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Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen – Jahresbericht 2009

Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer hat ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt. Im Jahr 2009 wurden danach 257 Begutachtungen wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2008: 206). Diesen stehen 48 tatsächlich festgestellte Behandlungsfehler gegenüber (2008: 64). Prof. Schulze: „Bei 14.761 berufstätigen Ärzten und über 82.000 Behandlungsfällen pro Tag in Sachsen ist das eine glücklicherweise sehr niedrige Zahl“.

Die Rate der aus Sicht der Gutachterstelle für 2008 als berechtigt erhobenen Schadensersatzforderungen lag mit 21,9% der abgeschlossenen Begutachtungsverfahren deutlich niedriger als im Vorjahr (28,9%).
„46 Behandlungsfehler waren ursächlich für einen Körperschaden.

382 Anträge sind im letzten Jahr bei der Gutachterstelle insgesamt eingegangen. Von den 257 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 189 auf den stationären Sektor, 11 auf Klinikambulanzen und 52 auf ambulante Praxen.

Aus rund 300 Gutachtern werden bei den eingehenden Fällen die jeweiligen Experten zu Rate gezogen. Neben Medizinern ist auch ein Jurist in der Gutachterstelle tätig. „Aber jeder Behandlungsfehler ist ein Fehler zuviel“, so Prof. Schulze.

Insgesamt konnten bis Dezember 2009, inkl. Überhang aus 2008, 219 Anträge abschließend begutachtet werden.
114 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 31 Anträge die Innere Medizin, 36Anträge die Orthopädie, 8 die Allgemeinmedizin und 21 die Fachrichtung Gynäkologie/ Geburtshilfe. 12 Anträge entfielen auf die Fachrichtungen Augenheilkunde und Kinderheilkunde sowie 4 auf die Fachrichtung Haut- und Geschlechtskrankheiten und 5 auf die Fachrichtung Anästhesiologie.



(Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer vom 05.03.2010)
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Jeder neunte Beschäftigte im Gesundheitswesen tätig

Ende 2008 waren insgesamt 4,6 Millionen Menschen oder etwa jeder neunte Beschäftigte in Deutschland im Gesundheitswesen tätig. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte, waren das rund 76.000 Menschen oder 1,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Seit dem Jahr 2000 ist das Personal im Gesundheitswesen um insgesamt 500.000 Beschäftigte (12,2 Prozent) gestiegen.

Zusätzliche Arbeitsplätze gab es zwischen 2000 und 2008 vor allem in den Gesundheitsdienstberufen und den sozialen Berufen: Die Zahl der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten stieg um 74,9 Prozent (plus 49.000), die Zahl der medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten um 12,3 Prozent (plus 68.000) und die der Altenpfleger erhöhte sich um 50,3 Prozent (plus 122.000).

Der Beschäftigungsanstieg zwischen den Jahren 2000 und 2008 vollzog sich vor allem in Einrichtungen der ambulanten Gesundheitsversorgung, und zwar insbesondere in Praxen nichtärztlicher medizinischer Berufe (plus 115.000 Personen oder plus 51,0 Prozent), in ambulanten Pflegeeinrichtungen (plus 62.000 oder 33,1 Prozent) und in Arztpraxen (plus 73.000 oder 12,1 Prozent). Im stationären und teilstationären Sektor erhöhte sich zwischen den Jahren 2000 und 2008 das Personal vor allem in den Pflegeeinrichtungen (plus 114.000 oder 24,3 Prozent). Das Krankenhauspersonal entwickelte sich im betrachteten Zeitraum recht unterschiedlich, insgesamt ging die Beschäftigtenzahl zwischen 2000 und 2008 um insgesamt 23.000 Personen oder 2,1 Prozent zurück.


Von den 4,6 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen Ende 2008 waren 57,9 Prozent vollzeit- und 42,1 Prozent teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten im Gesundheitswesen, die so genannten Vollkräfte, lag im Jahr 2008 bei 3,5 Millionen und erhöhte sich, verglichen mit dem Vorjahr, um 57.000 beziehungsweise 1,6 Prozent. Zwischen den Jahren 2000 und 2008 wuchs die Zahl der Vollkräfte insgesamt um 217.000 beziehungsweise 6,6 Prozent.



(änd vom 11.03.2010)
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GKV-Spitzenverband veröffentlicht vorläufige Finanzergebnisse für 2009

Rund 1,1 Milliarden Euro Überschuss haben vorläufigen Berechnungen zufolge die Krankenkassen im vergangenen Jahr erwirtschaftet. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin mit. Diesen vorläufigen Zahlen sei es zu verdanken, dass bislang weniger als zehn Prozent aller Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen.

An der prekären Finanzlage für das laufende Jahr ändere dies jedoch nichts, denn die Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds werden in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro unter den erwarteten Ausgaben liegen, erklärte der Verband. Endgültige Finanzergebnisse wird es im Sommer geben.

