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Fußvolk: Wie der Hausärzteverband mit seinen Mitgliedern umgeht

(dfg 8 – 10) Wenn man in einen Verein, einen Verband oder eine Genossenschaft eintritt, dann geht man in der Regel davon aus, dass das, was die Entscheidungsträger intern und öffentlich mitteilen, auch der Wahrheit entspricht. Nach Ansicht von Kommunikationswissenschaftlern gibt es verschiedene Arten von „Wahrheiten“. Sie definieren die reine, die echte, die relative, die ausschließliche und unzählige andere Formen. Denn gelogen wird z.B. nicht, wenn man bestimmte Sachverhalte einfach nicht mitteilt, unter den Teppich kehrt, Details einfach „vergisst“. Das hohe Lied dieser Art Wahrheiten müssen vor allem Pressesprecher zu singen wissen. Tun sie es nicht, werden sie durch andere ersetzt oder übernehmen im Verband „andere Aufgaben“. So geschehen vor kurzem beim Deutschen Hausärzteverband (HÄV). Überhaupt scheinen in Köln und der Berliner Dependance die Nerven blank zu liegen, davon zeugen auch andere Details. Offenbar entdeckt man, dass man beim Kampf um die Erträge aus den Hausarztverträgen gewichtige taktische Fehler gemacht haben könnte. Denn an allen Ecken und Enden scheint das mühsam aufgebaute HÄV-Gebäude nicht nur feine Risse zu bekommen, es soll schon gewaltig knirschen, berichtet die Fama.

Wenn bestimmte Dienstleister aus dem Gesundheitswesen sich treffen, dann soll es mittlerweile eine um sich greifende böse Frage geben: „Haben Sie Euch auch über den Tisch gezogen?“ Immer mehr Partner des HÄV, bestimmter Untergliederungen oder Töchterfirmen wissen ein besonderes „hohes Lied vom Umgang mit den obersten HÄV-Repräsentanten zu singen“. Ob diese nun Ulrich Weigeldt (59), Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller (62), Rainer Kötzle (53) oder Eberhard Mehl (43) heißen. Von dieser Skepsis, von diesem Unbehagen wissen natürlich die hausärztlichen Massen, die fünfstellige Zahl der Mitglieder des Verbandes nichts. Sie wähnen sich in einem starken Verband sicher organisiert. Und schauen nicht hinter die finanziellen wie strukturellen Kulissen, die man in Köln und an anderen Orten aufgebaut hat.

Man könnte jetzt natürlich bösartig sein und behaupten, weder der HÄV noch seine Töchter benötigten noch Verbandsmitglieder. Aber in der Öffentlichkeit und beim Lobbying macht sich ein hoher Organisationsgrad nun einmal besonders gut – bei der Durchsetzung der Interessen gem. § 73 b SGB V ist er überlebenswichtig. Die Basis wird mit auf den ersten Blick hin ordentlichen Honorarzuwächsen abgespeist. Der echte Goodwill der Hausärzte liegt jedoch in einem besonderen Juliusturm in der Domstadt vergraben. An diesen durften 2008 nur 35 Personen partizipieren. Der Schatz heißt Hausärztliche Vertragsgemeinschaft e.G. (HÄVG) und stellt quasi die Dienstleistungsgesellschaft des Verbandes der Hausärzte dar. Kein HzV-Vertrag, den der HÄV schließt, ohne dass die Genossenschaft nicht beteiligt wäre. Und auch bei anderen Geschäften zum Frommen der hausärztlichen Basis sind die guten Geister vom Rhein gerne dabei.

Nur, wenn es um die wahren Zustände innerhalb der Genossenschaft geht – da bleibt dann jegliche Transparenz außen vor. Oder etwa nicht? Nehmen wir einmal die Fakts. Normalerweise reicht jede juristische Person beim zuständigen Handelsregister ihr Statut oder Satzung zur Eintragung ein. Der Gesellschaftsvertrag der am 10. Dezember 2003 errichteten Genossenschaft wurde laut Handelsregisterauszug am 28. April 2004 geändert sowie in den Jahren 2006 und 2007 erneut.

