Gemeinsame Presseerklärung
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenVerband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Sachsen
BKK-Landesverband Ost – Landesrepräsentanz Sachsen
Knappschaft – Regionaldirektion Chemnitz
IKK Sachsen
Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Dresden, 26. Oktober 2009
Versorgung krebskranker Patienten:
Sachsen in Zukunft besser als die Bundesvorgaben
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) hatte im Jahr 2008 mit einer gesetzlichen Krankenkasse eine Regelung zur Versorgung krebskranker Patienten in Sachsen abgeschlossen. Diese bewährte Vereinbarung wird nun ab sofort zwischen der KVS und den gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam, einheitlich und kassenartenübergreifend fortgeführt. Das ermöglicht weiterhin die qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe onkologische Versorgung mit 128 urologischen, 61 internistischen und 43 gynäkologischen Praxen in Sachsen.
„Wir setzen mit dieser Vereinbarung ein deutliches Zeichen, dass den Sachsen eine hochqualifizierte wohnortnahe ambulante fachärztliche Versorgung sehr am Herzen liegt“, betont der Vorstandsvorsitzende der KVS, Dr. Klaus Heckemann. Auch die Krankenkassen sind zufrieden, dass flächendeckend alle bisher beteiligten Mediziner die Betreuung übernehmen können, betont Rainer Striebel, Geschäftsführer Versorgung der AOK PLUS. „Wichtig ist für uns alle, dass die hohe Versorgungsqualität durch eine eigene sächsische Regelung beibehalten werden kann und wir die Betreuung der kranken Patienten in zwei Versorgungsebenen sicherstellen können.“
Die auf Bundesebene beschlossene Anschlussregelung zur Onkologievereinbarung hätte für den Freistaat Sachsen einen qualitativen Rückschritt in der Betreuung und Behandlung der krebskranken Patienten bedeutet. Beispielsweise hätten nur noch 7 der 128 urologischen und 4 der 43 gynäkologischen Onkologie-Praxen die von der Bundesebene geforderten Fallzahlen erbringen können. Und diese Praxen befinden sich ausschließlich in den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig. Eine ambulante Behandlung in den übrigen Regionen könnte nicht mehr sichergestellt werden. Außerdem wäre die Förderung spezieller Therapien weggefallen.
Mit der ab 01.10.2009 geltenden sächsischen Vereinbarung bleibt den Patienten in Sachsen eine der bundesweit anerkannt fortschrittlichsten Strukturen der ambulanten onkologischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte erhalten.
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