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„BAD BANK“ oder wie wird die Gesamtvergütung durch hausarztzentrierte Verträge bereinigt?

Hausarztzentrierte Verträge, die nicht ‚Add on‘ abgeschlossen sind, müssen von den KVen bereinigt werden.

Nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses liegt der Schwellenwert für die Bereinigung der Gesamtvergütung und damit des RLV bei 2,5 % der RLV-Fallwerte; das heißt, bis zu die­­-ser Grenze finanzieren wir alle – Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten – die hausarztzentrierte Vergütung. Fast alle Facharztgruppen arbeiten etwa 20 % mehr als das RLV, so dass man uns allen durch diese Bereinigung direkt in die Tasche greift. Ganz nebenbei, zu den Aufgaben der Hausärzte in den hausarztzentrierten Verträgen gehört auch die Vermittlung von kurzfristigen Terminen beim Facharzt.

Die Krönung ist aber der Schiedsspruch vom 5. November 2010. Das Schiedsamt wurde vom Verband der Ersatzkassen (vdek) angerufen. Der Schiedsspruch bedeutet einen direkten finanziellen Nachteil für alle sächsischen Ärzte. Es erfolgt ein unmittelbarer Abzug von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in Abhängigkeit vom zu bereinigenden Leistungsbedarf der Vertrags-KV. Das bedeutet, dass die Wohnort-KV im Zweifelsfall schlechter gestellt wird als jene Landes-KVen, mit denen die hausarztzentrierten Verträge geschlossen wurden. Mit anderen Worten subventionieren Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten in Sachsen durch den höheren Abzug von der Gesamtvergütung die Krankenkassen in Bayern und Baden-Württemberg.

Zwar wirkt sich der Schiedsspruch aufgrund der wenigen sächsischen Patienten, die derzeit an der hausarztzentrierte Versorgung teilnehmen, nicht merklich aus. Die Ersatzkassen meinen offensichtlich, das zahlt die KV aus der Portokasse. Wir sehen jedoch diesen Schiedsspruch als Skandal an, weil unbeteiligte Dritte die Zeche zahlen sollen.

Hier wird ganz deutlich: der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler hatte Recht, als er die KVen als die „bad banks“ für Selektivverträge bezeichnete. Für eine solche Rolle sind wir uns zu schade. Aus diesem Grund und zum Schutz unserer Mitglieder erwägen wir, gegen diesen Schiedsspruch mit allen rechtlichen Mitteln vorzugehen.

– Ulrike Schwäblein-Sprafke –
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Medieninformation der Sächsischen Staatsregierung vom 17.11.10: Mit Grippeimpfung sich und andere jetzt schützen

Gemeinsam rufen das Sächsische Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Sächsische Landesärztekammer zur Grippeschutzimpfung auf.

Erkältungskrankheiten haben im Herbst und Winter Hochsaison. Besonders bei älteren und chronisch kranken Menschen kann es im Verlauf einer Influenza zu gefährlichen Komplikationen kommen.

„Der Herbst ist die günstigste Zeit für die Grippeschutzimpfung, die jährlich unbedingt wiederholt werden sollte. Impfungen bieten nach wie vor den besten und wirksamsten Schutz gegen die saisonale Grippe. Zudem wird dadurch die Ansteckung anderer Personen vermieden“, betont Gesundheitsministerin Christine Clauß.

„Die Impfung ist für alle sinnvoll, aber für besonders gefährdete Personengruppen eigentlich unverzichtbar", sagt Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke, Stellv. Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen.

Besonders wichtig ist die Impfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z. B. Asthma bronchiale, chronische Lungen- und Herz- Kreislauf-Nierenkrankheiten, Diabetes usw.), für Schwangere sowie für medizinisches und Pflegepersonal und für Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Prof. Dr. Jan. Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, hebt den Fakt hervor, „dass die Impfung gegen die aktuell weltweit vorkommenden Varianten der drei zirkulierenden Influenza-Virustypen schützt“. Da es nach seinen Erfahrungen meist ab Januar zur jährlichen Influenzawelle kommt und der Aufbau des Impfschutzes ca. 14 Tage dauert, rät er zur Impfung möglichst bis Ende des Jahres.
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Gemeinsame Presseinformation der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der Krankenkasse Knappschaft: Bessere medizinische Versorgung in Sachsens Pflegeeinrichtungen: KV Sachsen und Krankenkasse Knappschaft unterzeichnen Vereinbarung

Dresden, 23. November 2010 - Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und die Krankenkasse Knappschaft wollen künftig zum Wohle der ambulanten Versorgung von Knappschafts-Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen Sachsens noch besser zusammenarbeiten. Dazu haben KVS und Knappschaft eine Vereinbarung getroffen.

