Broschüre informiert zu Medizinstudium mit Kind
BERLIN (hom). Mit einem neuen Merkblatt informiert der Ärzteverband NAV-Virchow-Bund junge Medizinstudenten über Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Studium und Familie. In der Broschüre sind unter anderem Universitäten aufgelistet, die die Vereinbarkeit von Studium und Familie mit speziellen Angeboten fördern.Zudem enthält das Merkblatt Informationen zu BAföG, Elternzeit, Sozialhilfe, Kinder- und Wohngeld. Medizinstudenten können das Merkblatt ab sofort kostenfrei beim Verband anfordern.
Näheres unter: www.nav-virchowbund.de
(Ärzte Zeitung vom 09.04.2010)
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Geriatriekonzept für den Freistaat Sachsen
In Dresden wurde aktuell das neue Geriatriekonzept für den Freistaat Sachsen präsentiert. Das Geriatriekonzept ist das Ergebnis einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die 2009 unter Leitung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz gebildet wurde. In dieser Arbeitsgruppe war auch die Sächsische Landesärztekammer vertreten.Das vorliegende Konzept soll den komplexen Bedürfnissen einer steigenden Zahl alter Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Rechnung tragen. Gleichzeitig verfolgt es das Ziel, den alten Menschen ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Dabei sollen die vorhandenen ambulanten und stationären Angebote stärker als bisher vernetzt werden, um die Qualität der geriatrischen Versorgung zu verbessern, aber auch um die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen. „Ansatz des Konzeptes ist es, über die im Krankenhausplan auszuweisenden Geriatriezentren bis 2020 flächendeckende Netzwerkstrukturen zu etablieren, in die nicht nur die ambulanten und stationären medizinischen, rehabilitativen und pflegerischen Einrichtungen, sondern auch Angebote des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Wohnungswirtschaft eingebunden werden“, so Staatsministerin Clauß.
Zugleich stellt die Versorgung geriatrischer Patienten eine ethische Herausforderung dar, der sich der Freistaat Sachsen stellen müsse. Denn in der Zukunft würden neben Multimorbidität auch Faktoren wie Vereinsamung und psychische Probleme sowie funktionale Einschränkungen eine erhebliche Rolle spielen.
Geplant sei auch die verbesserte geriatrische Fortbildung von Ärzten und die Bildung von geriatrischen Schwerpunktpraxen. Details der Umsetzung sind noch nicht bekannt. Unklar ist auch, wie hoch der Bedarf an vollstationären geriatrischen Betten in den nächsten zehn Jahren sein wird. Hochrechnungen seitens des Sozialministeriums oder des Landesverbandes Geriatrie gibt es dazu nicht. Derzeit gibt es in Sachsen nach Auskunft des Sozialministeriums 650 geriatrische stationäre Betten. Acht Schwerpunktkliniken befinden sich im Landesverband Geriatrie.
Das Geriatriekonzept kann über den Broschürenversand der Staatsregierung bezogen oder unter http://www.sms. sachsen.de heruntergeladen werden.
(Information der SLÄK vom 13.04.2010)
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Gefälschte Medizinprodukte zur Faltenunterspritzung
Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat die europäischen Behörden darüber informiert, dass im Internet Fälschungen des Medizinproduktes „Restylane“ zur Faltenunterspritzung angeboten werden. Diese sind möglichweise auch auf den Europäischen Markt gelangt. Derzeit liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob von dem gefälschten Medizinprodukt eine Gefährdung ausgeht.Das diesbezüglich federführende Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt jedoch dringend, diese Fälschungen nicht anzuwenden.
Der deutsche Generalvertreiber des schwedischen Originalherstellers hat seine Kunden zur Problematik informiert. Die gefälschten Medizinprodukte „Restylane“ können an folgenden Merkmalen identifiziert werden:
• Die Produkte sind mit der Losnummer 51-19101-09 und dem Namen LIKOMER gekennzeichnet.
• Das Originalprodukt befindet sich in einer Blisterpackung, die Fälschung in einem Klarsichtbeutel.
• Die CE-Kennzeichnung der Fälschung ist mit der Kenn-Nummer 0562 versehen.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre zuständige Überwachungsbehörde für Medizinprodukte zu informieren, wenn sie in den Besitz dieses gefälschten Medizinproduktes gelangt sein sollten.
In Sachsen ist die Landesdirektion Dresden zuständige Behörde.
