheilkunde
Reg.-Nr. 10/D045

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Abgabe des Vertragsarztsitzes zur Hälfte)
Reg.-Nr. 10/D046
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 27.12.2010

Facharzt für Orthopädie
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 10/D047
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 27.12.2010

Psychologischer Psychotherapeut
Reg.-Nr. 10/D048
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 27.12.2010

Löbau-Zittau
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 10/D049

Meißen
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 10/D050

Facharzt für HNO-Heilkunde
Reg.-Nr. 10/D051

Riesa-Großenhain
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 10/D052


Sächsische Schweiz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 10/D053

Facharzt für HNO-Heilkunde
Reg.-Nr. 10/D054

Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie
(Abgabe des Vertragsarztsitzes zur Hälfte)
Reg.-Nr. 10/D055
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 27.12.2010

Weißeritzkreis
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 10/D056

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.01.2011 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Dresden,
Schützenhöhe 12, 01099 Dresden,
Tel.: 0351 8828-310 zu richten.


Bezirksgeschäftsstelle Leipzig

Leipzig-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 10/L065

Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 10/L066

Facharzt für Allgemeinmedizin*)
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 10/L070

Facharzt für Augenheilkunde
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 10/L067

Facharzt für Augenheilkunde
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 10/L068

Delitzsch
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 10/L069


Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 14.01.2011 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig,
Braunstraße 16, 04347 Leipzig,
Tel.: 0341 24 32 153 oder -154 zu richten.

– Sicherstellung/now –
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Einführung einer bundeseinheitlichen Rufnummer für den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst

Idee einer einheitlichen Rufnummer

Nicht allein in Sachsen sehen sich die Versicherten mit der Tatsache konfrontiert, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst über eine Vielzahl von Rufnummern zu erreichen ist. Die Ver­treterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat deshalb, auf Initiative der KV Brandenburg beschlossen, eine bundeseinheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst einzuführen. Neu ist so eine Rufnummer nicht, so gab es in den neuen Bundesländern die 115 für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst. Eine bundeseinheitliche Rufnummer konnte sich letztlich nicht durchsetzen.


Reservierung durch EU-Kommission

Seit 2007 werden durch die Europäische Kommission nationale Nummern beginnend mit 116 ausschließlich für so genannte „harmonisierte (Telefon-) Dienste mit sozialem Wert“ vergeben. Diese Dienste zeichnen sich dadurch aus, dass sie für den Einzelnen einen Nutzen in Form von Informationen oder Hilfe­stellungen haben und dabei nicht kommerziell betrieben werden. Zudem sind diese Nummern europaweit, netzunabhängig und kostenlos erreichbar.

Vorschläge zur Vergabe solcher Nummern können bei der EU-Kommission eingereicht werden, um Nummern für bestimmte Dienste zu reservieren. Bereits in Deutschland umgesetzt ist die Rufnummer 116 116 für den Karten-sperrdienst und 116 111 für die Hotline für Hilfe suchende Kinder.
Weitere Nummern wurden reserviert, seit November 2009 auch die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst.



Betreiben der Nummer durch die KVen zusammen mit der KBV


Dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat obliegt nunmehr die länderspezifische Umsetzung. In Deutschland erfolgte die Ausschreibung und Zuteilung der 116 117 durch die Bundesnetzagentur. Die KVen haben sich zusammen mit der KBV im April 2010 um die Zuteilung und das Betreiben der 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bei der Bundesnetzagentur beworben und diese im Juni 2010 erhalten.

Nunmehr wird mit Hochdruck an der technischen und organisatorischen Umsetzung gearbeitet.


Strukturen werden geschaffen

Dazu müssen zunächst die entsprechenden Strukturen geschaffen werden, um die Rufnummer 116 117 im deutschen Netz einzurichten, eine automatische Zuordnung der Anrufer mittels Routing zu realisieren sowie ein bundesweites Callcenter mit der Weitervermittlung der Anrufe zu beauftragen. Hierfür musste durch die KBV, aus Gründen einer rechtssicheren Vergabe, eine europaweite Ausschreibung der Leistungen vorgenommen werden.


