Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den Gesundheitsfonds möglichMagdeburg, 9. Oktober 2009
Die flächendeckende, gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung ist ein wesentliches Ziel des solidarisch finanzierten Gesundheitswesens in Deutschland. Die Prinzipien Reich für Arm und Gesund für Krank haben sich über Jahre bewährt. In den letzten Jahren zeigte sich auf Grund der zunehmenden Morbidität und deren ungleichmäßiger Verteilung in Deutschland, dass in bestimmten Regionen der Bundesrepublik die ambulante medizinische Versorgung kaum noch flächendeckend und in hoher Qualität aufrecht zu erhalten war. Eine wesentliche Ursache hierfür waren die unterschiedlichen finanziellen Mittel, die von den Krankenkassen in den jeweiligen Regionen zur Verfügung gestellt werden konnten. Um diese Schieflage zu beseitigen, wird seit gut neun Monaten das deutsche Gesundheitswesen über den Gesundheitsfonds finanziert.
Die Mittelzuteilung an die Krankenkassen auf der Basis eines morbiditätsgewichteten Risikostrukturausgleichs schafft eine Voraussetzung für einheitliche Versorgungsstandards in Deutschland. Die Verbesserung der Einnahmeseite durch eine dritte Säule, die Steuerfinanzierung, stabilisiert die Finanzbasis des Gesundheitssystems, ohne Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherer zusätzlich direkt zu belasten. Insbesondere in finanzschwächeren Bundesländern verhindert der Gesundheitsfonds ein Ausbluten der medizinischen Versorgung für eine aus demographischen und regionalen Ursachen heraus zunehmend multimorbide Bevölkerung. Deutschland muss sich auf eine deutlich zunehmende Überalterung der Bevölkerung und eine weitere Abnahme der Einnahmen der Krankenkassen aus der lohnabhängigen Finanzierung einstellen. Deshalb muss die dritte, steuerfinanzierte Säule erhalten bleiben. Diese Konstruktion wurde im Gesundheitsfonds realisiert und hierdurch konnten Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung bisher verhindert werden, ohne die Beitragssätze der Krankenkassen erhöhen zu müssen.
In den Koalitionsverhandlungen wird zum einen die Abschaffung dieses Fonds diskutiert, aber – und dies aus sehr durchsichtigen Gründen – teilweise auch dessen Regionalisierung gefordert. Dies wird von den Vorsitzenden der unterzeichnenden Kassenärztlichen Vereinigungen als eher kontraproduktiv bewertet. Das Gesundheitswesen krankt nicht erst an Finanzierungsproblemen, seit der Sachverständigenrat die Einrichtung des Gesundheitsfonds als Kompromiss zwischen den Konzepten der Bürgerversicherung und der Gesundheitsprämie vorschlug.
Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs durch die zunehmend sachgerechtere Abbildung der Morbidität trägt maßgeblich zu einer bedarfsgerechten Finanzierung der medizinischen Versorgung nach solidarischen Gesichtspunkten bei. Der mit dem Gesundheitsfonds etablierte Rahmen für die Finanzierung eines derart komplexen Systems leistet so einen gewichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in Deutschland, der nicht fahrlässig aufgegeben werden darf – zumindest nicht, so lange kein anderes System implementiert werden kann, das dieses leistet.
Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen, die als hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringer den gesetzlichen Auftrag erfüllen, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung der Patienten sicherzustellen, sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KV.
Die KVen vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bieten allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.
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Clauß gegen „Schnellschüsse“ beim Gesundheitsfonds
Dresden (dpa/sn) – Die sächsische Sozialministerin Christine Clauß (CDU) hat die künftige schwarz-gelbe Koalition in Berlin vor „Schnellschüssen“ beim Gesundheitsfonds gewarnt. „Man muss etwas ändern, daran kommt man nicht vorbei. Aber es darf auf keinen Fall eine Entsolidarisierung geben“, sagte Clauß am 16.10.09 in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. „Partikularinteressen dürfen nicht die Oberhand gewinnen.“Die von der CSU vorgeschlagene stärkere Regionalisierung lehne sie ab. „Es ist inakzeptabel, wenn der Bayern-Bonus zum Sachsen-Malus wird.“ Sachsen habe sich immer solidarisch verhalten. „Das erwarte ich jetzt auch von den anderen.“
Sachsen sei von Anfang an gegen den Gesundheitsfonds gewesen, da er Sachsen im Vergleich schlechter gestellt habe. Die Beitragssätze der Krankenkassen seien vor der Einführung im Freistaat fast durchweg niedriger gewesen. Trotzdem habe die Staatsregierung den Fonds am Ende mitgetragen. „Wir haben dieses Konstrukt nicht gewollt. Aber man hat ihn gewählt, jetzt muss man ihn weiterentwickeln“, sagte Clauß.
