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Histopathologie – Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen für den Leistungsbereich „Histopathologie“

Die „Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings“ (Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening), die am 01.10.2009 in Kraft getreten ist, sieht neben den Regelungen zur Genehmigungserteilung weitere Qualitätsanforderungen zum Aufrechterhalten der Genehmigung vor.

Im Fokus der Qualitätssicherungsvereinbarung stehen die Gewährleistung der Untersucherqualifikation der histopathologisch tätigen Ärzte und die Standardisierung ihrer Befundberichte. Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen die Genehmigungsinhaber jährlich 1.000 dermatohistologische Präparate befunden.

Stichprobenartig (jährlich von mindestens 4 % der Ärzte, denen eine Genehmigung erteilt worden ist) werden Präparatequalität und die ärztliche Dokumentation überprüft.

Auf Grund der speziellen Qualitätsanforderungen in der Vereinbarung und eines nicht dafür eindeutig geregelten Prozederes der laufenden Qualitätssicherung war es notwendig, gemeinsam mit der Kommission Histopathologie eine Verfahrensordnung für den Bereich der
Histopathologie zu erarbeiten.

Diese Verfahrensordnung für den Leistungsbereich „Histopathologie“ enthält
alle Vorgaben zur Genehmigungserteilung, beschreibt das Verfahren der laufenden Qualitätssicherung sowie den Ablauf der Stichprobenprüfung. Die Verfahrensordnung wurde am 20.10.2010 vom Vorstand der KV Sachsen bestätigt und tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Die erste Überprüfung der Untersuchungszahlen (Befundung von 1.000
dermatohistologischen Präparaten innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten) findet im Jahr 2011 auf Basis der Abrechnungszahlen aus den Quartalen 4/2009 bis 3/2010 statt.

Die Verfahrensordnung ist auf der Homepage der KV Sachsen
www.kvs-sachsen.de abrufbar unter Mitglieder ➞ Qualität ➞ Qualitätssicherung ➞ Histopathologie.

– Qualitätssicherung/ba –
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