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Wer vertritt eigentlich wessen Interessen?

Aspekte von der KBV-Vertreterversammlung am 10. Mai in Dresden

 

 

In diesem Bericht, der redaktionsschlussbedingt einen Monat nach der Veranstaltung erscheint, sollen nur ausgewählte Aspekte aufgezeigt werden. Ausführliche Informationen sind unter www.kbv.de und in der Standespresse zu finden.

 

 

Begrüßung durch den Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung

 

Wettbewerb, das sind für Dr. Andreas Hellmann „klare, einfache Regeln, gleiche Chancen und dann ein fairer Wettkampf. Was wir im Gesundheitswesen erleben, ist das genaue Gegenteil.“ Der Vorsitzende der KBV-VV vergleicht dabei die Gesundheitsgesetzgebung mit Computerspielen im Netz, beklagt immer neue Level, keiner versteht die ständig während des Spiels geänderten Regeln. Es heißt, der Wettbewerb solle es regeln, dabei gehe es „nur um Regelungen, nicht um Wettbewerb, sondern um Ressourcenallokation.“

 

 

Bericht des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler

 

„Wer den Ärztemangel ernsthaft bekämpfen will, muss beim Abschaffen der Regressdrohung ansetzen“, stellte der KBV-Vorsitzende unter starkem Beifall fest.

 

Die Finanzierung der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung muss umgestellt werden, damit sie „nicht unter der Last ständig steigender Ausgaben bei gleichzeitig erodierenden Einnahmen durch immer weniger Erwerbstätige zusammenbricht“. Die Bedarfsplanung entspräche schon lange nicht mehr den Ansprüchen einer bedarfsgerechten Versorgung.

 

Neben dem Ärztemangel gibt es auch ein Verteilungsproblem, deshalb muss kleinteiliger geplant, die demografische Entwicklung einbezogen und ressourcenübergreifend bewertet werden. Die Regierung hat die Probleme erkannt und verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Allerdings ist die Regelung der Punktwertzu- und -abschläge so nicht umsetzbar und muss verändert werden. „Es würde bedeuten, dass (deutschlandweit, die Redaktion) 51 Kollegen höhere und 77.228 niedrigere Punktwerte erhielten.“

 

Derzeit studieren 82.000 junge Menschen Medizin, das könnte den Nachbesetzungsbedarf ausgleichen, allerdings beenden 18 % ihr Studium nicht, 12 % melden sich nicht bei der Ärztekammer an, 10 % arbeiten zudem nicht in der Patientenversorgung, das sind insgesamt 40 % Verlust für die medizinische Versorgung, obwohl vorher vier Bewerber auf einen Studienplatz warten.

 

Deutschland hat nach wie vor eines der besten Gesundheitssysteme, das sei auch dem ambulanten System und damit dem Kollektivertrag und dem KV-System zu verdanken. Statt mit dem Wettbewerb nach Verbesserungen der Versorgung zu suchen, wurde vom Gesetzgeber ein neues Monopol der hausärztlichen Versorgung geschaffen. Damit wurde ein Flächenbrand entfacht. Dr. Köhler verwies auf die Gefahr der Selektivverträge: „Ärzte und Psychotherapeuten müssen wissen, dass sie sich ohne das Sicherheitsnetz der KVen auf ein Hochseil begeben.“ Dazu trug er ein regionales Beispiel vor, siehe Kasten.

 

Mancher empfinde die KV vielleicht als Knebelung. Wäre eine Knebelung durch die Kassen besser? Gegen diese wurden seinerzeit die KVen gegründet. Heute diene das KV-System oft als „bad bank“ des Selektivvertragssystems. Dr. Köhler fände es interessant, wie sich der Hausärzteverband positionieren würde, müsste er seine Finanzen genauso offen legen, wie es die KVen tun. „Die gute Patientenversorgung ist unsere Legitimation, wir arbeiten daran, dass es so bleibt.“

 

„… Nehmen wir doch als Beispiel einmal einen HzV-Vertrag, z. B. einer AOK oder einer anderen großen Kasse. Wenn die Gerüchte stimmen, die derzeit ziemlich glaubhaft kursieren, dann können Sie sich als teilnehmender Vertragsarzt sehr bald auf so Einiges einstellen. Denn eine große Kasse möchte diesen Gerüchten zufolge Ihre Patienten befragen, Ihre Praxis begehen und in Abhängigkeit von dem Ergebnis und Ihrer Willfährigkeit dann entscheiden, ob Sie weiterhin Vertragspartner bleiben oder nicht.

