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Hinweise für die Abrechnung

Angabe des ICD bei Laborgemeinschaften


Auch von Laborgemeinschaften ist der ICD-10-Code grundsätzlich verpflichtend anzugeben. Somit ist der ICD-10-Code bei fehlender Angabe auch prinzipiell von der Einsendepraxis nachzufordern. Derzeit kann jedoch auf eine Nachforderung verzichtet werden. In diesen Fällen kann bei der Abrechnung das Feld 6001 mit den Angaben „UUU“ gefüllt werden.



Überweisungen durch Laborgemeinschaften


Die KBV hat die Kassenärztlichen Vereinigungen über folgende redaktionelle Änderung bzgl. Muster 10A in den Vordruckerläuterungen informiert, die zum 1. April 2010 in Kraft tritt:


Im ersten Satz wird das Wort „überweisenden“ durch „anfordernden“ ersetzt.
Damit wird klargestellt, dass es sich bei dem Bezug von Leistungen mittels des Musters 10A nicht um Überweisungen, sondern um Anforderungen handelt.

Hiermit wird weiter verdeutlicht, dass einer Leistungsanforderung mittels Muster 10A ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und die Vorlage der Krankenversichertenkarte vorausgegangen sein muss. Daraus folgt, dass eine Weiterüberweisung des Auftrages oder Teile hieraus nicht zulässig ist.



Richtigstellung Artikel „Abrechnung von Impfleistungen“ (KVS-Mitteilungen 4/2010)


Leider hat sich im Artikel Hinweise für die Abrechnung „Abrechnung von Impfleistungen“ der Fehlerteufel eingeschlichen.

Für die im Artikel genannte BIG direkt gesund muss die VKNR richtig 18306 heißen. Weiterhin ist die Grippeimpfung gemäß SIKO nach der GOP 89111S für alle Versicherten über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr für die BIG direkt gesund nicht zutreffend, sondern nur für die AOK PLUS und die Ersatzkassen.

Die IKK classic bietet die Impfung nach der GOP 89111S für alle Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene an.

Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.



– Abrechnung/eng-silb –



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