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Inakzeptables Verhalten mancher sächsischer Vertragsärzte im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Der Vorstand der KV Sachsen sieht sich leider gezwungen, aufgrund nachfolgend beschriebener Sachverhalte öffentlich zu reagieren.

Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat im September die erste Richtgrößenprüfung im Heilmittelbereich gestartet. Alle sächsischen Vertragsärzte, die zu Beginn der Vor-ab-Prüfung eine Überschreitung ihrer gewichteten Richtgröße von mehr als 15 Prozent aufwiesen, wurden durch eine schriftliche Information über das Ergebnis der Vorab-Prüfung (Umfang der Anerkennung von Praxisbesonderheiten gemäß der Anlage 2.1 der Prüfungsvereinbarung) in Kenntnis gesetzt. Dabei erhielten viele gleichzeitig eine allgemeine schriftliche Beratung zur wirtschaftlichen Verordnung von Heilmitteln. Für 11 Praxen wurde erstmalig eine Richtgrößenprüfung eröffnet.

Dieses von Gesetzes wegen und vertragsseitig (Prüfungsvereinbarung) vorgeschriebene Procedere veranlasste einige Vertragsärzte, bei der Prüfungsstelle schriftlich wie telefonisch ihren Unmut über eine „neue Prüforgie“ vorzubringen. Es ist sicher nicht angenehm, für eine Sache kritisiert zu werden, bei der man der Überzeugung ist, das Richtige zum Wohle seiner Patienten zu tun. Auch reagieren die Gemüter an dieser Stelle unterschiedlich. Aber es ist nicht zu dulden, wenn dieser Unmut in grobe Beschimpfungen mündet und die Verantwortlichen der Prüfungsstelle mit unrühmlichen Größen einer vor 65 Jahren zu Ende gegangenen Diktatur verglichen werden! Der Vorstand der KV Sachsen distanziert sich ausdrücklich von derartigem Verhalten einzelner sächsischer Vertragsärzte und fordert diese auf, soviel Charakter zu zeigen und sich für ihre Entgleisungen zu entschuldigen!

Was diese Tatsache noch bizarrer macht: Die Beleidigungen stammen nicht von Ärzten der in die Prüfung gekommenen 11 Praxen. Hier wurde offenbar das von den sächsischen Krankenkassen und der KV Sachsen vorbeugend gemeinte Achtungssignal an Ärzte, deren Verordnungsstatistik eine (noch) nicht regresswirksame Überschreitung zeigt, völlig fehlinterpretiert! Die Prüfungsstelle wird nach der erfolgten Rücksprache mit den Vertragspartnern der Prüfungsvereinbarung auch künftig allen Vertragsärzten eine derartige Information zukommen lassen, bei denen nach der Vorab-Prüfung eine Restüberschreitung von mehr als 15% verbleibt. Im Übrigen gehört auch das zum immer wieder geforderten Primat des Prinzips „Beratung vor Regress“.

Und noch ein offenbar im Zunehmen begriffenes Verhalten muss seitens der KV Sachsen angesprochen werden. So mancher Arzt lehnt sich im Verfahren einer Wirtschaftlichkeitsprüfung vor der Prüfungsstelle zurück und lässt den Prüfbescheid ohne eine zuvor abgegebene Stellungnahme auf sich zukommen. Dass in diesem keine zusätzlichen Praxisbesonderheiten gegenüber der Vorab-Prüfung anerkannt werden können, versteht sich von selbst. Vor dem Beschwerdeausschuss wird dann mit anwaltlichem Beistand der ganze Sachverhalt aufgerollt und aufgrund dessen wie nicht anders zu erwarten der Bescheid der Prüfungsstelle voll oder teilweise aufgehoben.

Dies führt dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen und die KV Sachsen die Anwaltskosten je zur Hälfte zu übernehmen haben. Mit einer gleichwertigen Stellungnahme bereits vor der Prüfungsstelle wäre dies vermeidbar gewesen. Wir bitten Sie deshalb, Stellungnahmen bereits nach der Vorab-Prüfung in der Prüfungsstelle einzureichen, wobei sicher auch in den allermeisten Fällen keine Inanspruchnahme eines Anwaltes erforderlich ist. Diese können natürlich im Beschwerdeverfahren ergänzt werden; z. B. durch Erwiderungen auf Bewertungen durch die Prüfungsstelle.

Die KV Sachsen bittet die sächsischen Vertragsärzte daher nochmals eindringlich, ihre Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wahrzunehmen; auch im Interesse der
anderen Kolleginnen und Kollegen.

– Verordnungs- und Prüfwesen/mae –
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