KVS-Mitteilungen

Hinweise zur Online-Abrechnung in Sachsen
In den vergangenen Wochen erhielten wir vermehrt Hinweise von Ärzten über die Geschäftspraktiken einiger zertifizierter Provider. Diese reichen von der bewussten Verbreitung von Falschinformationen bis hin zu deutlichem Bedrängen der betroffenen Ärzte, um einen Vertragsabschluss zu erzwingen.
An dieser Stelle möchten wir die Bedingungen zur Online-Abrechnung nochmals verdeutlichen:
Abweichend von der KBV-Richtlinie wird im Bereich der KV Sachsen die Online-Abrechnung nur für ab dem 01.01.2011 neu hinzukommende KV-Mitglieder verpflichtend sein. Für Mitglieder, die sich vor diesem Zeitpunkt niedergelassen haben, ist die Online-Abrechnung weiterhin freiwillig. Die Förderung i. H. v. einmalig 500,00 Euro wird seitens der KV Sachsen rückwirkend vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2011 ohne gesonderte Antragstellung gezahlt.
Unser EDV-Support Online-Abrechnung ist für Sie erreichbar unter Telefon 0341 23493737.
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