Positive Nachrichten sind dringend notwendig
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Stefan Windau begrüßte am 2. Juni die 37 anwesenden Vertreter zur 48. Vertreterversammlung. Als Gast der Aufsichtsbehörde nahm Herr Gotthard Jensch, Abteilungsleiter im Sächsischen Sozialministerium an der Tagung teil.
Einschätzung der Lage durch den VV-Vorsitzenden
Dr. Windau stieg mit der Frage, was denn in Zeiten der internationalen Finanzkrise noch für die Gesundheitspolitik übrig bleibt, in seinen Bericht ein. Es gehe dabei nicht nur um Geld, sondern auch um strukturelle, konzeptionelle Kräfte und Ideen.
Dann berichtete Dr. Windau vom Deutschen Ärztetag in Dresden. Die KV Sachsen hatte einen Antrag (siehe KVS-Mitteilungen 6/2010) zum § 87 SGB V (Über- und Unterversorgung) initiiert, der von Dr. Windau als Delegierter der Sächsischen Landesärztekammer eingebracht wurde. Letztlich ist mit einer großen Mehrheit der Delegierten beschlossen worden, dieses Gesetz möge in dieser Form abgeschafft werden. Was noch wichtiger sei, ist die Wiedereinführung der bis zum 31.12.09 möglichen Regelungen zur Förderung bei regionaler Unterversorgung nach Paragraph 105, Absatz 5 im SGB V. „Wir hoffen, dass dieser Appell oder dieser Beschluss des Deutschen Ärztetages von der Bundesregierung tatsächlich aufgegriffen wird und dieses Gesetz vom Tisch kommt. Es ist nun an der Bundesregierung zu handeln.“
Danach ging Dr. Windau auf die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses der KBV und der Vertreterversammlung ein. Dabei sei es gelungen, einen Beschluss auch zum Teil mit Stimme der Kassen zu erreichen, der die Regelleistungsvolumensystematik doch „deutlich wieder vom Kopf auf die Füße stellt.“ Es sei ganz wichtig, dass Notfalldienst, psychotherapeutische Leistungen und Labor nun bundeseinheitlich im Vorwegabzug geregelt sind.
Dr. Windau zeigte sich optimistisch, dass es gelingen kann in den nächsten Jahren in einer neuen Legislaturperiode auch innerhalb des KV-Systems sinnvolle strukturelle Veränderungen anzugehen.
Kampfansage und Hoffnung im Bericht des KV-Vorsitzenden
In seinem Bericht zur Lage setzte sich der KV-Vorsitzende Dr. Klaus Heckemann zunächst mit den Regelungen zu den Zu- und Abschlägen auf die Orientierungswerte bei Unter- bzw. Überversorgung auseinander. Wir berichteten dazu ausführlich in den KVS-Mitteilungen 6/2010 vom Tag der Niedergelassenen und der Vertreterversammlung der KBV. Wohl kein Thema charakterisiert die Situation der Gesundheitsgesetzgebung besser, als die „Hirnrissigkeit dieser legislativen Missgeburt“, wie sie der KV-Vorsitzende charakterisierte. „Die unsererseits – nicht zuletzt auf dem diesjährigen Ärztetag – geforderte Abschaffung dieses Gesetzesfauxpas steht jedoch noch immer aus.“ Die Abwegigkeit, „Kollegen verließen wegen eines Zuschlages ihr über Jahre oder gar Jahrzehnte gewachsenes Umfeld, sticht jedermann ins Auge. Dass in Sachsen 97 Kinderärzte ohne Nachfolger auf ihre Zulassung verzichten müssten, damit wenigstens die verbleibenden Pädiater keine Abschläge hinnehmen müssen, macht die Haltlosigkeit dieses Willkürinstrumentes offensichtlich.“ Für den Fall, dass es trotz allem nicht zu einer Gesetzesbereinigung kommt, macht Dr. Heckemann eine Kampfansage: „Für mich ist die Hinnahme des Status quo nicht akzeptabel.“
Es wird in den nächsten Wochen zu klären sein, „ob die Kognition der Entscheidungsträger doch noch befördert werden kann“. Andernfalls „muss man zu anderen Mitteln greifen und sich ggf. über eine Mobilisierung der Ärzteschaft Gehör verschaffen. Ich persönlich halte Berlin immer für eine Reise wert, besonders wenn man diese mit zahlreichen Gleichgesinnten unternimmt.
