Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung von VertragsarztsitzenVon der KV Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V in Gebieten, für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind bzw. für Arztgruppen, bei welchen mit Bezug auf die aktuelle Bekanntmachung des Landesausschussses der Ärzte und Krankenkassen entsprechend der Zahlenangabe Neuzulassungen sowie Praxisübergabeverfahren nach Maßgabe des § 103 Abs. 4 SGB V möglich sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Wir weisen außerdem darauf hin,
- dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
- dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
- dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Aue-Schwarzenberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/C068
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2009
Plauen-Stadt/Vogtlandkreis
Praktischer Arzt*)
Reg.-Nr. 09/C069
Chemnitzer Land
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Reg.-Nr. 09/C070
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft)
Reg.-Nr. 09/C071
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 08.12.2009 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz,
Postfach 11 64,
09070 Chemnitz,
Telefon: 0371 2789-406 oder
2789-403 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Dresden-Stadt
Facharzt für Chirurgie
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 09/D058
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2009
Hoyerswerda-Stadt/ Kamenz
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
(Vertragsarzt in einer Gemeinschafts-
praxis, Abgabe des Vertragsarztsitzes zur Hälfte)
Reg.-Nr. 09/D059
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2009
Löbau-Zittau
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D060
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 09/D061
Meißen
Facharzt für Innere Medizin
– hausärztlich*) –
Reg.-Nr. 09/D062
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2009
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 09/D063
Riesa-Großenhain
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D064
Sächsische Schweiz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D065
Facharzt für Innere Medizin
– hausärztlich*) –
Reg.-Nr. 09/D066
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.12.2009 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Dresden,
Schützenhöhe 12,
01099 Dresden,
Telefon: 0351 8828-310, zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Leipzig-Stadt
Facharzt für Innere Medizin
– hausärztlich*) –
Reg.-Nr. 09/L061
Facharzt für Augenheilkunde
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 09/L062
Psychologischer Psychotherapeut
Reg.-Nr. 09/L063
Psychologischer Psychotherapeut
(Abgabe des Vertrags-
psychotherapeutensitzes zur Hälfte)
Reg.-Nr. 09/L064
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 19.11.2009
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 11.12.2009 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig,
Braunstraße 16,
04347 Leipzig,
Telefon: 0341 2432-153
oder -154 zu richten.
Abgabe von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden für Gebiete, für die keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme veröffentlicht.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Torgau-Oschatz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: sofort
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: sofort
Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig,
Braunstraße 16,
04347 Leipzig,
Telefon: 0341 2432154.
– Sicherstellung/now –
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Änderungen zur Liste der D-Ärzte
Stand: 1. Oktober 2009Neu bestellt:
(ab 01.10.2009)
01558 Großenhain
Dr. med. Rainer M. Voss
PChA d. chir. Klinik,
Elblandklinikum Großenhain
(Nachfolger von Dr. Herzmann)
Weinbrunnenstr. 15
Ausgeschieden:
(ab 01.10.2009)
01558 Großenhain
Dr. med. Knuth Herzmann
ChA d. chir. Klinik,
Elblandklinikum Großenhain
(Nachfolger ist Dr. Voss)
Weinbrunnenstr. 15
– Sicherstellung/wo –
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Gesetzliche Änderungen zur Förderung der vertragsärztlichen Versorgung ab dem 01.01.2010 – Wegfall der Sicherstellungszuschläge
Die vertragsärztliche Versorgung konnte bisher über die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen, die durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen wurden, gefördert werden.Sicherstellungszuschläge – als Fördermaßnahmen – beinhalten bislang die Zahlung fallzahlabhängiger Bonuszahlungen, Investitionskostenpauschalen, Sicherstellungszuschläge bei Praxisübernahme, -neugründung und Neuerrichtung einer Zweigpraxis.
Mit dem GKV-WSG treten zum 01.01.2010 einige neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die Aufgaben und Befugnisse der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen betreffen. So sind gesetzliche Änderungen des §105 SGB V vorgesehen, die erhebliche Auswirkungen auf die Förderung der vertragsärztlichen Versorgung haben. Danach fällt zum 01.01.2010 die Befugnis des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen weg, Sicherstellungszuschläge nach §105 Abs. 4 SGB V beschließen zu können.
Bereits beantragte und bewilligte Förderungen im Rahmen von beschlossenen Fördermaßnahmen, deren Laufzeit über den 31.12.2009 hinausgeht, werden ab dem 01.01.2010 hälftig durch die Krankenkassen und die KVS finanziert. Die Mehrzahl der vom Landesausschuss bisher beschlossenen Fördermaßnahmen wird im Verlauf des Jahres 2010, vereinzelt im Jahr 2011 auslaufen. Arztindividuell können Förderungen entsprechend der jeweiligen Beschlusslage im Einzelfall auch längere Laufzeiten haben.
Im Rahmen der Honorarreform sieht der Gesetzgeber ab dem Jahr 2010 andere Maßnahmen vor, von denen eine Steuerungswirkung erwartet wird. Dies hat zur Folge, dass es ab dem Jahr 2010 keine neuen Zusagen über die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen geben wird.
Wegfall der zusätzlichen Förderung von Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin in Sachsen
Die gesetzlichen Änderungen des §105 SGB V betreffen auch die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 24. Januar 2007 beschlossene Maßnahme, nach der Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin in Sachsen zusätzlich zur Vereinbarung auf Bundesebene (Artikel 8 GKV-SolG) gefördert werden.
