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Schutzimpfungen – STIKO-Empfehlungen (Stand: Juli 2010)

Die neuen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut wurden am 02.08.2010 im Epidemiologischen Bulletin, Ausgabe 30/2010 veröffentlicht. Die Neuerungen sind aber noch nicht in die Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) übernommen worden. Gültig wird die jeweilige Aktualisierung mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der G-BA ist zwar verpflichtet, die Schutzimpfungsrichtlinie nach Erscheinen neuer STIKO-Empfehlungen zu aktualisieren, hat aber dazu drei Monate Zeit. Kommt eine Entscheidung nicht innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Empfehlungen der STIKO zustande, dürfen die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen von den Krankenkassen erstattet werden, bis die Richtlinie vorliegt.


Die Neuerungen im Einzelnen

Saisonale Influenza:
Die Indikationen wurden auf Schwangere erweitert (alle Schwangeren ab
2. Trimenon, alle Schwangeren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer chronischen Erkrankung ab 1. Trimenon). Die bisherige Liste der beispielhaft genannten Grundleiden wurde ergänzt um chronische neurologische Erkrankungen.

Pandemische Influenza (Neue Influenza A):
Die Impfempfehlung gegen die pandemische Influenza (H1N1) 2009 wird bis auf Weiteres zurückgezogen. Das Antigen des H1N1-Virus ist im Impfstoff der saisonalen Influenza enthalten.

Masern:
Die Empfehlung wurde auf junge Erwachsene ausgedehnt. Die Erweiterung des Impfschutzes gilt für alle Personen, die nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und die nicht oder nur einmal geimpft wurden oder der Impfstatus unklar ist.

Meningokokken-Infektionen:
Die Verfügbarkeit eines neuen 4-valenten Konjugatimpfstoffes gegen die Serotypen A, C, W135 und Y wird in den Empfehlungen berücksichtigt. Dieser Impfstoff (zugelassen ab 11 Jahren) ersetzt den 4-valenten Polysaccharid-Impfstoff bei entsprechenden Indikationen.

Pertussis:
Alle Frauen im gebärfähigen Alter (vorher „Frauen mit Kinderwunsch“), sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat.

Röteln:
Alle Frauen im gebärfähigen Alter (vorher „seronegative Frauen mit Kinderwunsch) bei unklarem Impfstatus oder nur einmal dokumentierter Impfung. Die Testung auf Antikörper ist daher nicht mehr zwingend erforderlich.

Tollwut:
Empfehlung wurde der aktuellen epidemiologischen Situation angepasst. Einschränkung der beruflichen Indikationen (keine GKV-Leistung, Impfung zahlt Arbeitgeber) auf Gebiete mit neu aufgetretener Wildtiertollwut. Die berufliche Indikation, alle Personen mit engem Kontakt zu Fledermäusen zu impfen, bleibt unverändert.

Cholera:
Impfempfehlung wurde präzisiert und an die aktuellen nationalen und internationalen Empfehlungen angepasst.

Die vollständigen STIKO-Empfehlungen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts in der Ausgabe 30/2010 oder unter der Internetadresse: www.rki.de > Infektionsschutz > Epidemiologisches Bulletin/ 2010.

Die „Gesamtübersicht Schutzimpfungen“ wurde dahingehend aktualisiert und ist auf der Homepage der KV Sachsen www.kvs-sachsen.de abrufbar unter Mitglieder > Impfen.



– Qualitätssicherung/ba –
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