Nur, im öffentlich zugänglichen „Gemeinsamen Registerportal der Länder“ findet man von dieser Satzung keine Spur, auch eine Liste der Gesellschafter fehlt. 2006 soll die Zahl der Gesellschafter auf 33 angestiegen sein, 2008 waren es 35 Gesellschafter. Die Gesamthaftungssumme stieg von 8.250 auf 8.750 Euro. Bei einer Bilanzsumme von mittlerweile über 3,4 Mill. Euro beachtlich wenig haftendes Kapital. Der Rhein.-Westf. Genossenschaftsverband teilt mit, dass er geprüft hat. Wie der Prüfungsvermerk ausfiel, davon liest man nichts. Oder sollte die dfg-Redaktion etwas überlesen haben?

Aber der aus Bremen stammende Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt (59) liebt ja die Transparenz, die er vornehmlich von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) anmahnt. Vergleichen wir also seine öffentlich gemachten schriftlichen Ausführungen mit der Realität der HÄVG-Satzung. Der dfg-Redaktion liegt ein 21 Seiten starkes Exemplar vor, dass den Vermerk auf Seite 1 trägt: „Stand: 14. April 2008“. Es müsste sich also um die aktuell gültige Fassung handeln, denn laut Handelsregisterauszug nahm die Genossenschaft die letzte Änderung 2007 vor. Am 28. Oktober 2009 schrieb Weigeldt „an alle Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland“ einen „Informationsbrief zur HÄVG eG“. In dem zweiseitigen Schreiben liest man:

„Die HÄVG ist als eine eingetragene Genossenschaft (daher der Rechtsformzusatz „eG“) statuiert, deren Mitglieder in erster Linie die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes sind. Daneben gibt es auch einige natürliche Personen als Genossen. Deren persönliche Mitgliedschaft ist erforderlich, um die gesetzlich vorgesehenen Organe der Genossenschaft zu besetzen. Aufsichtsräte und Vorstände müssen Genossen sein, da sie sonst ihre jeweilige Funktion in der Genossenschaft nicht ausüben könnten. Im Gegensatz zu den Landesverbänden haben die persönlichen Genossen keinerlei Gewinnberechtigung nach der Satzung des HÄVG.“

Auch in seinem letzten Rechenschaftsbericht beim Hausärztetag 2009 äußerte er sich laut Redemanuskript in einer ähnlichen Weise: „Die HÄVG ist eine Genossenschaft der Landesverbände, niemand anderes ist gewinnberechtigt, sie ist transparent und wirtschaftet ordentlich …“ Nach diesen Äußerungen geht man davon aus, dass man als Normalo, als Hausarzt von der Basis gar nicht Mitglied der Genossenschaft werden darf – der Landesverband, der für Hausarzt jeweils zuständig ist, entsendet schon die richtigen Personen nach Köln. Geschickt – durch diese Regelung bewahren also die Mannen um Weigeldt, Mehl & Co. möglicherweise aufmüpfige wie ungebildete wie uninformierte Mediziner vor der Aufnahme in die HÄVG. Über die Notwendigkeit für diese Maßnahme kann man geteilter Auffassung sein. Aber Weigeldt und seine Mannen sind ja der Transparenz verpflichtet.

