Aktualisierung des Kooperationsvertrages über Sekundärprävention mit der AOK PLUS ab 1. Oktober 2009
Zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen wurde mit Wirkung ab1. Oktober 2009 der Kooperationsvertrag Sekundärprävention überarbeitet. Die Vereinbarung ist als Beilage diesem Heft beigefügt und kann auch im Internet (www.kvs-sachsen.de) unter Mitglieder > Verträge > S abgerufen werden.
Informationen zur Anpassung der Vereinbarung erfolgten bereits durch die AOK PLUS sowie die KV Sachsen. Grundsätzlich wird das bisherige Verfahren beibehalten, jedoch sind neue Anträge für die Sekundärprävention ab dem
1. Oktober 2009 zu verwenden. Die Anträge können wie bisher über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen bezogen werden.
Für die ärztliche Leistung vergütet die AOK PLUS pro ambulanten Fall die folgenden Pauschalen:
- für die ärztliche Beratung/Information und Befürwortung der Maßnahme: 4,50 EUR
- Programm „Herz-Kreislauf“ GOP 99177A
- Programm „Rücken“ GOP 99192A
- Programm
„Metabolisches Syndrom“ GOP 99194A - Programm
„Ernährungsberatung“ GOP 99195A - für die Abschlussuntersuchung des Arztes: 10,50 EUR
- Programm „Herz-Kreislauf“ GOP 99178A
- Programm „Rücken“ GOP 99193A
- Programm
„Metabolisches Syndrom“ GOP 99197A - Programm
„Ernährungsberatung“ GOP 99196A.
– Vertragswesen/me –
--------------------
Unterschriftsverfahren der Arzneimittelvereinbarung 2009 sowie der Richtgrößenvereinbarung Arzneimittelbereich 2009 abgeschlossen
In den KVS-Mitteilungen 5/2009 informierten wir über die eingeleitetenUnterschriftsverfahren der beiden o.g. Vereinbarungen. Diese wurden nunmehr beendet.
Als Beilagen zu diesem Heft sind die Arzneimittelvereinbarung 2009 sowie die Richtgrößenvereinbarung Arzneimittelbereich 2009 beigefügt.
Sie sind auch auf der Homepage der KV Sachsen (www.kvs-sachsen.de) unter Mitglieder > Verträge > A abrufbar.
– Vertragswesen/me –
--------------------
