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Vertrag mit der BKK Securvita über klassische Homöopathie – Beitritt der Daimler BKK –

Die BKK Securvita und die KBV (handelnd im Namen der AG Vertragskoordinierung, an welcher auch die KV Sachsen beteiligt ist) haben mit Wirkung zum 1. Juli 2009 einen Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V abgeschlossen.

Mit Wirkung ab 1. April 2010 ist die Daimler BKK diesem Homöopathievertrag beigetreten. Die für die BKK Securvita abgegebenen Teilnahmeerklärungen der Vertragsärzte bleiben gültig für alle beigetretenen Krankenkassen. Es ist für die Daimler BKK keine erneute Abgabe einer Teilnahmeerklärung erforderlich.

Die Teilnahmeerklärungen für Versicherte werden den Versicherten durch die Daimler BKK Anfang April zur Verfügung gestellt.

Diese neu abgestimmte, neutrale Teilnahmeerklärung für Versicherte hat Gültigkeit für alle an diesem Vertrag teilnehmenden Krankenkassen. Teilnahmeerklärungen der BKK Securvita sowie der BKK Linde können auch weiterhin verwendet werden. Die Teilnahmeerklärung für Versicherte wird auf der Homepage der KV Sachsen (www.kvs-sachsen.de) zum Download bereitgestellt.


– Vertragswesen/is –
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Fusion zur IKK classic – Verträge im Bereich der KV Sachsen

Zum 01.01.2010 haben die IKK Sachsen, die IKK Baden-Württemberg und Hessen, die IKK Hamburg, und die IKK Thüringen zur IKK classic fusioniert.

Die Leistungen der bisherigen IKK Sachsen, wie z. B. Hausarztzentrierte Versorgung und Homöopathie, können somit von allen Versicherten der IKK classic in Anspruch genommen werden.


– Vertragswesen/is –
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