10 Jahre KV Sachsen – Rückschau und Vorschau
Mit dem Ende der abgelaufenen Wahlperiode möchte ich mich als Mitglied der Vertreterversammlung verabschieden. Dieser Zeitpunkt bietet sich auch für eine Rückschau auf meine mehr als 10jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der KV Sachsen an.
Im Jahr 1999, mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes, wurden auch zum ersten Mal Vertreter der Psychotherapeuten in die Vertreterversammlung der KV Sachsen gewählt. Dieser Moment wurde von den Kolleginnen und Kollegen mit Spannung erwartet, da es schon seit Mitte der 90er Jahre Schwierigkeiten mit der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen gegeben hatte und man sich von der ordentlichen Mitgliedschaft in der KVS nunmehr eine Verbesserung erwartete.
Diese erste Vertreterversammlung, in die die Kollegin Frau Angela Gröber und ich gewählt worden waren, ist mir lebhaft im Gedächtnis geblieben. Ich kann mich nicht erinnern, dass mir von einem Publikum, vor dem ich gesprochen habe, je schon eine so eisige Ablehnung entgegengekommen wäre wie zu dieser Gelegenheit. Rückblickend schätze ich unseren damaligen Vorstoß bezüglich einer Verbesserung der zeitweise auf 0 gesunkenen Honorierung der probatorischen Leistungen als mutig und unerfahren ein. Die Abstimmung ging entsprechend aus – mehrheitlich abgelehnt. Einige der als Gäste anwesenden Kolleginnen gingen mit Tränen aus dem Saal. Die Kollegin Gröber und ich sind geblieben und wir haben uns bemüht, mit den Vertretern ins Gespräch zu kommen. Diese Politik haben wir auch in der Folgezeit fortgesetzt. Wer wenn nicht Psychotherapeutinnen sollte auf Kommunikation setzen! Allerdings waren Gespräche alleine nicht zielführend, wie in der Psychotherapie auch. Neben der immer aufrechterhaltenen Gesprächsbereitschaft war es mir immer wichtig, die drängenden Honorierungsfragen zu lösen. Das war bedauerlicherweise schließlich nur mit juristischen Mitteln möglich. Die Bereitschaft der Vertreterversammlung und des Vorstandes zu einer internen Einigung war in der Anfangszeit minimal. Aus diesem Grund muss seit 1996 für jedes Quartal Widerspruch eingelegt und die entsprechenden Gerichtsverfahren teilweise über 10 Jahre geführt werden.
Versuche, sich im Kompromiss zu verständigen, waren nicht erfolgreich – zum Glück für die Psychotherapeuten, da wir im Einverständnis mit den Kollegen und Kolleginnen, damals auch niedrigere Sätze akzeptiert hätten, als wir in den durchgängig erfolgreichen Gerichtsverfahren zugesprochen bekommen haben. Zu meinem großen Erstaunen wies kürzlich mein Honorarbescheid eine Nachzahlung für das Jahr 2000 aus – Psychotherapie braucht in der KV Sachsen einen langen Atem. Den wird sie auch künftig brauchen, da mit Ausnahme der Quartale I und II 2010 wieder der Weg des Widerspruchs gegangen werden muss, wenn Psychotherapeuten das ihnen zustehende Honorar auch irgendwann erhalten wollen. Diesmal hat sich der Vorstand bereit gefunden, die Widersprüche ruhen zu lassen und hat eingewilligt ein Musterverfahren zu führen, was die Kosten für beide Seiten erfreulicherweise verringern wird. Einvernehmliche Lösungen sind mit der in den letzten Jahren eingetretenen Verschärfung des finanziellen Drucks innerhalb der KV für beide Seiten nicht einfacher geworden und die letzten Gesundheitsreformen haben die innerärztlichen Konflikte weiter verschärft, in denen die Psychotherapie ein Fachgebiet neben vielen anderen ist.
