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Gesundheitsangebote nach § 43 SGB V

Vereinbarung zwischen der KV Sachsen und der IKK Sachsen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Ernährungsberatung, Rückenschule und Herz-Kreislauf-Beratung

Änderung des Verordnungsbogens mit Wirkung ab 01.04.2010

Aufgrund der Fusion der IKK Sachsen zur IKK classic wurde mit Wirkung ab dem 01.04.2010 der „Verordnungsbogen Gesundheitsangebote IKK“ dem entsprechend angepasst.

Die Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen in Chemnitz, Dresden und Leipzig wurden bereits mit den neuen Formularen beliefert.

Die ggf. in den einzelnen Praxen noch vorhandenen alten Verordnungsbögen sind, nach Mitteilung der IKK classic, zu entsorgen.

Hinweis:

Der Verordnungsbogen gilt nur für Vertragsärzte der KV Sachsen.

Das Original erhält nach Abschluss der Maßnahme die KV Sachsen.

Die erste Durchschrift verbleibt nach Abschluss der Maßnahme beim Arzt.

Die zweite Durchschrift wird – falls diese dem Vertragsarzt nach Beendigung der Maßnahme nochmals vorgelegt wird – an den Versicherten zur Weitergabe an die IKK classic ausgehändigt. Die Vereinbarung ist auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht (http://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/vertraege/fachgebiete/).


– Vertragswesen/mey –



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Vertragsverhandlungen Tonsillotomie KKH-Allianz

Zwischen der KKH-Allianz und der KV Sachsen fanden Verhandlungen zum Abschluss eines Vertrags nach § 73c SGB V statt. Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der Tonsillotomie sowie die Durchführung etwaiger erforderlicher Kombinationseingriffe (Adenotomie, Parazentese mit oder ohne Legen einer Paukendrainage) einschließlich der erforderlichen Nachbehandlungen für Versicherte der KKH-Allianz mit Wohnort in Sachsen, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses befindet sich diese Vereinbarung in Endabstimmung und ist kurz vor Einleitung des Unterschriftsverfahrens. Sie soll bereits für das 2. Quartal 2010 gelten und tritt daher rückwirkend ab 1. April 2010 in Kraft. Über den Abschluss des Unterschriftsverfahrens werden wir u. a. auf der Homepage der KV Sachsen (www.kvs-sachsen.de) informieren.


– Vertragswesen/me –



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Mitteilung zur Beendigung der Vereinbarung zwischen der KV Sachsen und der GEK über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen auf Grund von Auslandsreisen zum 30.06.2010

Aufgrund der Vereinigung der GEK und der BARMER zur BARMER GEK und den sich daraus ergebenden Änderungen in der Satzung wurde die zwischen der KV Sachsen und der Gmünder ErsatzKasse GEK, Schwäbisch Gmünd, abgeschlossene „Vereinbarung … über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen auf Grund von Auslandsreisen …“ (Satzungsleistungen auf der Grundlage des § 20d Abs. 2 SGB V) in der Fassung vom 28. September 2007, zuletzt geändert durch die 1. Protokollnotiz in der Fassung vom 26. Januar 2009, seitens der BARMER GEK gekündigt.

Diese Impfvereinbarung wird aus wichtigem Grund bereits vorfristig zum 30.06.2010 beendet.

Insofern sind die darin vereinbarten vertragsärztlichen Impfleistungen – nach den dazu vereinbarten Regularien – nur noch bis einschließlich 30. Juni 2010 durchführbar, abrechnungs- und vergütungsfähig.

Den aktuellen Abrechnungshinweisen der KV Sachsen können die z. Zt. geltenden Abrechnungsnummern für regionale Vereinbarungen entnommen werden.

Es liegen eine dem entsprechende Ablöse- und eine Anschlussvereinbarung (Protokollnotiz) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2010 mit anderen Leistungsinhalten über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bereits unterschriftsreif vor (ebenfalls Satzungsleistungen – FSME und Rotaviren betreffend), die für alle anspruchsberechtigten Versicherten der neuen Krankenkasse BARMER GEK gelten.

Nach Redaktionsschluss lagen diese neuen Vereinbarungen leider noch nicht unterzeichnet vor. Sobald die regionalen Vereinbarungen zwischen der BARMER GEK und der KV Sachsen unterschrieben wurden, informieren wir Sie auf unserer Homepage (http:// www.kvs-sachsen.de).

Die Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgt unter dem Vorbehalt des Abschlusses der oben genannten Vereinbarungen.


– Vertragswesen/mey –



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