KVS-Mitteilungen

Erste repräsentative Längsschnittstudie zur Kosten- und Leistungsstruktur in Arztpraxen
Ab Mitte Februar werden bundesweit Ärzte und Psychotherapeuten befragt
Berlin, 15. Januar 2010. Zur Analyse der Kosten- und Leistungsstruktur von Arztpraxen startet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) Mitte Februar eine großangelegte Befragung. Mehrere tausend Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erhalten dann Post vom ZI mit der Bitte, schriftlich Angaben zu ihren Investitions- und Betriebskosten der Jahre 2006, 2007 und 2008 zu machen. Die angeschriebenen Praxen werden im Rahmen einer Zufallsstichprobe ausgewählt.
„Bitte nutzen Sie dieses Privileg, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vergütungsgrundlagen zu leisten“, appelliert ZI-Geschäftsführer Dominik von Stillfried.
Die Ergebnisse wird das ZI, eine Stiftung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit Sitz in Berlin, im Juni der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übergeben, damit die Daten in die Honorarverhandlungen für 2011 einfließen können. Damit will die KBV die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, Veränderung der Investitions- und Betriebskosten von Vertragsarztpraxen bei der Weiterentwicklung des Orientierungspunktwertes geltend zu machen. Dazu sind entsprechende Daten erforderlich. Durch die Längsschnittstudie des ZI (Zi-Praxis-Panel) werden Nachteile bisheriger Studien vermieden, deren Ergebnisse sich durch wechselnde Stichprobenzusammensetzungen auch überraschend nachteilig für die Vertragsärzte auswirken konnten.
Der Erhebungsbogen des Zentralinstituts enthält unter anderem Fragen zur Personalausstattung, zu den in der Praxis vorhandenen medizinisch-technischen Geräten und zur Arbeitszeit der Praxisinhaber und der Praxismitarbeiter. Ferner werden Angaben zu den Einnahmen und den Ausgaben der Praxis erbeten. Die Auswertung der Daten erfolgt anonym, die Praxen sind für das ZI nicht identifizierbar.
Die Teilnehmer senden ihre ausgefüllten Fragebögen an eine externe Vertrauensstelle. Auf diese Weise wird die größtmögliche Sicherheit zur Wahrung der Anonymität gewährleistet. Für die – notwendiger Weise – gründliche Befragung benötigt der Arzt etwa eine Stunde Zeit. Einige Fragen müssen zudem vom Steuerberater der Praxis beantwortet werden (ca. 30 Minuten Arbeitsaufwand).
Die Teilnehmer erhalten für das vollständige Ausfüllen des Bogens eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Vertrauensstelle.
Die Befragung des Zentralinstituts im Rahmen des neuen ZI-Praxis-Panels (ZiPP) ist bundesweit die erste dieser Art und Größenordnung. Mit ihr sollen Basisdaten gewonnen und ein nach Fachgruppen und Regionen repräsentatives Panel über rund 7.000 Praxen mit einer langfristigen Perspektive aufgebaut werden. Ziel ist der Aufbau eines Informationssystems, das transparente und wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse über die Entwicklung der Kosten- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung liefert. Dazu sollen die Befragungen regelmäßig in jährlichen Abständen wiederholt werden.
Die über das ZiPP ermittelten Daten sind insbesondere für die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen wichtig. Die Ergebnisse sollen aber auch in der Versorgungsforschung und zur Analyse von Auswirkungen veränderter Rahmenbedingungen auf die vertragsärztliche Versorgung genutzt werden. So könnte dargestellt werden, inwieweit sich Änderungen in der Honorarverteilung auf die Personal- und Investitionskosten einer Praxis auswirken. Auch regionale Unterschiede sollen herausgearbeitet werden.
Mit den bislang vom Zentralinstitut oder auch dem Statistischen Bundesamt durchgeführten Kostenstrukturerhebungen war dies nicht in diesem Umfang möglich. Kuratorium und Vorstand des in Berlin ansässigen Instituts hatten deshalb Ende September 2009 die Weiterentwicklung der Kostenstrukturanalyse und den Aufbau des Praxis-Panels beschlossen. Ein wissenschaftlicher Beirat und ein Fachbeirat werden das Zentralinstitut bei der Kostenstrukturanalyse als neutrale Instanz beraten.
(Information des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung
in der Bundesrepublik Deutschland)
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