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Impfungen mit dem Impfstoff der Firma CSL Biotherapies nicht mehr ausschließlich für Schwangere

Wie uns das Sächsisches Staatministerium für Soziales und Verbraucherschutz mitteilte, darf ab sofort der Impfstoff der Firma CSL Biotherapies nicht nur zur Impfung von Schwangeren verwendet werden.

Auch in anderen Einzelfällen, wie z.B. bei einer Thiomersalunverträglichkeit, darf der Impfstoff verordnet werden. Allerdings ist dies mit der Auflage verbunden, den speziellen Grund für die Impfung auf dem Rezept anzugeben.

Die Abrechnung erfolgt analog dem bekannten Verfahren mit der Ziffer 99700C.


– Qualitätssicherung/bk –



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