Beim Nonsens der Zu- und Abschläge Notbremse ziehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
obwohl die Ärzteseite damals protestierte, fasste der Erweiterte Bewertungsausschuss im Oktober 2009 den Beschluss, wie es so schön heißt, „zur Höhe und Anwendung von Orientierungswerten im Regelfall sowie bei festgestellter Unter- und Überversorgung.“ Bereits in der Novemberausgabe unserer Zeitung charakterisierte ich dieses am grünen Tisch zusammen gezimmerte Gebilde von Zu- und (in der Regel) Abschlägen als völlig untaugliches und kontraproduktives Instrument zur Steuerung einer bedarfsgerechten vertragsärztlichen Versorgung. In der November-VV sprach Kollege Windau von einem „unsäglichen Beschluss“.
Warum diese drastische Wortwahl wahrlich keine Übertreibung ist, zeigen die Fakten: Wenn die Zu- und Abschläge wie geplant kommen würden, erhielten in Deutschland 58 (achtundfünfzig) Ärzte Zuschläge, aber 145.736 Abschläge, hatte Kollege Köhler von der KBV bereits am 3. September 2009 in einem Pressegespräch das Ergebnis des Gesetzesvorhabens konkretisiert. Ähnlich „kurios“ stellt sich die aktuelle Situation in Sachsen dar.
Glaubt man wirklich, so die Versorgung bedarfsgerechter gestalten zu können? Glaubt man allen Ernstes, dass schnurstracks eine Reisewelle aus überversorgten Gebieten einsetzt? Ärzte verlassen zuhauf ihr gewohntes Lebensumfeld und vor allem ihre Patienten, um dem Abschlag zu entgehen und stattdessen den Zuschuss zu erhaschen? Da bei dem famosen System regionale Besonderheiten ignoriert werden, könnten z. B. die sächsischen Kinderärzte nur dadurch einer flächendeckenden Honorarminderung entgehen, wenn 97 von Ihnen sofort und ohne Nachfolger auf ihre Zulassung verzichten würden (freiwillig?, nach einem Losverfahren?). Man kann die Auswirkungen des Gesetzes noch detaillierter darstellen, aber dann wird es nur noch absurder.
Ich frage mich, ob der Irrsinn nicht vielleicht doch Methode hat. Bei einer solchen Orgie von Abschlägen freut sich nur der, der zahlen muss und das sind die Krankenkassen. Die könnten hier viel Geld sparen, wenn auch auf dem Rücken von Versicherten und Ärzten. In einem unter dem Titel „Ärztemangel oder Ärzteschwemme?“ erschienenen Gutachten ihres wissenschaftlichen Instituts (WIdO) behauptete der AOK-Bundesverband bereits 2003: „Auch im Hinblick auf die zukünftige Situation lässt sich die These von einem im Osten drohenden Ärztemangel nicht begründen.“
Bei den Hausärzten in Sachsen genügt es nach dem „WIdO-Rezept“ zur „Vermeidung einer Unterversorgung bis 2010“, lediglich 92 der 887 frei werdenden Hausarztsitze wiederzubesetzen.
Auch wenn seitdem schon 7 Jahre vergangen sind, zeigt sich leider bei manchem kein deutlicher Erkenntniszugewinn: „Es gibt höchstens regionale Engpässe“, verniedlichte der vdek-Vorstandsvorsitzende Thomas Ballast Anfang Januar im Ärztenachrichtendienst änd den Ärztemangel und eine Vertreterin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen präsentierte erst kürzlich in der Sächsischen Zeitung einen Überschuss von „945 Vertragsärzten“ in Sachsen. Angesichts der leider oftmals langen Wartezeiten kann man diesen Leuten nur einen Besuch in den Praxen empfehlen, um den Realitätssinn zu schulen.
Wie schizophren die Kassen mitunter vorgehen, erlebte die KV Sachsen jüngst in einem sächsischen Planungsbereich. Dort bedeutet für fachärztliche Internisten (auf dem Papier!) eine Arztzahl von 4 bereits einen Versorgungsgrad von 127 %. Der tatsächliche Versorgungsgrad lag allerdings (auch wieder auf dem Papier!) bei 380 %, indem 12 fachärztliche Internisten praktizieren. Diese Kollegenschaft setzt sich – bei zwei Sonderbedarfszulassungen – aus 7 Nephrologen (Dialysepraxen), 2 Kardiologen, 1 Gastroenterologen, 1 Pneumologen sowie 1 Hämatoonkologen zusammen.
Nun war für die KVS zu entscheiden, wie sie mit einer weiteren Sonderbedarfszulassung in diesem Planungsbereich umgehen sollte. Es ging hier allerdings nicht um die Sonderbedarfszulassung für einen Angiologen, Endokrinologen oder Rheumatologen – nein, es ging um die für einen dritten Kardiologen für die vorhandene Gemeinschaftspraxis. Wir haben uns entschieden, gegen diese Sonderbedarfszulassung bis zum Landessozialgericht zu klagen. Natürlich wurde diese Klage zurückgewiesen – mit der Begründung, dass die zwei Kardiologen für den Bedarf nicht ausreichend seien (!). Das ist bei Gericht nun einmal das normale Risiko für jeden Kläger.
Die „unerhörte Begebenheit“ ist nun aber die, dass keine der beigeladenen Krankenkassen in dem Verfahren bereit war, sich auf die Seite der KVS zu stellen. Jetzt gibt es also in dem Planungsbezirk 13 fachärztliche Internisten und damit einen Versorgungsgrad von 412 %.
Nun ist es für mich hier nur ein nebensächlicher Aspekt, dass – wie das Gesetz es befiehlt – all diese 13 Ärzte mit jeweils 14% Honorarminderung zu rechnen haben.
Viel interessanter ist doch in dem Zusammenhang, dass die Krankenkassenseite im Unterausschuss Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses die Anwendung des Demografischen Faktors in der Bedarfsplanung mit einem Junktim versehen will: Nur wenn parallel Überversorgung abgebaut wird, darf die Demografie berücksichtigt werden. Hier scheint es doch eine gewisse Diskrepanz zwischen Argumentation am grünen Tisch in Berlin und Handeln vor Ort in Sachsen (und nicht nur dort!) zu geben. Doppelzüngigkeit ist da wohl noch ein recht mildes Wort!
Was die Zu- und Abschläge betrifft, muss schnellstens die Notbremse gezogen werden, denn der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses ist bereits ab 1. Januar 2010 in Kraft, auch wenn für die Abschläge bis 2011 noch eine „Schonfrist“ gilt. Die für den Beschluss maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen dringend einer Korrektur. Der neue FDP-Gesundheitsminister kann sich hier beweisen. Es kündigte ein höheres Reformtempo an und reformieren kann durchaus auch heißen, Unsinniges wieder zurückzunehmen. Zum Thema „Zu- und Abschläge“ hat die KV Sachsen auch einen entsprechenden Beschlussantrag an den 113. Deutschen Ärztetag in Dresden initiiert.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Vorstandsvorsitzender Klaus Heckemann
