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KVS-Mitteilungen

KVS Mitteilungen - Ausgabe 02/2010

Fusion von BARMER und Gmünder Ersatzkasse zum 01.01.2010

Mit Wirkung zum 01. Januar 2010 haben sich die BARMER und die Gmünder ErsatzKasse (GEK) zur BARMER GEK vereinigt.

Daraus ergeben sich einige Änderungen insbesondere bezüglich der Sonderverträge der GEK, welche wir Ihnen aufgrund der bis Ende 2009 andauernden Verhandlungen leider erst jetzt bekannt geben können. Die daraus resultierenden Übergangsregelungen werden derzeit verhandelt.



Homöopathie

Die Vereinbarung zur Homöopathie der GEK gilt in der jetzigen Form fort und wird mit Wirkung ab 01. Januar 2010 auf die Versicherten der BARMER ausgeweitet. Eine entsprechende Anpassungsvereinbarung befindet sich zur Zeit in Abstimmung und wird nach deren Unterzeichnung auf unserer Homepage (www.kvs-sachsen.de) zur Verfügung gestellt.

Die Versuche der KV Sachsen, im Zuge von Verhandlungen eine Erhöhung der Vergütung und eine strukturelle Anpassung zu erreichen, waren leider nicht erfolgreich.



Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) der GEK

Derzeit befinden sich diverse Krankenkassen und Krankenkassenverbände bundesweit in Schiedsverfahren zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGBV. Durch die Vereinigung wird auch die GEK von diesen Schiedsverfahren erfasst. Da die GEK für den Fall eines Schiedsspruches bzw. eines neuen HZV-Vertrages eine Doppelfinanzierung vermeiden möchte, wurden die Kündigungsfristen des HZV-Vertrages der GEK entsprechend angepasst.

Momentan ist noch nicht absehbar, wie sich aufgrund dieser Schiedsverfahren die Situation bei der hausarztzentrierten Versorgung für die BARMER GEK entwickelt.

Aus diesem Grund sind ab 01. Januar 2010 keine Neueinschreibungen von Patienten und Ärzten in die hausarztzentrierte Versorgung der GEK mehr möglich.

Ein Arztwechsel bereits eingeschriebener Versicherter wird wie eine Neueinschreibung gewertet und ist somit ebenfalls ab dem 01. Januar 2010 nicht mehr möglich.

Für bereits eingeschriebene Patienten und Ärzte gilt der Vertrag mit den bestehenden Vergütungssätzen fort.

Alle Versicherten, die sich bis spätestens 31.12.2009 bei einem teilnehmenden Hausarzt eingeschrieben haben, können über den 01.01.2010 hinaus weiterhin Leistungen dieses Vertrages in Anspruch nehmen. Die Versicherten weisen sich mit der Krankenversichertenkarte der neuen BARMER GEK in Kombination mit der Hausarztkarte der GEK aus.

Ärzte, die ihren Teilnahmeantrag noch im Jahr 2009 bei der KV Sachsen eingereicht haben, können weiterhin an diesem Vertrag teilnehmen.

Die entsprechende Anpassungsvereinbarung wird nach ihrer Unterzeichnung auf unserer Homepage (www.kvs-sachsen.de) zur Verfügung gestellt.

Detailfragen zur Umsetzung der Anpassungsvereinbarung befinden sich noch in Abstimmung.

Hautkrebsscreening

Die angepasste Vereinbarung der GEK zum Hautkrebsscreening wird mit Wirkung ab 01.01.2010 auf alle Versicherten der BARMER GEK ausgeweitet. Das Hautkrebsscreening (ohne Auflichtmikroskopie) kann gemäß dieser Vereinbarung von den Versicherten der BARMER GEK im Alter von 18 bis 34 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und wird mit 21,20 Euro vergütet.

Bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr kann das Hautkrebsscreening gemäß EBM erbracht werden.

In der unten stehenden Übersicht sind die alten Regelungen der GEK und die neuen Regelungen für die BARMER GEK ab 01.01.2010 gegenübergestellt.



Impfen

Bis auf weiteres gelten die bisherigen Impfvereinbarungen der BARMER und der GEK fort.



Vereinbarung zur Vergütung der intravitrealen operativen Medikamenten-
applikationen mit Lucentis und Macugen (IVOM)

Mit Wirkung zum 01.01.2010 wird die IVOM-Vereinbarung auf alle Versicherten der BARMER GEK ausgeweitet. Die Vereinbarung wird derzeitig entsprechend angepasst und Ihnen nach Abschluss des Unterschriftverfahrens auf unserer Homepage (www.kvs-sachsen.de) zur Verfügung gestellt.



– Vertragswesen/is –

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Vertrag mit der BKK Securvita über klassische Homöopathie

– Beitritt der BKK Linde –
Die BKK Securvita und die KBV (handelnd im Namen der AG Vertragskoordinierung, an welcher auch die KV Sachsen beteiligt ist) haben mit Wirkung zum 1. Juli 2009 einen Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V abgeschlossen.

Mit Wirkung ab 01. Januar 2010 ist die BKK Linde diesem Homöopathievertrag beigetreten. Die für die BKK Securvita abgegebenen Teilnahmeerklärungen der Vertragsärzte bleiben gültig für alle beigetretenen Krankenkassen. Es ist für die BKK Linde keine erneute Abgabe einer Teilnahmeerklärung erforderlich.

Die Teilnahmeerklärungen für Versicherte werden den Versicherten durch die BKK Linde zur Verfügung gestellt. Außerdem wird die Teilnahmeerklärung für Versicherte der BKK Linde sowohl auf der Homepage der KBV als auch auf der Homepage der KV Sachsen (www.kvs-sachsen.de) zum Download bereitgestellt.



– Vertragswesen/is –

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