Das vereinte Abschreiten markanter Berliner Pfade bei gleichzeitiger Artikulation eines gemeinsamen Willens ist doch für alle ein Erlebnis der ganz besonderen Art.“
Seine Bewertung der Zu- und Abschlagsregelungen fällt „auch deshalb so hart aus, weil sie als Krönung auch noch Bezug nehmen auf die längst überholte Bedarfsplanung – also Unsinn im Quadrat“. Er bezeichnete es als „Absurdität sondergleichen, wenn Kollegen Honorar weggenommen werden würde, weil sie nach der aktuellen Bedarfsplanung in einem überversorgten Bereich tätig sind, obwohl die im Osten besonders zahlreichen älteren und multimorbiden Patienten ihnen die Praxis einrennen und die Praxen teilweise nicht mehr in der Lage sind, allen anfragenden Patienten zeitnah Termine anbieten zu können“. Noch immer sperren sich die Kassen gegen einen Demographiebezug in der Bedarfsplanung. Höhere Ausgaben wollen die Kassen nicht. Deshalb haben sie eine Saldotheorie entwickelt: Abbau von Unterversorgung nur bei Abbau von Überversorgung. Der Nachteil: Erst wenn der überzählige Orthopäde am Tegernsee aufgehört hat, kann der dringend benötigte Hausarzt in Torgau anfangen.
Dann wandte sich der Vorsitzende den neuen Honorarverteilungsregeln ab dem 3. Quartal 2010 zu. Der Grund dafür war „die Absicht, das ungebremste Mengenwachstum bei den bisher „freien“ Leistungen einzudämmen, hatten diese doch die Finanzierung der Grundversorgung (also der RLV-Leistungen) erheblich ausgehöhlt“. Dr. Heckemann erwartet in der KV Sachsen „keine großen Brüche, da wir schon seit einem Jahr die Option der Quotierung dieser Leistungen genutzt haben“.
Die zweite wichtige Änderung zum 3. Quartal 2010 ist die Einführung der QZV. Diese hält Dr. Heckemann „uneingeschränkt für richtig“. Die Nivellierung der RLV-Fallwerte ohne Berücksichtigung besonderer Leistungserbringung hatte sehr viele berechtigte Widersprüche hervorgerufen und massiven Unmut erzeugt. „Dies sollte jetzt deutlich rückläufig sein und das ist richtig so“.
Sonderkostenumlage des Bereitschaftsdienstes der Stadt Chemnitz deutlich gesenkt
Dr. Klaus Hamm, Regionalausschussvorsitzender Chemnitz, begründete den Antrag. Ab Januar 2010 wurde für die Stadt Chemnitz der Bereitschaftsdienst an die Zeiten gemäß Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstordnung (KBO) angepasst. Durch den Wegfall des Tagdienstes war die bisherige Sonderkostenumlage neu zu kalkulieren. Die Vertreter stimmten der Neufestsetzung der Sonderkostenumlage in Höhe von 5,50 Euro pro Monat und der entsprechenden Änderung der Abrechnungsordnung zu.
Förderung der Ärzte in Weiterbildung verbessert
Frau Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke, Stellv. Vorsitzende der KV Sachsen, begründete die notwendigen Änderungen der „Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung der Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und in den anderen Fachgebieten“. Seit Januar 2010 gilt eine neue bundesweite Vereinbarung. Die wichtigsten Änderungen dabei sind die Erhöhung des Förderbetrages im ambulanten allgemeinmedizinischen Bereich von 2.040 Euro auf 3.500 Euro pro Monat, keine Begrenzung der Anzahl der Förderstellen, Zuschläge von 500 Euro in unterversorgten bzw. 250 Euro in von Unterversorgung bedrohten Gebieten und zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen einmalig je 150 Euro von KV und Krankenkassen.
Die Durchführungsbestimmungen der KVS sind somit anzupassen. Die Vertreterversammlung stimmte dem Antrag einstimmig zu.
Änderung der Gebührenordnung zur Unterstützung der Moderatoren von Qualitätszirkeln
Die KV Sachsen bietet zur Unterstützung der Moderatoren von Qualitätszirkeln kontinuierlich Moderatorenschulungen als Grundausbildung an. Mit diesem Angebot können die Regelungen der KBV und Anforderungen in Selektivverträgen in der KV Sachsen umgesetzt und den Moderatoren Hilfestellung zur Durchführung von Qualitätszirkeln ermöglicht werden. Die regulär kostenfreien Schulungen für Qualitätszirkelleiter der KV Sachsen bzw. für an einer solchen Tätigkeit interessierte Ärzte und Psychotherapeuten sollen insbesondere für externe Interessenten bzw. Nicht-Mitglieder der KVS kostenpflichtig sein. Die geänderte Gebührenordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Abrechenbarkeit der Kostenpauschalen für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen
Der Leipziger Allgemeinmediziner Dr. Thomas Lipp, zugleich Landesvorsitzender des Hartmannbundes, stellte einen Antrag zur „Abrechenbarkeit der Kostenpauschalen für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen“.