Mit dem Wegfall der Befugnis des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Sicherstellungszuschläge nach §105 Abs. 4 SGB V beschließen zu können, fällt auch die Möglichkeit der genannten zusätzlichen Förderung von Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin in Sachsen weg.
In seiner Sitzung am 12.08.2009 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen daher beschlossen, die zusätzliche Förderung gem. §105 SGB V für Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin in Sachsen zum 30.09.2009 zu beenden.
In Fällen, in denen durch Bescheid eine Zahlungszusage bereits gegeben wurde, gilt diese bescheidgemäß auch weiterhin.
– Sicherstellung/re –
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Arzt in Sachsen – Chancen und Perspektiven im sächsischen Gesundheitswesen
Wir möchten darauf hinweisen, dass auch im Jahr 2010 wieder eine Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung stattfindet.Am 23. Januar 2010, von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr laden die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Krankenhausgesellschaft Sachsen und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zur Informationsveranstaltung „Arzt in Sachsen – Chancen und Perspektiven im sächsischen Gesundheitswesen“ ins Gebäude der Sächsischen Landesärztekammer (Schützenhöhe 16, 01099 Dresden) ein.
Vertreter ärztlicher Standesorganisationen in Sachsen sowie erfahrene Ärzte und Geschäftsführer sächsischer Krankenhäuser informieren und beraten zu Chancen, Perspektiven und Einsatzmöglichkeiten im ambulanten und stationären Bereich sowie im öffentlichen Gesundheitsdienst. Zudem wer-den Informationen geboten, zu Themen wie:
– individuelle Gestaltung der Weiterbildung
– Karrierechancen im Krankenhaus
– Gründung oder Übernahme einer Praxis
– Berufsmöglichkeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Außerdem werden Workshops und Praxiskurse unter der Leitung von erfahrenen Referenten zu unterschiedlichen Themen angeboten.
Weitere Infos:
Arzt-in-Sachsen@slaek.de
– Sicherstellung/re –
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Überarbeitung und Erweiterung der Regelungen zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten
Die Partner der Bundesmantelverträge haben sich auf eine Erweiterung und Überarbeitung der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV „Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten“ und der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gem. § 135 Abs. 2 SGB V verständigt.Neuregelungen in Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV
– Ein besonderer Versorgungsauftrag kann nun auch für die nephrologische Versorgung von Kindern übernommen werden. Hierzu wurde der Anhang 9.1.3 entsprechend ergänzt.
– Durch den neu angefügten Anhang 9.1.6 „Konsiliarische Kooperation“ wird die auch bisher schon vorhandene Regelung in § 3 Abs. 1 erster Spiegelstrich hinsichtlich der betroffenen Patientengruppen sowie der Ausgestaltung der ärztlichen Maßnahmen zur Vorbeugung einer terminalen Niereninsuffizienz konkretisiert.
– Konkretisierung der Dokumentationsverpflich-
tung in § 3 Abs. 3
– Die Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages wird künftig der Dialysepraxis im Sinne des § 1a Nr. 18 BMV-Ä/EKV erteilt. Dabei ist u. a. zu bestimmen, durch welche Ärzte und an welchen Betriebsstätten bzw. Nebenbetriebsstätten der Versorgungsauftrag ausgeführt werden darf.
– In Fällen einer Praxisnachfolge kann auf Antrag eine Genehmigung oder Ermächtigung für eine Zweigpraxis, soweit sie für die Dialysepraxis bestanden hat, übertragen werden.
– Für ärztlich geleitete Einrichtungen, welche nach den Übergangsregelungen für ermächtigte Einrichtungen gem. § 10 Abs. 1 eine umgewandelte Ermächtigung erhalten haben, wurde die Möglichkeit geschaffen, diese Ermächtigung um weitere 20 Jahre beizubehalten.
– Bei den Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis oder ausgelagerten Praxisstätte wurde die Möglichkeit der Verlängerung einer Zweigpraxisgenehmigung um weitere 10 Jahre im Rahmen der schon bestehenden Übergangsregelung geschaffen.
Neuregelungen der Qualitätssicherungs-Vereinbarung
– Für Ärzte, welche die Zusatzweiterbildung Kindernephrologie erworben haben, gilt die fachliche Befähigung durch Vorlage entsprechender Zeugnisse als nachgewiesen. Eine Teilnahme am Kolloquium ist dann nicht erforderlich.
– Bei der Berechnung des Arzt-Patienten-Schlüssels sind Ferien- und Wohnortdialysen, die nicht mindestens dreimal pro Woche durchgeführt werden können, dann zu berücksichtigen, wenn deren Anteil mehr als 10 % der erbrachten Dialysen beträgt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Berechnung des Arzt-Patienten-Schlüssels wurde dahingehend umgestellt, dass nunmehr auf die tatsächlich innerhalb eines gesamten Quartals betreuten Dialysepatienten abgestellt wird. Es wird die Häufigkeit der GOP 13610 durch 13 Quartalswochen und 3,2 Dialysen pro Woche geteilt.
Der bisher erfolgte pauschale 6%ige Abzug von der ermittelten Fallzahl (Berücksichtigung des durchschnittlichen Anteils von Peritoneal- und Hämodialysen) wird nicht mehr angewendet.
– Sicherstellung/re –
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