Bedingt durch die Wirtschaftskrise hat der Gesundheitsfonds im vergangenen Jahr 2,5 Milliarden Euro weniger eingenommen als ausgezahlt.

Durch das Vorziehen der Bundeszuschüsse und der teilweisen Finanzierung von Auszahlungen für das Jahr 2009 mit Einnahmen aus dem Jahr 2010 konnte diese Lücke vorläufig aufgefangen werden. Die 2,5 Milliarden Euro sind aber als Zukunftslast im Gesundheitsfonds vorhanden. Die aktuellen Bilanzen der Krankenkassen werden dadurch jedoch nicht belastet, hieß es seitens des Spitzenverbandes.


(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 10. 03.2010)
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KBV-Vertragswerkstatt stellt zwei neue Behandlungskonzepte vor

Verträge – Menschen mit ausgeprägter chronischer Bronchitis (COPD) und solche mit Blutgerinnungsstörungen können künftig von einer interdisziplinären Versorgung profitieren.

Die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat zwei neue Konzepte für die qualitätsgesicherte ambulante Versorgung spezieller Krankheitsbilder entwickelt: eines für Patienten mit ausgeprägter chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und eines für Menschen mit Blutgerinnungsstörungen (Hämophilie). Beide präsentierte sie am Rande der heute beginnenden KBVMesse Versorgungsinnovation 2010. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV kümmern sich auch um eine qualitativ hochwertige Behandlung seltenerer Erkrankungen“, erläuterte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV.

„Das COPD-Konzept setzt da an, wo das gleichnamige Disease-Management-Programm (DMP) aufhört: Es ist speziell zugeschnitten auf Patienten mit einem ausgeprägten Krankheitsbild, die eine Langzeitsauerstofftherapie benötigen“, erklärte er.
„Ziel des Konzepts ist, das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen sowie Diagnose, Therapie und Betreuung der Betroffenen nach internationalen Leitlinien sicherzustellen. Hausärzte und Lungenfachärzte arbeiten strukturiert und eng zusammen, etwa wenn es um die Absprache der Medikation geht“, so Müller weiter. Der Bundesverband der Pneumologen hat das Konzept gemeinsam mit der KBV entwickelt.

Das zweite Konzept der KBV-Vertragswerkstatt fokussiert auf die sogenannte Hämophilie. Das Konzept umfasst aufgrund der Vergleichbarkeit der Behandlungsweise alle Blutgerinnungsstörungen. Es zielt auf die möglichst wohnortnahe ambulante Versorgung der Patienten, die Förderung der Selbstbehandlung durch das Spritzen der fehlenden Gerinnungsfaktoren sowie das rechtzeitige Erkennen von Komplikationen. Vorgesehen ist unter anderem eine enge Kooperation des jeweiligen Hausarztes mit weiteren Facharztgruppen und nichtärztlichen Leistungserbringern.

Die auf die Krankheit spezialisierten Ärzte müssen bestimmte Qualitätsnachweise erbringen, für das Praxispersonal sind entsprechende Fortbildungen vorgesehen. Die KBV hat das Konzept gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Hämostaseologen erarbeitet.

Die KBV-Vertragswerkstatt entwickelt gemeinsam mit den Berufs- und Selbsthilfeverbänden qualitätsgesicherte und fachübergreifende Konzepte für besondere Versorgungsbereiche. Mit den beiden jüngsten Entwürfen steigt ihre Zahl auf zwölf. Eine Übersicht über alle Konzepte sowie über die bereits von der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossenen Verträge gibt es auf der KBV-Website. Hier erfahren interessierte Nutzer auch weitere Einzelheiten über Möglichkeiten ärztlicher Kooperation.



(Pressemitteilung der KBV vom 29.03.2010)
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Versteckte Kamera auch in Arztpraxen möglich

Niederlage für Hausarzt/ Heimliche Filmaufnahmen bei Ärzten können nicht grundsätzlich verboten werden


Niedergelassene Ärzte sind nicht grundsätzlich davor geschützt, dass Fernsehteams verdeckte Aufnahmen in ihren Praxen machen. Über die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens muss nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) im konkreten Einzelfall entschieden werden.

Das Landgericht Düsseldorf (LG) hatte im Juli 2009 dem Fernsehsender RTL untersagt, heimlich Film- und Tonaufnahmen in einer Arztpraxis zu machen (wir berichteten). Eine Frau hatte sich bei einem Düsseldorfer Allgemeinarzt als Patientin ausgegeben und ihn dazu gebracht, ihr das rezeptpflichtige Benzodiazepin Bromazepam (Lexotanil®) zu verordnen.
Der Arzt hatte der Frau nach eigenen Angaben empfohlen, das Medikament allerdings schnell wieder abzusetzen.