Würde es Ihnen denn gefallen, wenn Ihre Patienten gefragt werden, ob sie länger als 30 Minuten warten mussten. Vor allem dann, wenn dem der Hinweis folgt: „Müssen Sie nicht, sprechen Sie Ihren Arzt auf diesen Vertragsbestandteil an.“ Oder: „Haben Sie schon versucht, Ihren Arzt in der Mittagspause oder nach 19:30 Uhr zu erreichen? Wenn ja, mit welchem Erfolg?“ Oder: „Hat Ihr Arzt versucht, Ihnen IGel-Leistungen anzubieten? Wenn ja, die AOK bietet Ihnen an, diese Leistungen durch AOK-Spezialisten hinsichtlich Sinnhaftigkeit und Preisgestaltung zu überprüfen.“ Oder: Sie stellen sich eine Praxisbegehung durch AOK-Mitarbeiter vor, die monieren, dass das AOK-Logo nicht an prominenter Stelle des Praxisschildes aufgebracht ist, die Möblierung des Warteraumes den Ansprüchen nicht genügt oder der Anstrich dringend erneuert werden müsste.

Ist die AOK mit dem Ergebnis der Patientenbefragung und/oder der Praxisbegehung nicht zufrieden, kann sie aussieben. Denn es gibt für keinen Vertragsarzt den Anspruch auf Vertragsabschluss. Die eingeschriebenen Patienten werden dann an einen anderen HzV-Arzt verwiesen. Können Sie sich einen solchen Aderlass erlauben oder erfüllen Sie dann lieber die Auflagen der AOK? …“

 

 

Diskussion

 

In der Diskussion unterstützen viele Vertreter die Aussagen Köhlers. Vehement widerspricht aber Dr. Berthold Dietsche, Baden-Württemberg, den Aussagen des Redners. Er ist dort VV-Mitglied und gleichzeitig Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. Der §73b stelle kein Monopol dar, „das einzige Monopol in Deutschland haben die KVen; wir lehnen Add-on-Verträge schlichtweg ab.“ Auf die Bemerkung des Versammlungsleiters, er sei hier als Vertreter seiner KV und nicht als Vertreter des Hausärzteverbandes, positionierte sich Dr. Dietsche, er sei „nicht Vertreter einer Institution mit ihrem Selbstzweck, ich bin von den Hausärzten gewählt.“

 

Diese Aussage wurde kontrovers diskutiert. Frau Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke, Sachsen, wandte sich direkt an Dr. Dietsche „Ich bin von allen niedergelassenen Ärzten gewählt und nicht nur von meiner Fachgruppe. Im Übrigen sind Add-on-Verträge unser Ziel. Wenn einer mehr bekommt, müssten wir sonst bei einem Bereinigungsvertrag den anderen zumindest teilweise etwas wegnehmen.“

 

Die Thüringerin Dr. Regina Feldmann ergänzt: „Die Bereinigung der Gesamtvergütung bei Selektivverträgen ist ein Vertrag zu Lasten Dritter, Add-on-Verträge sind es nicht.“ Als praktisches Beispiel für die zusätzliche Bürokratie nennt sie Kollegen, die für zwei Versicherte einer Kasse, von denen einer in einen Selektivvertrag eingeschrieben ist, zwei Softwaresysteme in ihrer Praxis vorhalten müssen.

 

 

Details und Ziele

 

Im zweiten Teil der Veranstaltung berichteten die KBV-Vorstände Details aus ihren Ressorts. Der KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller stellte u.a. die Forderungen der KBV zum BMG-Eckpunktepapier vor:

  • Einbeziehung der Ärzteschaft in die Vertragsgestaltung, sofern Regelungen zu Versorgungs- und Qualitätsaspekten getroffen werden:
    – keine Verträge zu Lasten Dritter
  • Die Ablösung der Richtgrößenprüfung darf nicht vertrags- und präparatespezifisch erfolgen.
    – generelle Abschaffung der Richtgrößenprüfung
    – kein Weg hin zu kassenindividuellen Positivlisten
  • Im Falle der Weiterentwicklung des Rabattvertragssystems für den Festbetragsmarkt:
    – Umsetzung des KBV-Vorschlags zur Wirkstoffverordnung aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit umso relevanter!