Sollte bis hierher der Eindruck entstanden sein, dass Vorstand und Vertreterversammlung prinzipiell negativ der Psychotherapie gegenüber eingestellt sind, so möchte ich deutlich sagen, dass das so nicht zutreffend ist. Aber die anfängliche Fremdheit unseres Fachgebietes, seine Arbeitsstruktur und seine formalen Bedingungen, die so ganz anders sind als die der ärztlich-somatischen Leistungen, haben es für beide Seiten schwer gemacht. Es war nicht leicht für mich zu verstehen, dass manche Gesprächspartner sich nicht im Klaren darüber waren, dass es für die zentralen Leistungen in der Psychotherapie Mindestzeiten von 50 Minuten gibt und dass deshalb in einer psychotherapeutischen Praxis die Anzahl der im Quartal behandelten Patienten unvergleichlich geringer ist als bei jeder anderen Arztgruppe. Insofern habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass die Forderungen nach einer angemessenen Honorierung anfänglich regelmäßig damit gekontert wurden, dass man doch einfach ein bisschen mehr arbeiten müsse in der Psychotherapie.
Im Laufe der Zeit und bei besserer persönlicher Zusammenarbeit war es auch zunehmend möglich über die Besonderheiten der Psychotherapie, die ja auf gesetzliche Regelungen zurückgehen, mit den ärztlichen Kollegen zu sprechen, die interessiert waren, zu erfahren, was denn in einer psychotherapeutischen Praxis geschieht und wie ohne Geräte mit Worten gearbeitet wird. Es hat nur länger gedauert als ich mir manchmal gewünscht habe, aber ich muss auch zugeben, dass ich an manchen Stellen auch nicht geduldig genug gewesen bin. Insbesondere Herr Dr. Heckemann ist hier immer ein offener und sachlicher Gesprächspartner gewesen.
Für die Zukunft wünschenswert wäre eine bessere Abstimmung mit den gewählten Vertretern und dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie, so dass nicht Irritationen entstehen, wie in letzter Zeit die um die Frequenz der Therapiestunden.
Wünschenswert wäre auch eine deutlichere Vertretung der psychotherapeutischen Interessen durch die KV zum Beispiel beim Abschluss von DMP und IV-Verträgen. Es ist mir fachlich unverständlich, dass beispielsweise DMP Brustkrebs oder Diabetes ohne Einbezug psychotherapeutischer Leistungen vereinbart wurde – wo es gerade Patienten aus diesen Gruppen sind, für die die niedergelassenen Kollegen häufig um schnelle (und unter Umständen nur kurze) psychotherapeutische Interventionen anfragen. Hier könnte sich bei einer Überarbeitung solcher Verträge der Einbezug bestimmter, eng umrissener psychotherapeutischer Leistungen günstig auswirken – vor allem auf die Patienten.
Um weiterhin in den sich verändernden Versorgungsstrukturen zukunftsfähig zu sein, braucht die Psychotherapie flexiblere Arbeitsmöglichkeiten – die von den ärztlichen Kollegen anderer Fachrichtungen eingeforderten zeitnahen Termine erfordern beispielsweise eine Abrechnungsmöglichkeit für eine offene Sprechstunde, die auch entsprechend ausgestattet sein muss. Die Möglichkeit dazu könnte durch einen IV-Vertrag oder durch eine EBM-Änderung geschaffen werden. Für beides wäre auch die Unterstützung durch die KV Sachsen in den KBV-Gremien durchaus von Vorteil – um nur ein Beispiel zu nennen. Andere Beispiele gehen in den im SGB V geregelten Bereich hinein, für den die KV Sachsen wenig tun kann. Hier sind Bundesgremien zuständig, insbesondere haben die Kammern hier mehr politischen Einfluss.
Mein Engagement für die Psychotherapie möchte ich nach meinem Ausscheiden aus der Vertreterversammlung der KV Sachsen in der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer weiterführen. Die Etablierung der Psychotherapeutenkammern als eigenständige, demokratisch legitimierte Vertretung hat die politischen und faktischen Einflussmöglichkeiten gestärkt und diese sollten gemeinsam mit der Vertretung der niedergelassenen Psychotherapeuten zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen genutzt werden.
Den Kolleginnen und Kollegen, die sich zur Wahl gestellt haben und die nunmehr zu viert in der Vertreterversammlung die Psychotherapeutinnen und -therapeuten vertreten werden, wünsche ich viel Erfolg und einen langen Atem.
M.A.,M.S Andrea Mrazek

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