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„Überzahlung“: AOK will Hausärzten in Bayern 32 Millionen abziehen

Herber Schlag für die Hausärzte in Bayern: Die AOK im Freistaat fordert über 32 Millionen Euro von den Teilnehmern des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) zurück. Das Geld soll jeweils in gleichen Teilen von der Schlusszahlung für das Quartal 1/2010 sowie der nächsten Abschlagszahlung einbehalten werden.

Nach eigenen Aussagen war die AOK vor Einführung der Regelleistungsvolumina (RLV) mit rund 32,76 Millionen Euro in Vorleistung gegangen, um eventuelle Umsatzeinbrüche bei den Hausärzten abzufangen. Da die vermuteten Einkommensverluste nicht eingetreten seien, müsse diese „Überzahlung“ nun wie damals vereinbart wieder an die Kasse fließen, heißt es in einem AOK-Rundschreiben.

„Über diese vertragliche Vereinbarung wurden Sie in einem Rundfax vom 07.08.2009 durch den BHÄV informiert. Auch der Landesvorsitzende des BHÄV hat uns gegenüber zum damaligen Zeitpunkt die Richtigkeit der Überbezahlung bestätigt. In den diversen Vertragsverhandlungen konnte jedoch keine Einigkeit über die Abwicklung der Überzahlung erzielt werden“, heißt es weiter.

Aus diesem Grund sei von der Schlusszahlung für das Quartal 1/2010 zunächst ein Betrag von rund 16 Millionen Euro in Abzug gebracht worden. „Nachdem ein vertragliches Gesamtpaket nicht zustande kam, werden wir den noch ausstehenden Betrag mit der nächsten Abschlagzahlung einbehalten“, kündigt die AOK an.

Gerade in der derzeit schwierigen Zeit beweise die AOK Bayern Vertrauen und Verlässlichkeit und erwarte dies ebenso von ihren Vertragspartnern. „Für die vertragspolitische Vorleistung in der hausarztzentrierten Versorgung darf die AOK Bayern nicht durch den eigenen Vertragspartner bestraft werden.“

Die Ankündigung des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Einforderung der Überzahlung gerichtlich überprüfen zu lassen, begrüße die AOK. Ein Sprecher der Kasse ergänzte gegenüber dem änd: „Dann bekommen wir durch das Gericht sicher Klarheit über den Modus der Zurückzahlung.“



(änd vom 29.06.2010)



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CDU will Hausarztverträge stoppen

Unionspolitiker Koschorrek fordert Abwicklung aller Schiedsverträge zum Ende des Jahres

BERLIN (fst/sun). Hausarztverträge geraten immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik. Am Freitag wurde aus der CDU-Bundestagsfraktion ein radikaler Vorschlag laut, der die Verträge fast komplett stoppen würde.

Eine Vollbremsung für Hausarztverträge nach Paragraf 73 b schlägt der CDU-Abgeordnete Koschorrek vor.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Rolf Koschorrek hat einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine Änderung des Paragrafen 73 b SGB V vorgelegt, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Danach soll die Pflicht zum Abschluss dieser Verträge zur Option herabgestuft werden. Mit dem Zwang zu Hausarztverträgen seien Monopolstrukturen geschaffen worden, die „einfach nur teuer“ seien, sagte er.

Koschorrek geht noch weiter und will sämtliche Hausarztverträge, die per Schiedsamt zu Stande gekommen sind, zum Ende dieses Jahres „außer Kraft setzen“. Diese Bestimmung hätte Sprengkraft, weil im Sommer und Herbst in vielen Regionen Schiedssprüche erwartet werden. Diese würden, geht es nach Koschorrek, wenige Monate später wieder einkassiert.

Medizinrechtler beurteilen diesen Vorschlag mit Skepsis. Der Staat könne nicht Verträge beenden, bei denen er selbst nicht Vertragspartner sei.

Wenn die Verpflichtung zum Vertragsschluss entfällt, könnten die Kassen ohnehin die Verträge kündigen, weil die Geschäftsgrundlage entfallen ist, lautet die Begründung.