„Der demographische Wandel in Sachsen und die Zunahme chronischer und multimorbider Krankheitsbilder sind für unser Gesundheitssystem eine große Herausforderung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KVS, Dr. med. Klaus Heckemann. „Wir wollen daher gemeinsam mit der Knappschaft zum 01.10.2010 verantwortungsvoll auf diese Veränderungen reagieren.“

Ein Kernpunkt des Dokuments ist, zwischen teilnehmenden Vertragsärzten und Plegeeinrichtungen im Freistaat auch außerhalb üblicher Sprechstunden bzw. Hausbesuchszeiten eine verlässliche Rufbereitschaft aufzubauen. Auf diese Weise könnten zum Beispiel manche Einweisungen ins Krankenhaus vermieden werden. Damit blieben den Betroffenen auch die damit verbundenen körperlichen und psychischen Belastungen erspart.

Das Prinzip dabei: In kritischen Situationen kontaktiert die Pflegeeinrichtung den zuständigen rufbereiten Arzt. Dieser trifft dann die Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die teilnehmenden Mediziner werden für ihre zusätzlichen Leistungen zusätzlich vergütet, sobald sie der KVS schriftlich ihre Teilnahme an dieser Vereinbarung erklärt haben.

Dazu Thorsten Zöfeld, Leiter der Knappschaft-Regionaldirektion Chemnitz: „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit der KVS für Knappschafts-Versicherte in Pflegeheimen die ambulante medizinische Versorgung
zu optimieren und ihre Lebensqualität zu verbessern. Auch hoffen wir, möglicherweise vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven nutzen zu können.“

Detail-Informationen zu dieser Vereinbarung erhalten interessierte Ärzte bei der KVS und bei der Knappschaft – Regionaldirektion Chemnitz.


Hinweis der Redaktion: Vertragstext und Liste der teilnehmenden Heime unter

www.kvs-sachsen.de > Mitglieder > Verträge> P > Pflegeeinrichtungen – Vertrag mit Knappschaft nach § 73 a SGB V


– Öffentlichkeitsarbeit –
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Die KVS unterstützt eine Studie zum Thema „Vertrauen zwischen Arzt und Patient“: Über medizinische Fehler sprechen – wie stehen Sie dazu?

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen unterstützt eine internationale Studie die herausfinden möchte, ob das derzeitige rechtliche, organisatorische und berufliche Umfeld Ärzten ermöglicht, offen über mög-liche medizinische Fehler zu sprechen.

Ausgewählte Ärzte werden zusammen mit der Quartalshonorar­abrechung im Januar 2011 einen anonymen Fragebogen erhalten. Für Rückfragen und Informationen über die Studie wenden Sie sich bitte an die Studienleiterin Frau Katja Beitat (E-Mail : katja.beitat@uts.edu.au).

Eine Patientenbeschwerde oder -klage zu erhalten, gehört zu den größten Ängsten im Berufsleben eines Arztes. Wenn ein Fehler passiert, befürchten Ärzte oft, dass der Patient die Ärztekammer informiert oder rechtliche Schritte einleitet. Aber ist diese Befürchtung gerechtfertigt?