(Info des SMS vom 05.04.2010)
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Niedergelassene Fachärzte unentbehrlich für flächendeckende, wohnortnahe Versorgung
Stellungnahme – KBV-Chef Köhler hat die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes kommentiert.Berlin, 14. April 2010 – „Will der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überhaupt noch eine flächendeckende und wohnortnahe ambulante Versorgung seiner Versicherten? Diese Frage muss man sich stellen, wenn es stimmt, was in den vergangenen Tagen über ein entsprechendes Konzept zur Bedarfsplanung zu lesen war. Auch wir sind der Meinung, dass die Zusammenarbeit von stationärem und ambulantem Sektor verstärkt werden muss. Dies geht aber nur im Zusammenwirken von Krankenhäusern und niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten. Kontraproduktiv und zerstörend ist es dagegen, die Niederlassung von Fachärzten erschweren zu wollen.“
Mit diesen Worten hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das Positionspapier für eine bessere Primärversorgung des GKV-Spitzenverbandes kommentiert. Verschiedene Medien hatten über das Papier berichtet, wonach der Spitzenverband fordert, Fachärzten die Eröffnung eigener Praxen zu erschweren und die fachärztliche Versorgung stattdessen gebündelt in entsprechenden Zentren oder Krankenhäusern anzubieten.
„Natürlich sind gerade in unterversorgten Gebieten Kooperationen mit Krankenhäusern denkbar und auch von uns gewünscht. Die KBV hat solche Kooperationen bereits mit verschiedenen Klinikbetreibern erfolgreich initiiert. Dennoch bedarf es weiterhin auch einer ambulanten fachärztlichen Versorgung“, betonte Köhler und forderte den Spitzenverband zum Dialog auf: „Wir bieten dem Spitzenverband an, gemeinsam Wege für die Sicherung der ambulanten flächendeckenden, wohnortnahen Rund-um-die-Uhr-
Versorgung zu erarbeiten. Die bessere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors ist ein möglicher Weg. Der drohende Ärztemangel betrifft im Übrigen auch Facharztgruppen, die für die Basisversorgung unentbehrlich sind. Mit seinen Aussagen trägt der GKV-Spitzenverband zur Verunsicherung von Medizinstudenten bei, sich für den Beruf des niedergelassenen Arztes zu entscheiden.“
(Pressemitteilung der KBV vom 14.04.2010)
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Rösler bestätigt elektronische Gesundheitskarte light
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) begrüßt die Einigung auf eine neue Version der elektronischen Gesundheitskarte. „Das Ministerium hat die Partner in der Betreibergesellschaft von einem gemeinsamen Vorgehen überzeugt”, sagte Rösler den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe.Rösler sagte, die elektronische Gesundheitskarte werde einen Notfalldatensatz, einen elektronischen Arztbrief und die Stammdaten des Versicherten enthalten. Dies sei eine vernünftige Basis, um zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anwendungen hinzufügen zu können. „Es war ein Fehler, alles auf einmal machen zu wollen. Das ist nicht zu schaffen”, räumte er ein.
Der Minister lehnte ein elektronisches Rezept ab, das ebenfalls Bestandteil der Gesundheitskarte sein sollte. „Das war nicht praktikabel im Praxisalltag zu integrieren”, sagte Rösler. Er schloss allerdings nicht aus, das Rezept zu einem späteren Zeitpunkt in die Karte einzubauen, wenn die technischen Möglichkeiten dies zuließen. „Das wird noch eine Menge Grips von Seiten der Industrie benötigen”, sagte Rösler.
(änd vom 26.04.2010)
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Substitution: Pharmafirmen dürfen warnen
FRANKFURT/MAIN (reh). Dürfen Rabattarzneimittel bei „gleichem Indikationsbereich“ vom Apotheker ausgetauscht werden? Wenn es nach den Arzneimittelherstellern geht, eher nicht. Jetzt haben sie ein Gerichtsurteil auf ihrer Seite.Das Pharmaunternehmen Stada hatte – wie der Branchendienst „Apotheke Adhoc“ berichtet – zum Start der dritten AOK-Rabattrunde im Sommer 2009 ein Informationsschreiben an Apotheker geschickt. Darin war zu lesen, dass eine Stada-Verordnung nicht substituiert werden dürfe, „solange keine Gleichheit des Gesamtindikationsbereiches vorliegt oder zumindest eine Übereinstimmung für die konkrete Indikation des Patienten ... festgestellt ist.“
Dies hielt der „Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft“ für irreführende Werbung und erwirkte eine einstweilige Verfügung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies den Antrag nun zurück (Az.: 6 U 198/09), Pharmafirmen dürfen also Apotheker informieren. Auch, weil es nach Meinung der Richter nicht ausgeschlossen sei, dass unterschiedliche Zulassungen nicht nur auf Formalien der Zulassungsverfahren beruhten, sondern sachlich begründet seien.