Nach vielen Details formulierte der KBV-Vorsitzende Dr. Köhler abschließend die für die KBV abzuleitenden Zielsetzungen:

 

 

Langfristiges Ziel:

Einzelleistungsvergütung in einem Kostenerstattungssystem

 

 

Mittelfristiges Ziel:

Bundesweites und kassenübergreifendes gleiches Preis-Mengen-Aggregat in einer bestimmten Morbiditätsgruppe mit Berücksichtigung der regionalen Versorgungsstrukturen aus Versicherten- und Arztsicht in kleinräumiger Ausprägung, erreichbar mit einem Aufteilungsmodell und einer Konvergenzphase unter der Voraussetzung, dass der Gesetzgeber die entsprechenden Möglichkeiten schafft.

 

 

Kurzfristiges Ziel:

Korrektur des Behandlungsbedarfs nach objektiven Faktoren unter Berücksichtigung des Beitrages zur Vergütungsreform und nur über den Zuwachs

 

 

– Öffentlichkeitsarbeit/im –

Bild vom Präsidium der Vertreterversammlung, Dr. Köhler spricht


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Tag der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten: „Neue Versorgungsstrukturen braucht das Land“


Diskussion im Podium

Mit dieser Aussage fasste der Moderator die 90-minütige Podiumsdiskussion zum Thema „Der Arzt im Wandel: Beruf statt Berufung“ zusammen. Diese fand am 7. Mai zum Tag der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen des Hauptstadtkongresses im Berliner ICC statt. Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur des Deutschen Ärzteblattes begrüßte dazu den KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler, den brandenburgischen Staatssekretär Dr. Daniel Rühmkorf, die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. Cornelia Goesmann (sie war früher als Hausärztin und Psychotherapeutin tätig) und die aktuell in Berlin niedergelassene Neurologin Dr. Annette Mainz-Perchalla. An dieser Stelle können nur einige Aspekte der Diskussion angerissen werden.

Eingangs resümiert Wolfgang van den Bergh die Aussagen des Bundesministers zur Eröffnung des Hauptstadtkongresses. Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen demnach drei Fragen: die Finanzierung der Krankenkassen, die Arzneimitteleinsparungen und die demographische Entwicklung.
Dr. Annette Mainz-Perchalla, seit 5 Jahren niedergelassen, beklagte den ständigen Paradigmenwechsel, der ihre ärztliche Tätigkeit behindert. Sie wünschte sich „verlässliche Kriterien“ für ihre Arbeit. Der KBV-Vorsitzende stimmte ihr zu. 90 % von dem, „was kritisiert wird, steht im SGB V, die Komplexität der Regelungen hat irgendwann ein Ende, ein neuer Ansatz ist gefragt.“ Beispielhaft sei die aktuelle Frage, wie viele Mittel für die Pflege aus der ambulanten Medizin genommen werden sollen, ein falscher Ansatz.

„Wir haben den gesetzlich festgesetzten Regress, und der muss weg,“ rief der KBV-Vorsitzende unter starkem Beifall, „wir brauchen andere Wege der Steuerung, wir wollen junge Ärzte aufs Land holen, da ist die Angst vor dem Regress hinderlich.“ Die niedergelassene Neurologin wünschte sich noch flexiblere Regelungen, nach denen man z. B. „aus privaten Gründen die Praxis ständig rauf und runter fahren kann“, ohne bestraft zu werden weil „man 2008 wegen der kleinen Kinder wenig gearbeitet hat.“

Die Podiumsrunde war sich einig: ein uneingeschränktes Leistungsversprechen ist nicht zu halten. Dr. Köhler thematisierte das Anspruchsdenken der Patienten und „möchte über die Steuerung durch Eigenverantwortung und Eigenbeteiligung sprechen“. Dabei beklagte er, dass der Begriff Priorisierung nur negativ belegt sei, „sie vermeidet aber Rationierung“. Der KBV-Vorsitzende brachte es zugespitzt auf den Punkt: „Zu wenig Geld gerecht verteilen, das gibt es nur hier, das halten wir seit 20 Jahren aus, das machen unsere Ärzte mit und das werfen sie uns vor.“ Dr. Rühmkorf hinterfragte die Notwendigkeit von „18 Arztkontakten pro Jahr in Deutschland gegenüber 5 in Skandinavien.”

