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Ab Juli wird nachjustiert – damit es besser stimmt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

jedes Instrument muss immer mal nachgestimmt werden, damit sowohl der einzelne Ton als auch der Gesamtklang wieder harmonieren. Ich möchte dieses Bild einmal auf das „Instrument“ Honorarverteilung übertragen. Wir haben die fachärztlichen Berufsverbände im April angeschrieben, um sie in einen solchen Abstimmungsprozess einzubeziehen.

 

Der Grund dafür ist ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 26. März. Dieser sieht mit Wirkung ab dem 3. Quartal 2010 die Anwendung von qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) in der Honorarverteilung vor. Worum geht es?

 

Stabile Regelleistungsvolumen durch neue Verteilungsregeln

 

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wird nach neuen Regeln dauerhaft in einen haus- und fachärztlichen Teil getrennt. Zur Stabilisierung der Regelleistungsvolumen (RLV) wird die Honorarverteilung ab Juli in einigen Punkten verändert. Künftig werden grundsätzlich die aus der MGV finanzierten Leistungen mengengesteuert. Dazu werden qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt.

 

Davon nicht betroffen sind Leistungen wie z.B. Früherkennungsuntersuchungen, ambulante Operationen und Impfungen, welche die Krankenkassen außerhalb der MGV vergüten. Sie werden weiterhin ohne Abstaffelung honoriert. Außerdem sollen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen künftig darauf achten, dass die RLV in Relation zu den qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) angemessen vergütet werden können.

 

Für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten bleibt es im Wesentlichen bei den bisherigen Regelungen. Hauptsteuerungsinstrument sind die zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen, an deren Bemessung sich nichts ändert. Ärzte, die nicht überwiegend psychotherapeutisch tätig sind, sollen für diese Leistungen qualifikationsgebundene Zusatzvolumen erhalten.

 

Was bedeuten diese neuen Regeln?

 

Die Änderungen bedeuten keine komplette Umstellung der Honorarverteilung. Die meisten Regelungen bleiben bestehen. Sie müssen sich also nicht erneut auf eine völlig neue Systematik einstellen. Mit den Änderungen soll möglichst eine gerechtere Verteilung des begrenzten Honorars mit besonderem Blick auf die Regelversorgung sichergestellt werden. Dies war mit den alten Regelungen nicht mehr möglich. Der zum 1. Juli 2010 in Kraft tretende Beschluss sieht u. a. bei der Ausgestaltung zusätzliche regionale Spielräume vor.

 

Der Beschluss des Bewertungsausschusses beinhaltet zwei Berechnungsvarianten für QZV (Nr. 2 von Anlage 8 zu Beschlussteil F Abschnitt I), und zwar zum einen auf Basis eines Fallbezuges und zum anderen auf Basis eines Arztbezuges. Die KV Sachsen spricht sich für den Fallbezug aus.

 

Beachten Sie bitte, dass wir alle Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 26. März 2010 auch noch mit den Kassen verhandeln müssen.

 

Erläuterungen zu den Änderungen erhielten Sie im Honorarbrief vom 19. April. Dabei sei besonders auf den Frage-Antwort-Katalog in Anlage 5 verwiesen.

 

Anregung aufgegriffen

 

Ich weiß aus eigener Praxis, dass zunächst keine Freude aufkommt, „wenn sich wieder etwas ändert“. Aber ich erinnere daran, dass gerade die fachärztlichen Berufsverbände diese qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets unterstützt haben, die nun ab Juli eingeführt werden.

 

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für die uns übergebenen Anregungen. Nun sind Qualität und Qualifikation besonders gefragt. Die daraus resultierenden Vorteile sollten aber zu einer gerechteren Verteilung führen.

 

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Foto der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Ulrike Schwäblein-Sprakfe

Signatur Schwäblein-Sprafke

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihre Stellv. Vorstandsvorsitzende
Ulrike Schwäblein-Sprafke



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