Unklar ist, ob Koschorreks Position in der Union mehrheitsfähig ist. Für die CSU hat Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder erneut klar gemacht, dass Hausarztverträge nicht zur Diskussion stünden. Der Hausärzteverband wollte den Vorstoß nicht kommentieren, warnte aber davor, „erfolgreiche Modelle“ für zweifelhafte Sparerfolge in Frage zu stellen.



(Ärzte Zeitung vom 25.06.2010)



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Erste Bilanz zum Hautkrebsscreening liegt vor

Krebsvorsorge – Im ersten Jahr nach Einführung haben etwa 15 Prozent der Berechtigten das Hautkrebsscreening durchführen lassen. Die KBV will noch mehr Menschen zur Vorsorge motivieren.

„Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs wird von den Versicherten gut angenommen. Das zeigt das erste Erhebungsjahr 2009. Allerdings sind die Zahlen noch nicht ausreichend. Unser Ziel ist es, in den kommenden Jahren noch weit mehr Menschen über dieses kostenfreie Angebot zu informieren, zur Teilnahme zu motivieren und damit die Akzeptanz deutlich zu erhöhen.“ Das hat heute der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, gesagt. Anlass war die vorläufige Auswertung der Teilnahmeraten des vergangenen Jahres.

Demnach haben 2009 zirka 2,6 Millionen Männer und etwa 3,5 Millionen Frauen im Alter von 35 bis 74 Jahren an dem sogenannten Hautkrebsscreening teilgnommen.

Diese Daten hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) vorgelegt. Sie basieren auf den Teilnehmerzahlen der ersten drei Quartale 2009, das vierte Quartal wurde hochgerechnet. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Teilnahmerate von etwa 30 Prozent der anspruchsberechtigten Männer und Frauen im Alter von 35 bis 74 Jahren für das zweijährige Untersuchungsintervall. Seit dem 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs. Rund 60 Prozent der Untersuchungen erfolgen bei Hausärzten, etwa 40 Prozent bei Hautärzten.

„Wir wollen uns des Themas Vorsorge verstärkt annehmen. Dazu haben wir gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Präventions-
initiative gestartet. Deren Ziel ist, die Teilnahmeraten an den Vorsorge-
untersuchungen, insbesondere zur Krebsfrüherkennung, zu erhöhen. Erreichen möchten wir dies unter anderem mitgezielter Information der Versichertendirekt in den Praxen.

Denn viele wissen gar nicht, dass ihre Krankenkasse die Kosten für die – womöglich lebensrettenden – Untersuchungen übernimmt“, erklärte Müller.

Dazu hat die KBV ein Faltblatt entwickelt, das Ärzte an ihre Patienten weitergeben können. Letztere können daraus auf einen Blick ersehen, wann und in welchen Abständen sie Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen haben. Mittelfristig möchte die KBV weitere Maßnahmen installieren. Dazu gehört ein modifiziertes Einladungsverfahren, speziell für die Untersuchungen auf Gebärmutterhals- und Darmkrebs.



(Pressemitteilung der KBV vom 07.06.2010)



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Prof. Jürgen Windeler ist neuer Leiter des IQWiG

Der Vorstand des Stiftungsrates des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Prof. Jürgen Windeler als neuen Leiter des Instituts einstimmig gewählt.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums tritt er ab dem 1.September die Nachfolge von Prof. Peter Sawicki an. „Mit Prof. Windeler hat der Vorstand einen anerkannten Fachmann ausgewählt, der sehr geeignet ist, die hervorragende Arbeit des Instituts fortzusetzen. Als ebenso unabhängige wie durchsetzungsstarke Persönlichkeit wird Prof. Windeler auch künftig dafür sorgen, dass das Institut mit der notwendigen Freiheit seine national und international anerkannte Arbeit in der bewährten Qualität fortsetzen kann. Er ist bestens geeignet, die sich aus der Reform der Arzneimittelgesetzgebung ergebenden neuen Aufgaben zu bewältigen“, so Johann-Magnus von Stackelberg, Sprecher des Vorstandes der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.


(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 08.06.2010)



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