Neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung Balneophototherapie tritt am 01. Oktober 2010 in Kraft
Die Balneophototherapie ist ein Verfahren zur Behandlung von Hauterkrankungen und darf durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Sie kombiniert Wannenbäder in einer speziellen (Salz-)Lösung mit UV-Lichttherapie, die entweder während oder nach dem Bad angewendet wird. Das Verfahren wurde 2008 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Psoriasis (Schuppenflechte) zugelassen und darf seitdem bereits außerhalb des EBM auf Erstattungsbasis erbracht werden. Im Rahmen der Einführung der Balneophototherapie in den EBM mit Wirkung ab 01. Oktober 2010 haben sich die Partner der Bundesmantelverträge auch auf eine „Vereinbarung von Qualitäts-sicherungsmaßnahmen zur Balneophototherapie“ geeinigt.
Maßnahmen der Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherungs-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V regelt als Voraussetzung für die Leistungserbringung fachliche, apparative, räumliche und organisatorische Anforderungen.
Eine technische Gerätekontrolle durch entsprechende Wartungs- und Messdokumentationen ist laufend durch den Arzt sicherzustellen und wird gemäß der Vereinbarung mittels Stichproben durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen überprüft.
Anforderungen an die ärztliche Dokumentation
Die Qualitätssicherungs-Vereinbarung definiert außerdem Eckpunkte der ärztlichen Dokumentation. Diese schließt auch die Berechnung des so genannten PASI-Scores ein, anhand dessen der Schweregrad der Erkrankung beschrieben werden kann. Wegen der Anwendung von UV-Strahlen wird für die ärztliche Dokumentation ferner definiert, dass eine Dokumentation der kumulativ applizierten UV-Dosis erfolgen soll.
Genehmigungsverfahren
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten müssen eine entsprechende Genehmigung beantragen, sofern sie diese Leistung erbringen möchten.
Um eine möglichst große Kontinuität und Verfügbarkeit bei der Behandlung zu gewährleisten, enthält die Vereinbarung eine Übergangsregelung nach der Dermatologen, die die Leistung bislang schon regelmäßig erbracht haben, eine Genehmigung vereinfacht bis 31.03.2011 beantragen können.
Einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Balneophototherapie erhalten Sie in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen oder steht Ihnen als Download auf dem Internetauftritt der KV Sachsen unter www.kvs-sachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungpflichtige Leistungen > Balneophototherapie zur Verfügung.
– Qualitätssicherung/mue –
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