Die Bedarfsplanung war das letzte Thema der Diskussionsrunde. Die Regelung in ihrer jetzigen Form ist auch nach Auffassung Dr. Köhlers nicht geeignet, die Probleme der Zukunft zu lösen. Die KBV forderte deshalb eine kleinräumige Planung. Die „finanziellen Reize reichen nicht aus um den medizinischen Nachwuchs zu locken“, 42.000 Ärzte müssen bis 2015 sektorenübergreifend ersetzt werden. Dr. Köhler betonte: „Erst muss das Gesetz geändert werden, dann brauchen wir 3 – 4 Jahre, um es umzusetzen.“

Kontroverse Diskussionen im „Speaker’s Corner“

Wieder sehr gut angenommen wurden die moderierten Streitgespräche im „Speaker’s Corner“ am Infomarkt der KVen. In der ersten Runde des Tages ging Moderator Helmut Laschet von der Ärzte Zeitung mit der Berliner Patientenbeauftragten Karin Stötzner und dem Vorstand der KBV, Dr. Carl-Heinz Müller, der Frage nach „Der Patient in der Praxis: informiert oder ausgeliefert?“ nach. Die Patientenbeauftragte beklagte eine ungenügende Information der Patienten durch die Ärzte und forderte vehement ein Patientenrechtegesetz. Sie fragte den KBV-Vorstand „was die KBV tun kann, das Grundvertrauen wiederherzustellen, wenn Praxen zunehmend Geschäfte werden, die dazu dienen IGeL-Leistungen zu verkaufen.“ Der KBV-Vize verwies auf aktuelle Umfragen, „das Grundvertrauen in die Ärzteschaft ist immer noch sehr hoch.“ Er ergänzte: „Über die GKV dürfen wir weniger anbieten als die Krankenhäuser, entscheidend ist immer das medizinisch Notwendige.“ Dr. Müller erläuterte, dass die Patienten in jedem Fall über Sinn und Inhalt der IGeL-Leistung schriftlich aufzuklären sind.“

Die zweite vorgetragene Sorge der Patientenbeauftragten war, Patienten könnten als Versuchskaninchen für die Pharmaforschung missbraucht werden. Dr. Müller stellte klar, dass „wir Anwendungsbeobachtungen brauchen“ und „wir fordern frei verfügbare Einsicht in positive wie negative Ergebnisse für Patienten und Ärzte“. In den Praxen muss über die Teilnahme informiert werden. „Wir werden vom Gesetzgeber fordern, das zu regeln.“

Frau Stötzner bestätigte, dass Patientenbeschwerden zunehmen, besonders wegen langer Wartezeiten und fehlenden Ärzten. Dr. Müller verweist auf die angestrebte kleinteilige Bedarfsplanung. Er rekapitulierte die Gründe für die vor 20 Jahren erfolgte Festlegung der Unterversorgungsgrenze von 50 % bei fachärztlicher bzw. 75 % bei hausärztlicher Versorgung und stellt klar: „Wir sitzen hier in einem Boot, das kostet die Kassen aber viel Geld“. Abschließend gab es Konsens, als Frau Stötzner feststellt: „Der Gesetzgeber schafft einen Rahmen, den die Akteure nicht erfüllen können.“

Laschets Redakteurskollege Christoph Fuhr moderierte die 2. Runde zum Thema „Ärztemangel: Alles nur falsch verteilt?“ Dabei trafen die Vorstandsvorsitzenden des vdek Thomas Ballast und der KV Sachsen Dr. Klaus Heckemann aufeinander. Der Redakteur eröffnete die Diskussion mit der Frage, was die Akteure von den „absurden Vorschlägen“ verschiedener Politiker in der letzten Zeit hielten.

Die Reaktion des Kassenvertreters sorgte für erstaunte Gesichter in der zahlreichen Zuhörerschaft. „Wir haben 25.000 Ärzte in übersorgten Gebieten, aber nur 800 unbesetzte Stellen, 99 % der Planungsbereiche sind versorgt: wir haben keinen Ärztemangel! Es gibt genügend Medizinstudenten, das eigentliche Problem sind Studienabbrüche und dass zahlreiche Absolventen in nichtkurative Bereiche gehen.“ Die Ursache dafür hatte Herr Ballast auch zur Hand: „Die KVen dürfen die Situation nicht schlecht reden, das schreckt die Studenten ab.“ Auf die Moderatorenfrage, was denn die Kassen bereit sind zur Beseitigung des Problems beizutragen, verweist der vdek-Vorsitzende darauf, dass „wo keine Versicherten sind, wir keine Versorgung hinbringen können.“ Außerdem seien die Gelder der KV letztlich Versichertengelder. „Nicht die Kassen haben das Problem, sondern die Gesellschaft. Wohl mit Blick auf fehlende Schulen und Verkehrsanbindung meinte Herr Ballast „es gehen auch andere nicht hin.“