Dr. Lipp beklagte die zunehmende Entprofessionalisierung im Gesundheitswesen mit Bachelors, einem Kurzarzt, mit Helferinnen wie Agnes, u.a. Ursprünglich ärztliche Aufgaben werden an Psychotherapeuten, Physiotherapeuten usw. ausgegliedert. Als „Gegenbewegung“ gelte es, eigene Schwestern so zu konditionieren, dass sie „unter unserer Aufsicht Dinge tun, die wir weiter abrechnen können, da sie unter unserer Kontrolle geschehen“. Er beantragte deshalb, dass die Entscheidungen zur Delegierung der Leistungen von Ärzten getroffen werden und nicht nur auf die „Gebiete mathematisch festgelegter Unterversorgung“ beschränkt bleiben. Alle Praxen, die entsprechenden Bedarf anzeigen, sollten nach einer Einzelentscheidung des Vorstands die Möglichkeit auf Kostenpauschalen für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen bekommen. In Verhandlungen mit den Kassen solle der Vorstand „die Gelder dafür“ aushandeln. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Dr. Heckemann verwies darauf, dass es dazu sicher langwierige und „mühselige“ Verhandlungen geben wird, zumal die Vorgaben des Bewertungsausschusses angepasst werden müssten.
Änderung der Abrechnungsordnung der KVS zur Regelung der Online-Abrechnung
Die Richtlinien der KBV sehen den Einsatz von Online-Abrechnungsverfahren grundsätzlich mit Wirkung ab 1. Januar 2011 vor. Da dieses Verfahren nicht ohne ausführliche Erprobungsphase beginnen kann, besteht im Bereich der KV Sachsen seit dem Quartal IV/2009 die Möglichkeit, – zunächst in einer Testphase, ab 1. April 2010 auf freiwilliger Basis – an einem Pilotprojekt zur Anwendung der Online-Abrechnung teilzunehmen. Mit Stand 1. Quartal 2010 wenden ca. 130 Praxen dieses Verfahren an. Weitere 300 haben ihr Interesse bekundet. Die elektronisch übersandten Abrechnungsdaten und Qualitätssicherungsdokumentationen konnten problemlos verarbeitet werden, so dass die Resonanz der beteiligten Praxen durchweg positiv ausfällt. In Folge werden für das Quartal II/2010 fristgerecht elektronische und normale Honorarbescheide erstellt.
Die Grundzüge dieses Abrechnungsverfahrens müssen von der Vertreterversammlung geregelt werden, wie es auch für die Grundzüge des derzeit noch üblichen Abrechnungsverfahrens der Fall ist. Soweit notwendig wird der Vorstand Detailregelungen zur Umsetzung beschließen.
Förderung der Online-Abrechnung
Abschließend berieten die Vertreter über die Gewährung einer einmaligen Förderung bei der Umstellung der Praxen auf die Online-Abrechnung. Frau Dr. Schwäblein-Sprafke stellte fest, dass die derzeitige Maßnahme von einer von 2,4% auf 2,2% gesenkten Verwaltungskostenumlage für Online-Abrechnungen nur eine Form der Unterstützung an der Online-Abrechnung interessierter Ärzte sei.
Um mehr Ärzten und Psychotherapeuten den Umstieg auf die Online-Abrechnung mittels KV-SafeNet zu erleichtern, hat der Vorstand eine zusätzliche, einmalige Förderung je teilnehmende Praxis vorgeschlagen. Auch Praxen mit geringerem Umsatz sollen dadurch stimuliert werden. Die Einmalförderung soll einen spürbaren Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur ausmachen und wie für die Testärzte 500 Euro pro Praxis betragen. Sie wird bis zum 31.12.2011 gezahlt. Einzelheiten dazu sind unserer Förderrichtlinie
(www.kvs-sachsen.de > Aktuell > Online-Initiative > Förderung und Rahmenverträge)
zu entnehmen. Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass „KV-SafeNet“ hier ein Standard und nicht identisch mit der amerikanischen Firma gleichen Namens ist.
Nachdem auch dieser letzte Antrag die Zustimmung des Ärzteparlamentes erhalten hatte, schloss Dr. Windau die Versammlung.
– Öffentlichkeitsarbeit/im –
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