(Ärzte Zeitung vom 28.04.2010)
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TIPP DES TAGES: Gutachten werden zur Honorarfalle
Bei privaten Gutachten sollten Ärzte auf zwei Dinge achten: Erstens sollten sie sich vorab einen schriftlichen Auftrag erteilen oder unterzeichnen lassen. Zweitens sollten sie genau festhalten, was Inhalt ihres Auftrages ist. Tun sie das nicht, verlieren sie schnell ihre Honoraransprüche. Das gilt vor allem, wenn Ärzte es mit Versicherern zu tun haben. Denn diese tarnen geforderte Gutachten gerne als "ärztlichen Bericht". Nur, wurde offiziell ein Bericht angefordert, darf auch nur die GOÄ-Ziffer 75 (ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht) abgerechnet werden. Die Ziffer bringt zum 2,3-fachen Steigerungssatz 17,43 Euro. Die GOÄ-Ziffer 80 für die schriftliche gutachterliche Äußerung, die zum selben Steigerungssatz 40,22 bringt, wäre dann tabu.(Ärzte Zeitung vom 27.04.2010)
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Umfrage: 75 Prozent der Medizinstudenten fühlen sich schlecht auf den Arztberuf vorbereitet
Viele Studierende beklagen die mangelnde Qualität des Medizinstudiums. So sagen nur 25 Prozent, dass das Studium sie gut auf die Ärztlichen Prüfungen vorbereitet hat. Knapp ein Drittel fühlt sich schlecht gewappnet für ärztliche Tätigkeiten.Das geht aus einer Umfrage hervor, die das Centrum für Hochschulentwicklung, der Georg Thieme Verlag und die Universität Tübingen im Vorfeld des Symposiums „Medizinstudium 2.0“ durchgeführt haben. Mithilfe eines webbasierten Fragebogens wurden bundesweit 300 Studierende befragt. Erhoben wurde ihre Meinung zu Rahmenbedingungen, Studium und neuen Medien im Medizinstudium. Die Qualität des Medizinstudiums an deutschen Universitäten wurde mit Schulnoten bewertet.
Trotz der kritischen Bewertung des Studiums würden fast 90 Prozent noch einmal Medizin studieren, 78 Prozent halten die Berufsaussichten für Ärzte in Deutschland für gut oder sehr gut. Allerdings bewerten nur 52 Prozent die Attraktivität des Berufes als gut.
Noch schlechter sieht es bei den Arbeitsbedingungen aus: 45 Prozent geben die Note 5 oder 6. Zudem nimmt die Attraktivität des Berufes mit fortschreitendem Studium ab. Während bis zum vierten Semester 62 Prozent gut sagen, sind es im 11. bis 14. Semester nur noch 48 Prozent.
Auf die Frage, wie Studierende heute lernen und in welchem Umfang sie elektronische Medien nutzen, gibt es keine einheitliche Antwort.
In der Nutzung elektronischer Angebote zeigen sich enorme Unterschiede. Jeder Vierte nutzt eLearning Angebote der eigenen Universität mehrmals pro Woche, fast 25 Prozent aber haben angegeben, sie selten oder nie zu nutzen. Am häufigsten nutzen Studierende die fachspezifischen Angebote von Google und Wikipedia. Zwei Drittel der Befragten (Wikipedia) bzw. fast drei Viertel (Google) gaben an, diese Angebote mehrmals pro Woche für das Studium zu nutzen. Während Angebote wie Lehrvideos oder Online-Kurse noch keine große Rolle spielen – mehr als 85 Prozent der Befragten haben angegeben, Online-Kurse selten oder nie zu nutzen – kommt dem Testen des eigenen Wissenstands mittels elektronischer Examensfragen eine größere Bedeutung zu. 40 Prozent nutzen diese Angebote mehrmals wöchentlich. Vor allem Studierende, die unmittelbar vor einer Prüfung stehen, schätzen diese Angebote.
(änd vom 26.04.2010)
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