Interviews mit Patienten deuten darauf hin, dass sie sich wünschen, ihr Arzt möge ihnen gegenüber offen über Fehler oder unerwartete Zwischenfälle sprechen. Ist ein Arzt hingegen defensiv, ist dies oft Anlass, dass Patienten sich offiziell beschweren. Offene Kommunikation zwischen Arzt und Patient über medizinische Fehler oder Zwischenfälle kann mögliche Konflikte mildern oder sogar verhindern. Dies sind die ersten Ergebnisse einer Doktorarbeit, die derzeit an der Universität Leipzig durchgeführt wird.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen unterstützt eine anonyme Befragung als Teil dieser Studie, die herausfinden möchte, wie Ärzte im derzeitigen rechtlichen, organisatorischen und beruflichen Umfeld arbeiten. Untersucht wird, ob dieses Umfeld Ärzten ermöglicht, offen mit Patienten über mögliche medizinische Fehler zu sprechen. Es wird auch darauf eingegangen, ob und wie Ärzte medizinische Fehler und deren Folgen in der Vergangenheit erlebt haben.

Ausgewählte Ärzte werden zusammen mit der Quartalshonorarabrechung im Januar einen anonymen Fragebogen erhalten. Die Beantwortung dauert etwa 15 – 20 Minuten und ist auch online möglich.

Befragt werden sowohl Ärzte in Sachsen, als auch in New South Wales/Australien. Der Fragebogen basiert auf einer vorangegangenen Studie, die von Dr. Thomas Gallager et al in den USA und Kanada durchgeführt wurde.

Das Ziel ist es, bestehende Hürden, die eine offene Kommunikation über medizinische Fehler zwischen Arzt und Patient verhindern, besser zu verstehen und zu beseitigen. Die Kommunikation von möglichen Fehlern soll so erleichtert und die Patientensicherheit zukünftig verbessert werden.

Für Rückfragen und Informationen über die Studie steht Ihnen die Studienleiterin Frau Katja Beitat jederzeit per E-Mail an katja.beitat@uts.edu.au zur Verfügung.

– Katja Beitat –
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Fragwürdige Kooperationsangebote

Das nebenstehende, an sächsische Vertragsärzte gerichtete Beispiel eines „Informationsschreibens“, gelangte kürzlich zu uns.

Scheinbar vollkommen ohne Unrechtsbewusstsein hat eine GmbH dieses Schreiben in Umlauf gebracht, in der Hoffnung auf mehr Kundschaft durch die Auslobung einer „Fangprämie“.

Es ist davon auszugehen, dass die Strafanzeige der AOK Plus bewirken wird, dass sich die Firma zukünftig mehr Gedanken über die Rechtmäßigkeit ihrer Werbemaßnahmen macht.

Dieses Schreiben sei aber zum Anlass genommen, Sie um ein entsprechendes Maß an Misstrauen in Bezug auf derartige Angebote zu bitten.

Es bedarf wohl keiner eingehenden rechtlichen Ausführungen, ob bei Annahme dieser Offerte der Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt ist, die (standes-)rechtliche Illegitimität steht jedoch zumindest außer Frage. Verwahren Sie sich bitte gegen solche „Kooperationsangebote“ und ersparen Sie sich so ungewollte Kontakte mit den Strafverfolgungsbehörden oder Standesorganisationen.

– fk –

Plauen, September 2010


Verordnungspauschale

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seit dem mehr als zweijährigen Bestehen unserer Einrichtung hat sich das Unternehmen unter meiner Leitung äußerst positiv entwickelt. Dies betrifft insbesondere die Patientenzahlen, die Qualität der durchgeführten Therapien und die Zusammen­arbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern der Region.

Um auch Sie an dieser Entwicklung teilhaben zu lassen, wird ab Oktober 2010 durch uns eine Verordnungspauschale eingeführt und an die überweisenden Ärzte aus­gezahlt.

Diese ist in Abhängigkeit zum Umfang gestaffelt und beträgt zum Beispiel für eine IRENA-Rehabilitationsmaßnahme

100 Euro.

Weiter Informationen zu den Pauschalen für andere Heilmittelverordnungen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt.

Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Wellnessbereich kostenlos zur Verfügung.

Gleichzeitig möchten ich mich bei Ihnen für die bisherige Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.


Mit freundlichen Grüßen


Diesen Artikel betreffend sei hiermit festgestellt, dass es keinerlei Hinweise auf eine Urheberschaft des thematisierten Schreibens mit ADMEDIA Plauen GmbH gibt. Bei dem „Kooperationsangebot“ handelt es sich anscheinend um eine in Umlauf gebrachte Fälschung. Über den aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit werden wir in der Ausgabe 2/2011 berichten.

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