Ohne den Arzt zu informieren, verwendete der Sender Szenen aus seiner Praxis in einer Sendung des Magazins „Extra“ zum Thema „Gedopt am Arbeitsplatz“. Daraufhin erwirkte der Hausarzt gegen RTL eine einstweilige Verfügung beim LG.

Dagegen war RTL nun erfolgreich beim OLG in die Berufung gegangen. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist beendet, wenn der Arzt keine Klage in der Hauptsache einreicht. Darüber hat er noch nicht entschieden.

Der Rechtsanwalt Professor Elmar Schuhmacher, der RTL vor Gericht vertreten hat, sprach von einem „Sieg für den investigativen Journalismus“. Den elektronischen Medien bleibe weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden, lobte er.
„Das Urteil des OLG belegt, dass RTL hier rechtmäßig agiert, wenn man auch weiterhin im Interesse der Zuschauer solche Drehs macht.“

Der Rechtsbeistand des Arztes, Dr. Uwe Vormbrock, bezeichnete die OLG-Entscheidung als überraschend. „Betroffene haben damit keine rechtliche Handhabe gegen das heimliche Filmen“, sagte Vormbrock der „Ärzte Zeitung“.

Das LG hatte hervorgehoben, dass es sich bei Arztpraxen um eine besondere Sphäre des Vertrauens handele. Für das OLG habe dagegen im Vordergrund gestanden, dass die verdeckten Aufnahmen im beruflichen, nicht im persönlichen Umfeld des Arztes erfolgten, berichtete Vormbrock.



(Ärzte Zeitung vom 09.03.2010)
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Bahr: Kassen brauchen mehr Anreize für Innovationen

Eine bessere Vernetzung des ambulanten und stationären Bereichs forderte der parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) am Rande der KBV-Messe Versorgungsinnovation in Berlin. Bahr kritisierte die „Kurzsichtigkeit der Krankenkassen“. Diese müsse abgelöst werden von einer Bereitschaft, neue Konzepte auszuprobieren und in diese zu investieren. Derzeit mangele es den Kassen an Anreizen dafür.

Bahr sprach sich ebenso wie der Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler für ein Festhalten am Kollektivvertrag aus – ergänzt durch Selektivverträge „unter fairen Bedingungen“. Gerade für bestimmte Patientengruppen seien Zusatzverträge sinnvoll, waren sich Köhler und Bahr einig. Die Kassen müssten sehen, um welche Versicherte sie sich verstärkt küm-mern müssen, sagte der FDP-Politiker. Die Zusatzverträge müssten aber evaluiert werden, sagte Köhler. Neue finanzielle Anreize seien für die Kassen nicht unbedingt nötig, erklärte Bahr – die Angebote „müssen sich aus sich selbst heraus finanzieren“.

Eine bundesweit einheitliche Versorgung lehnte Bahr ab. Zwar müsse jedes Angebot, dass sich bewährt hat, grundsätzlich allen Versicherten zugänglich sein, aber nicht jedes Angebot sei für jede Region geeignet. „Wir landen hier ganz schnell bei der Frage, wie in einem solidarisch finanzierten Krankenversicherungssystem die Versorgungsgerechtigkeit und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, wenn die Versorgungslandschaft zerfleddert und die bewährte Klammer durch den Kollektivvertrag in der ambulanten Versorgung zerstört wird“, mahnte Köhler.

Der KBV-Chef forderte schnelle Lösungen für den Ärztemangel in einigen Regionen. Hier müssten die Schnittstellen zwischen Haus- und Facharzt definiert werden. Der niedergelassene Arzt habe eine Art „Lieferantenfunktion“ für die Krankenhäuser. Auch unangenehme Fragen gehörten auf die Agenda – etwa die Frage nach der wirtschaftlichsten Versorgung für den Patienten. „Die Ärzteschaft muss ihre ,Arroganzprivilegien‘ ablegen“, forderte der KBV-Vorsitzende.

So müsse etwa auch der Chefarzt mit dem Hausarzt sprechen. Um eine bessere Vernetzung zwischen den Bereichen zu schaffen, ist laut Köhler auch eine Verbesserung der IT-Systeme nötig. Bis heute gebe es keine verbindlichen IT-Schnittstellen, die für eine Kompatibilität der unterschiedlichen IT-Systeme in Arztpraxen oder den Krankenhäusern gebe. Dies sei aber nötig, damit alle Beteiligten „über den Versorgungsalltag so gut wie möglich Bescheid wissen“. Hier gebe es dringenden Handlungsbedarf. „Deshalb ist eine unserer zentralen Forderungen an die kommende Gesundheitsgesetzgebung, dieses Problem – natürlich unter Beachtung des notwendigen Datenschutzes und der notwendigen Datensicherheit – aus der Welt zu schaffen“, erklärte Köhler.


(änd vom 30.03.2010)
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