Geplant ist der Start der bundesweiten Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst im Herbst 2011.


So funktioniert die Nummer


Der Anrufer der die 116 117 wählt, soll automatisch an den zuständigen Bereitschaftsdienstbereich weitergeleitet werden. Dies bedeutet in Sachsen überwiegend eine Weitervermittlung des Anrufers an eine regionale Vermittlungsstelle (ASB, Rettungsleitstelle u. a.), die dann, wie bisher auch, den Anruf an den diensthabenden Bereitschaftsdienstarzt übermittelt.

Sofern derzeit noch nicht regional vermittelt wird, bemüht sich die KV zeitnah entsprechende Strukturen zu schaffen. Dessen ungeachtet wird ein bundesweites Callcenter für nichtzuordenbare Anrufer benötigt, über das die Anrufer an die regionale Vermittlungsstelle weitergeleitet werden. Die Informationen des Anrufers werden vertraulich behandelt, hierzu wurde in die Planung des Projektes der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung eingebunden.


Vorteile ergänzen bewährte Strukturen

Der Versicherte muss sich zukünftig nur noch eine kurze, prägnante Rufnummer merken und erreicht über diese – egal wo er sich in Deutschland befindet – den zuständigen Bereitschaftsdienst.

Gleichzeitig bleiben zusätzlich die bislang bekannten Rufnummern im Bereitschaftsdienst erhalten. Dahinter liegen auch künftig die vertrauten regionalen Strukturen, die sicherstellen, dass den diensthabenden Ärzten auch zukünftig durch die regionalen Vermittlungsstellen die Patienten vermittelt werden.

Wir werden Sie an dieser Stelle über die nächsten Monate hinweg zum weiteren Verlauf zur Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 informieren.

– Sicherstellung/now –
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Feststellung von drohender Unterversorgung und zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat in seiner Sitzung am 27.10.2010 Beschlüsse zur Feststellung von drohender Unterversorgung und zusätzlichem lokalen Versorgungs­bedarf getroffen.

In umfangreichen Beratungen in den Arbeitsgremien in den vergangenen Monaten wurden Kriterien und eine Systematik für die Überprüfung der Versorgungssituation entwickelt, anhand derer nunmehr folgende Feststellungen getroffen wurden:

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für folgende Gebiete drohende Unterversorgung mit Wirkung ab 01.01.2011 festgestellt:
– Planungsbereich Stollberg (Nervenärzte)

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für folgende Gebiete zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf mit Wirkung ab 01.01.2011 festgestellt:
– Bezugsregion Zschopau (Augenärzte)
– Bezugsregion Weißwasser (Nervenärzte)
– Bezugsregion Hartha (Hausärzte)
– Bezugsregion Rosswein (Hausärzte)
– Bezugsregion Grünhainichen (Hausärzte)
– Bezugsregion Lengefeld (Hausärzte)
– Bezugsregion Wolkenstein (Hausärzte)
– Bezugsregion Beilrode (Hausärzte)

Bezugsregionen sind vom Landesausschuss festgelegte Gebiete innerhalb der Planungsbereiche, in denen zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf geprüft und ggf. festgestellt wird. Karten, in denen die Bezugsregionen Sachsens dargestellt sind, finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvs-sachsen.de (Mitglieder > Arbeiten als Arzt > drohende Unterversorgung und zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf).

Auch wenn mit der Feststellung von drohender Unterversorgung und zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf der reale Arztmangel nicht automatisch beseitigt wird, ist dies ein erster Schritt, um den tatsächlichen Bedarf deutlich zu machen.

Das bis zum 31.12.2009 für den Landesausschuss bestehende Instrumentarium, Sicherstellungszuschläge nach § 105 Abs. 4 SGB V zu beschließen, war mit dem GKV-WSG zum 01.01.2010 weggefallen. Das am 12.11.2010 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG)“ führt diese Möglichkeitab dem Jahr 2011 wieder ein.

– Sicherstellung/re –
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