Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2010 » 01/2010 » Qualitätssicherung

Qualitätsmanagementsystem umgesetzt?: Die gesetzliche Frist zur Einführung von QM ist abgelaufen, jetzt beginnt die Überprüfungsphase

Nach Abschluss der Planungs- und Umsetzungsphase ist nun die Zeit gekommen, in der Sie den Stand der Umsetzung von QM in Ihrer Praxis bewerten (Überprüfungsphase).
Haben Sie Ihre Ziele erreicht?

Laut Zeitplan des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen ab 01.01.2010 alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren, die bereits vor dem 01.01.2006 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnahmen, ein Praxis-QM vollständig eingeführt und umgesetzt haben. Praxen, die erst nach dem 01.01.2006 gegründet wurden, haben noch etwas länger Zeit. Die vollständige Einführung entsprechend Ihres einrichtungsinternen QM-Systems muss 4 Jahre nach der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit vollzogen sein.

Die vom G-BA erarbeitete „Qualitätsmanagement- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“ (www.g-ba.de) trat am 01.01.2006 in Kraft und regelt die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung. Demnach sollten sich jetzt die meisten Praxen mindestens in der Überprüfungsphase für ihr einrichtungsinternes QM-System befinden. Ab 01.01.2011 muss das Praxis-QM dann voll implementiert und im alltäglichen Einsatz sein. Die Richtlinie nennt die Anforderungen an ein praxisinternes QM und konkretisiert den Zeitablauf.

Es gibt keine verpflichtende Festlegung für ein bestimmtes QM-System und keine Pflicht zur Zertifizierung oder Teilnahme an Schulungen. Lediglich die Grundelemente und Instrumente zur Umsetzung werden in der Richtlinie definiert (nachzulesen KVS-Mitteilungen 02/2009).

Anders als bei der Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V kann eine Fristverlängerung leider nicht erfolgen. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung des einrichtungsinternen QM besteht bei Nichterfüllung aber derzeit Sanktionsfreiheit. Bei QM soll es sich nicht um eine reine Pflichtleistung mit erhöhtem Verwaltungsaufwand handeln, sondern um ein Werkzeug, das die Arbeitsqualität in der Praxis entscheidend verbessern kann. Dazu ist es aber notwendig, das gesamte Praxisteam zur Analyse und Verbesserung der Arbeitsabläufe einzubeziehen. Erstellte Unterlagen müssen praxisrelevante Abläufe abbilden, sich in der Praxis bewähren und sollten im täglichen Einsatz erprobt und weiterentwickelt werden.

Bei der internen Überprüfung der festgelegten Qualitätsziele (Überprüfungsphase) werden, falls erforderlich, Anpassungen unter Einsatz verschiedener QM-Instrumente (Checklisten über interne Abläufe, Flussdiagramme, Organigramme, etc.) vorgenommen. Der zeitliche und personelle Aufwand bei der Einführung des Praxis-QM soll sich lohnen und in einer effizienteren Praxisorganisation niederschlagen. Mit Hilfe des Selbstbewertungsbogens zur internen Bewertung des Umsetzungsstandes von QM in ihrer Praxis (www.kvs-sachsen.de/ mitglieder/qualitaet/ qualitaetsmanagement/), können Sie sehr schnell überprüfen, ob Sie alle wesentlichen Punkte, die für QM relevant sind, bedacht haben. Auf die Praxis nicht zutreffende Punkte finden dabei keine Berücksichtigung. Die KBV hat dazu ebenfalls eine Checkliste zur Überprüfung des
QM-IST-Zustandes in Praxen (www.kbv.de/qep/ 14388.html) veröffentlicht.

Die KV Sachsen bietet schon seit 2005 für ihre Mitglieder kostenlose QisA®-Seminare* und persönliche Beratungen zur Einführung von QM an. Die zuständigen Mitarbeiter in den Bezirksgeschäftsstellen stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung (Ansprechpartner unter:
www.kvs-sachsen.de/ mitglieder/ qualitaet/ qualitaetsmanagement/)


* Qualitätsmanagement in sächsichen Arztpraxen



– Qualitätssicherung/CC –
--------------------

Informationsreihe zur Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V: Fortbildungszertifikat – Kriterium bei Neueinstellung?

Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren und stationäre Pflegeeinrichtungen, welche die Anstellung eines Arztes oder Psychotherapeuten zur ambulanten Versorgung planen, sollten sich über dessen aktuellen Fortbildungsstand informieren. Denn schwer wiegt die Belastung für das neue Arbeitsverhältnis, wenn sich bei der ersten Honorarabrechnung für den neuen Kollegen eine Honorarkürzung in Höhe von 10 % zeigt.

Der Gesetzgeber hat im § 95d Abs. 5 SGB V die Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung für angestellte Ärzte in die Verantwortung des anstellenden Arztes bzw. der anstellenden Einrichtung gelegt. Diese betrifft nicht nur die Fortbildung im laufenden Beschäftigungsverhältnis, sondern im Umkehrschluss auch die Überprüfung bei Neueinstellung. Für Weiterbildungsassistenten finden die Regelungen des § 95d SGB V keine Anwendung.

Doch Achtung, allein ein Fortbildungszertifikat muss nicht immer die notwendigen Auskünfte liefern. Wichtig ist die Information, auf welchem Fortbildungsstand (Anzahl der Fortbildungspunkte) sich der Arzt in seinem aktuellen Nachweiszeitraum befindet. Endet die Nachweisfrist in einem halben Jahr, so sollten doch zumindest über 200 Punkte auf dem Konto stehen. Denn sind es nur 50 Punkte, so müsste Ihr neu angestellter Arzt das erste halbe Jahr fast ausschließlich Fortbildungsveranstaltungen besuchen.

Auskünfte zur Nachweisfrist

Die KV Sachsen hat für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten eine individuelle Nachweisfrist zur Fortbildung festgesetzt. Auskünfte hierzu erhalten Sie von unseren Mitarbeitern in Ihrer Bezirksgeschäftstelle (BGST).

BGST Chemnitz
Telefon 0371 2789-478

BGST Dresden
Telefon 0351 8828-367

BGST Leipzig
Telefon 0341 2432-224



– Qualitätssicherung/ru –
--------------------

Rehabilitations-Richtlinien: Schulungstermine für das Curriculum

Die KV Sachsen bietet folgende Schulungstermine zur Absolvierung des eintägigen Curriculums an:

Termin/Ort:
20. März 2010, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr
KVS Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Carl-Hamel-Straße 3, 09116 Chemnitz

06. November 2010, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr
KVS Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden



Die CD-ROM, die für das Selbststudium vorgesehen ist, wird dem Arzt nach der Anmeldung zugesandt. Die Aneignung der Inhalte der CD-ROM wird bei der Curriculumsteilnahme vorausgesetzt.


Anmeldung:
Bitte melden Sie sich unter folgenden Adressen schriftlich oder telefonisch an:

20. März 2010
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Carl-Hamel-Straße 3, 09116 Chemnitz

Ansprechpartner:
Frau Seidel, Fax: 0371 2789493, Tel.: 0371 2789-475,
E-Mail: chemnitz@kvs-sachsen.de

06. November 2010
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Schützenhöhe 12, 01099 Dresden

Ansprechpartner:
Frau Krumbiegel, Fax: 0351 8828199, Tel.: 0351 8828-362,
E-Mail: dresden@kvs-sachsen.de


Hinweis:
Die Veranstaltungen werden mit 21 Fortbildungspunkten bewertet.
--------------------