Wir unterstellen einmal, die Juristen des Konglomerates HÄV/HÄVG sind excellente Fachleute, Experten auf ihrem Gebiet. Sie haben sicherlich den Ausschluß des Normalos, des Hausarztes von der Basis in wohlfeile Worte gekleidet. Was lesen wir im § 3 der der dfg-Redaktion vorliegenden Fassung? Unter dem Wort „Mitglieder“ findet man:

1. Hausärzte, die ihre Berufstätigkeit in Deutschland ausüben und Mitglied im Deutschen Hausärzteverband sind. Soweit diese Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis tätig sind, kann die Gemeinschaftspraxis Mitglied werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gemeinschaftspraxis so viele Geschäftsanteile erwirbt, wie sie Gesellschafter hat.
2. Sonstige Personen oder Gesellschaften (natürliche und juristische Personen), soweit sie die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Einrichtungen der Genossenschaft erfüllen oder ihre Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt.“

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es nach § 4 der Satzung eines Aufnahmeantrages. „Über die Aufnahme beschließt der Vorstand“. Also noch nicht einmal der von Ärzten besetzte Aufsichtsrat. Sondern die Genossen, die keine Ärzte sind. Ihre Namen sind bekannt: Eberhard Mehl (43), Joachim Schütz (48) und Dr. Jochen Rose (41). Sie führen die Geschäfte der HÄVG, sie schotten die eigentlich zutrittsberechtigten Hausärzte von der Basis gekonnt vom Finanz- und Machtzentrum ab. Denn in der Satzung findet sich keine dezidierte Passage, dass die Genossenschaft ein Zusammenschluss der HÄV-Landesverbände ist.

Angesichts der letzten bekannten Zahl von 35 Personen könnte man eher von einer sorgsam selektierten Geheimgesellschaft von Eingeweihten sprechen. Deren exakte Anzahl und Namen man nicht kennt – nur erahnen kann. Da nur Genossenschaftsmitglieder gem. § 31 über ein Auskunftsrecht verfügen, kann man davon ausgehen, dass nichts über die wahren Zustände der HÄVG nach außen dringt. Da nur die Mitglieder Anteile am Gewinn erhalten, muss man wohl davon ausgehen, dass diese persönlich ausgewählten Personen in den Genuss der finanziellen Wohltaten kommen!? Na, wohl nicht ganz, denn plötzlich – ganz im Gegensatz zu den Mitgliedsschaftsparagraphen – tauchen die Landesverbände des HÄV im Satzungstext auf. Und in nicht gerade unerheblichem Maße!

Im § 36 Ziff. 2 der Satzung liest man unter dem Wort „Gewinnverwendung“ folgende Passage:

„2. Die Verteilung als Gewinnanteil erfolgt an die Mitglieder der Genossenschaft nach dem Verhältnis der Umsätze, welche mittelbar durch die Mitglieder der Genossenschaft im jeweiligen Geschäftsjahr durch Verträge der Genossenschaft mit Kostenträgern im Gesundheitswesen erzielt wurden. Mitgliedern der Genossenschaft werden mittelbar erzielte Umsätze zugerechnet (Umsätze der Hausärzte, die Mitglied in einem Landesverband des Deutschen Hausärzteverbandes sind, ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben und über deren Teilnahme an Verträgen der Genossenschaft mit Kostenträgern im Gesundheitswesen Umsätze im jeweiligen Geschäftsjahr erzielt wurden). Mit dem Gewinnverwendungsvorschlag legt der Vorstand der Mitgliederversammlung jeweils eine Übersicht zum Verhältnis der Umsätze vor. Die Gewinnanteile sind 14 Tage nach der Mitgliederversammlung fällig.“

Die dfg-Redaktion kommentiert diese Passage nicht! Denn jeder halbwegs gebildete, der deutschen Sprache mächtige Bürger dieser Republik wird sich ein Bild machen können und seine eigene Meinung bilden, wer laut Satzung der HÄVG die großen Gewinner aus den Erträgen der Genossenschaft sein könnten. Ob diese Erträge dann auch an der Basis ankommen, darüber liegen der dfg-Redaktion keinerlei Erkenntnisse vor.



(Nachdruck aus Dienst für Gesellschaftspolitik – Nr. 8/10 vom 25.02.2010 mit freundlicher Genehmigung der dfg-Redaktion)
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