Die Gesundheitspolitik ist eines der größten Streitthemen bei den schwarz-gelben Koaltionsverhandlungen in Berlin und wird auch zentra-les Thema der dreitägigen Klausurtagung an diesem Wochenende sein. Sie erwarte, dass sich Schwarz-Gelb dabei auf einen Rahmen für die Weiterentwicklung einige, sagte Clauß.
Die konkrete Ausgestaltung müsse dann aber in Ruhe erfolgen. „Keine neuen Großversuche“, betonte die Ministerin. Der Gesundheitsfonds solle sich aus ihrer Sicht erst einmal bewähren.
Wichtiger sei, zunächst einmal das Vertrauen der Menschen in die Gesundheitspolitik wieder herzustellen. Das gesamte System sei intransparent. „Und wenn es nicht nachvollziehbar ist, bekommt es auch keine Akzeptanz“, sagte sie. Kostensteigerungen müssten nach dem Solidaritätsprinzip von allen gemeinsam getragen werden. Der Einstieg in die Regionalisierung sei dagegen der Anfang der Entsolidarisierung im Gesundheitswesen.
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Landesdienst Sachsen
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Gemeinsame Presseerklärung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und AOK PLUS
Weniger Geld für Gesundheitsversorgung in Sachsen?
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die AOK PLUS schlagen Alarm. Die im Umfeld der Koalitionsverhandlungen seitens der CSU geforderte Absenkung des Fonds-Volumens müsste ohne Rücksicht auf das unterschiedliche Lohn- und Gehaltsniveau in den Ländern direkt von den gesetzlich Versicherten aufgebracht werden. Das träfe die Mitglieder der Krankenkassen in einkommensschwachen Ländern besonders hart.
Die Stellvertretende Vorsitzende der KV Sachsen, Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke, reagiert besorgt: „Der Behandlungsaufwand von Krankheiten richtet sich nicht nach der Wirtschaftskraft der Region. Es darf zu keiner Entsolidarisierung kommen.“ Die höheren Leistungsausgaben, z. B. in Bayern, dürfen nicht dadurch finanziert werden, dass Versicherte in anderen Bundesländern zu zusätzlichen Beiträgen herangezogen werden. „Will sich die CSU, nachdem sie sich gerade als Volkspartei verabschiedet hat, nun auch von der Solidarität arm/reich und gesund/krank verabschieden?“ fragt Frau Dr. Schwäblein-Sprafke.
Vor Schnellschüssen warnt auch der Vorstandsvorsitzende der AOK PLUS, mit 2,7 Millionen Versicherten in Sachsen und Thüringen die größte Krankenkasse im Osten.
„Das Vertrauen der Bürger in die Gesundheitspolitik gewinnt man nicht dadurch zurück, dass man jetzt eilig und populistisch am Gesundheitsfonds herum doktert. Sicher gibt es Korrekturbedarf. Aber Nachbesserungen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehen“, sagt Rolf Steinbronn.
Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf einem solidarischen Finanzierungsmodell. Das sollte nicht zur Disposition gestellt werden.
Dresden, den 16. Oktober 2009
Weniger Geld für Gesundheitsversorgung in Sachsen?
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die AOK PLUS schlagen Alarm. Die im Umfeld der Koalitionsverhandlungen seitens der CSU geforderte Absenkung des Fonds-Volumens müsste ohne Rücksicht auf das unterschiedliche Lohn- und Gehaltsniveau in den Ländern direkt von den gesetzlich Versicherten aufgebracht werden. Das träfe die Mitglieder der Krankenkassen in einkommensschwachen Ländern besonders hart.
Die Stellvertretende Vorsitzende der KV Sachsen, Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke, reagiert besorgt: „Der Behandlungsaufwand von Krankheiten richtet sich nicht nach der Wirtschaftskraft der Region. Es darf zu keiner Entsolidarisierung kommen.“ Die höheren Leistungsausgaben, z. B. in Bayern, dürfen nicht dadurch finanziert werden, dass Versicherte in anderen Bundesländern zu zusätzlichen Beiträgen herangezogen werden. „Will sich die CSU, nachdem sie sich gerade als Volkspartei verabschiedet hat, nun auch von der Solidarität arm/reich und gesund/krank verabschieden?“ fragt Frau Dr. Schwäblein-Sprafke.
Vor Schnellschüssen warnt auch der Vorstandsvorsitzende der AOK PLUS, mit 2,7 Millionen Versicherten in Sachsen und Thüringen die größte Krankenkasse im Osten.
„Das Vertrauen der Bürger in die Gesundheitspolitik gewinnt man nicht dadurch zurück, dass man jetzt eilig und populistisch am Gesundheitsfonds herum doktert. Sicher gibt es Korrekturbedarf. Aber Nachbesserungen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehen“, sagt Rolf Steinbronn.
Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf einem solidarischen Finanzierungsmodell. Das sollte nicht zur Disposition gestellt werden.
Dresden, den 16. Oktober 2009
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