Im Gegensatz zu seinem Gegenüber beantwortete Dr. Heckemann die Frage des Moderators. „Was ist eigentlich falsch an den Vorschlägen? Alles, womit man im Gesundheitswesen etwas erreichen kann, ist unpopulär.“ Er verweist auf die Zahlen aus der ZI-Studie, die in der heutigen Ärzte Zeitung (7./8. Mai 2010, Seite 6) veröffentlicht sind. Danach müssten bis 2025 in Westfalen-Lippe (im Vergleich zu 2008) 22 Prozent mehr Hausärzte Neuzulassungen erhalten, in Thüringen sogar 53 Prozent.“

Anschließend beklagte der KV-Vorsitzende den wegen des Widerstands der Kassen weiterhin fehlenden demografischen Faktor. Thomas Ballast konterte: das schaffe nur „zusätzliche Stellen, die auch nicht besetzt werden können.“ Zunächst „sollen doch mal die 25.000 die 800 besetzen.“ „Das heißt,“ warf Dr. Heckemann ein, „erst wenn der ,überversorgte‘ Orthopäde am Starnberger See weg ist, darf der dringend benötigte Hausarzt in Torgau anfangen!“ Der KV-Vorsitzende verwies darauf, dass nur bei festgestellter drohender Unterversorgung Projekte durchgeführt werden können, die aber auch finanziert werden müssen. „Die Kassen haben eine Mitverantwortung.“

Herr Ballast verwies auf eine Studie der Uni Leipzig, wonach ein Arzt 8.000 Euro netto mehr im Monat verdienen müsse, um die infrastrukturellen Defizite auf dem Land auszugleichen. Dr. Heckemann setzte die KBV-Zahlen dagegen, wonach nach den jetzt gültigen gesetzlichen Regelungen im § 87 des SGB V nur 51 Kollegen Zuschläge wegen Tätigkeit in unterversorgten Gebieten, aber 77.228 Ärzte Abschläge wegen Tätigkeit in überversorgten Gebieten erhalten müssten. Immerhin glaubt auch der vdek-Vorsitzende, dass „die jetzige Bedarfsplanung überholt ist“. Er „möchte nicht nur Köpfe zählen, sondern auf das Angebot von Zeiten und Ressourcen aufsetzen und ärztliche Leistungen ausgliedern.“

Hier stellte der KV-Vorsitzende gleich eine entscheidende Bedingung: „Wenn die Leistung arztentlastend ist – ja, wenn sie arztersetzend ist – nein.“ Dr. Heckemann denkt an die Zukunft: geht die Bevölkerung weiter zurück, kann es Sinn machen, zunächst einen erhöhten Patientenansturm mit Hilfe einer qualifizierten Arzthelferin zu bewältigen. Nach einem demografisch bedingten Rückgang der Patienten kann dann der Arzt in absehbarer Zeit die Versorgung wieder allein absichern.

Abschließend bat der Moderator die beiden Vorstandsvorsitzenden um Positionierung, wie sie auf einander zugingen, wenn eine alte kranke Frau sie auffordere: „Kassen und KVen setzt euch zusammen und löst das Problem.“ Herr Ballast „würde ihr jemanden schicken und dann Räume suchen wo sich jemand um sie kümmert.“ Dr. Heckemann verwies darauf, dass man den Menschen dann auch sagen muss, dass „wir ihm keinen Arzt, sondern nur noch eine Schwester hinschicken.“

Der Moderator zieht als Fazit: das System wird nur funktionieren, wenn KVen und Kassen an einem Strang ziehen. Der Rezensent ergänzt: am selben Ende!


– Öffentlichkeitsarbeit/im –



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Wahl der Vertreterversammlung 2011 – 2016

In diesen Tagen erhalten Sie die Unterlagen zur Wahl Ihrer Vertreter für die
6. Legislaturperiode. Was ist den Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten dabei wichtig?




Dr. med. Wolfram Strauß
FA für Phoniatrie und Pädaudiologie und FA für HNO-Heilkunde
Leipzig

Wenn wir eine Selbstverwaltung wollen, müssen wir uns selbst verwalten und miteinander Lösungen finden. Als fachärztliche Vertreter haben wir sogar zwei Spagatsituationen zu bewältigen: den Ausgleich mit den Hausärzten und Psychotherapeuten nach außen und den zwischen unseren Fachrichtungen im Inneren. Das ist nicht einfach, aber eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der so genannten zweiten Facharztschiene. Ich wünsche mir dringend, dass wir weiter zahlreich unsere Patienten wohnortnah versorgen können. Dazu bedarf es auch eines Zeichens nach außen: Das ist eine hohe Wahlbeteiligung.

