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KVS-Mitteilungen

KVS Mitteilungen - Ausgabe 02/2010

Todesbescheinigung - Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG)

Mit dem Inkrafttreten des neuen Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) zum 11. Juli 2009 wurde auch eine Änderung der Todesbescheinigung vorgenommen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hat bei den Gesundheitsämtern in Form einer Umfrage um Mitteilung gebeten, in welchem Umfang noch alte Formulare beim Ausstellen von Todesbescheinigungen verwendet werden.
Aus den Antworten ist deutlich geworden, dass dies vereinzelt weiterhin der Fall ist. Das Ministerium wies darauf hin, dass die Verwendung alter Formulare einen Verstoß gegen §14 Abs.1 SächsBestG darstellt und gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 7 Sächs-BestG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Wir möchten Sie daher bitten, ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden. Diese können unter anderem vom Vordruck Leitverlag Freiberg bezogen werden.

Die Veröffentlichung des neuen SächsBestG erfolgte am 10. Juli 2009 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt oder als konsolidierte Fassung unter www.revosax.sachsen.de.
Hinweise zur Ausstellung der Todesbescheinigung finden Sie in der Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1).


– Koordinator VS/HGF/AD-pl. –

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