Wir wählen UNSERE Vertreter in die Selbstverwaltung. Wir haben verschiedene Interessen, für deren Ausgleich brauchen wir ein starkes Parlament und das Dach einer gemeinsamen Selbstverwaltung. Diese sind so stark, wie wir sie wählen.


Dr. med. Manfred Walther
FA für Allgemeinmedizin
Dürrweitzschen


Herr Dr. Walther kandidiert selbst für die Vertreterversammlung. Die Redaktion hält es deshalb für richtig, ihn hierselbst nicht zu Wort kommen zu lassen.


Dr. med. Annegret Wenn
FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychotherapie, Psychoanalyse
Dresden

Die ambulante Psychotherapie war nach der Wende in den neuen Bundesländern völlig unzureichend. Es ist eine Besonderheit, dass sie gleichberechtigt von Ärzten und Diplom-Psychologen erbracht wird. Unterversorgung und Psychotherapeutengesetz erfordern also, entsprechend viele neue Kollegen beiderlei Provenienz in das kassenärztliche System zu integrieren. Da sie zeitgebunden arbeiten und nicht delegieren, ergibt sich selbst bei angestrebter Vollversorgung ein klar definiertes Budget. Der Beratende Fachausschuss für Psychotherapie hilft, dies mit den anderen Fachgruppen abzustimmen. Bei allen Schwierigkeiten ist die Integration der Psychotherapeuten auf dem richtigen Weg: Auf Geschäftsordnungsbasis werden die brennenden Fragen direkt und meist konstruktiv mit dem Vorstand diskutiert. Die psychologischen Psychotherapeuten haben zudem zwei Sitze in der Vertreterversammlung.

Nach meiner langjährigen Erfahrung ist eine starke Selbstverwaltung unverzichtbar für Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit, um unsere Interessen und die unserer Patienten gegenüber Kassen und Politik zu vertreten. Ihr Handeln muss sich primär an unseren Aufgaben orientieren.



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Ärztetag fordert sofortige Wiedereinführung der regionalen Sicherstellungszuschläge für unterversorgte Gebiete

Dresden: Der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden fordert auf Antrag der sächsischen Delegierten den Bundesgesetzgeber auf, die Möglichkeit der Gewährung von Sicherstellungszuschlägen wieder einzuführen. Dafür bedarf es der Abschaffung der derzeitigen kontraproduktiven sozialgesetzlichen Regelungen zu Über- und Unterversorgung. Der Weiterbestand der jetzigen gesetzlichen Regelung und des entsprechenden Beschlusses des Bewertungsausschusses gegen die Stimmen der Ärzteschaft hätte bundesweit Verluste für 77.228 niedergelassene Haus- und Fachärzte und lediglich Zuschüsse für 51 Ärzte zur Folge. Dies würde einen Verlust von mindestens 1 Milliarde Euro für die ambulante Versorgung in Deutschland bedeuten.

Stattdessen soll die bis zum 31.12.2009 dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen durch § 105 SGB V eingeräumte Zuständigkeit, über die Gewährung von Sicherstellungsmaßnahmen zu entscheiden, wieder in Kraft gesetzt werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll, wie bis zum Jahre 2007, wieder paritätisch von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung erfolgen.

Diese Maßnahme ist notwendig, da die bisher vorgesehene Differenzierung der Orientierungspunktwerte nicht geeignet ist, eine sinnvolle und praktikable Steuerung des Niederlassungsverhaltens der Vertragsärzte in unterversorgten Planungsbereichen zu bewirken. So geht die Erwartung, dass schon seit Jahren niedergelassene Ärzte wegen eines Vergütungsabschlages die Praxis in einen anderen Planungsbereich verlegen, vollkommen an der Realität vorbei. Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, weist darauf hin, dass „das Vertrauen der Ärzte in eine Tätigkeit in freier Praxis nicht gefördert wird, wenn die Möglichkeit besteht durch gesetzliche Regelungen rückwirkend die Grundlagen ihrer betriebswirtschaftlichen Planungsentscheidungen zu erschüttern”.


(Pressemitteilung der SLÄK vom 12.05.2010)



Nachbemerkung der Redaktion:
Dieser Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen.



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