Die Weichen sind (neu) gestellt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Bundestagswahl am 27. September erlebte der Wahlmarathon 2009 seinen Höhepunkt. Nach einem eher zahmen Wahlkampf gab es zum Finale mit der Abwahl der Großen Koalition dann doch noch einen ordentlichen Paukenschlag. Mit Schwarz-Gelb im Bund, wie ja auch in Sachsen, sehe ich persönlich die Chance für einen echten Neuanfang. Ich wünsche mir, dass in einer solchen Konstellation der ambulant tätige Arzt oder Psychotherapeut wieder auch als ein freier Unternehmer behandelt wird, der seine Patienten nach eigener medizinischer Entscheidung bestmöglich versorgen kann. Es wäre auch ein Vertrauensbeweis, wenn wir nicht als Erfüllungsgehilfe staatlicher Bürokratie und Gängelei immer mehr Verwaltungskram erledigen müssten.
Hoffnung auf eine Vergütung jenseits von Pauschalen
Der Fairness halber sage ich, wir dürfen nicht alle gesetzlichen Regelungen der rot- schwarzen Gesundheitspolitik negativ bewerten. Im ambulanten Sektor z. B. wirkt die aktuelle Honorarreform und wird viele ihrer Folgen erst in den nächsten Jahren schrittweise entfalten. Immerhin brachte sie die Ablösung von Kopfpauschalen und Grundlohnsummenanbindung sowie insgesamt ordentliche Honorarzuwächse, gerade hier im Osten. Jetzt kommt aber schon das Aber: Zentralistische Vorgaben und Einmischungen führten maßgeblich mit zu krassen Fehlverteilungen und die Reform selber fast ad absurdum. Dringend notwendig ist eine Gesetzesänderung, die an Stelle der jetzigen überwiegend pauschalen Vergütung nach Fällen die Bezahlung nach der reellen Leistung am Patienten setzt. Mit der neuen Koalition aus CDU/CSU/FDP sollte dies vielleicht umsetzbar sein.
Die schwarz-rote Zweck- oder Notgemeinschaft der ideologisch ungleichen Brüder gebar zu oft faule Kompromisse (siehe Gesundheitsfonds), zudem konnte das rot geführte Bundesgesundheitsministerium den fatalen Hang zu Staatsmedizin und Ökonomisierung der Medizin nie verleugnen. Ein gravierendes Beispiel für eine dieser völlig falschen Weichenstellungen lieferte Frau Schmidt noch kurz vor der Wahl. Die SPD-Exministerin wollte am umstrittenen § 73b der Selektivverträge eisern festhalten, wie sie den Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes versicherte. Die flächendeckende, wohnortnahe ambulante Versorgung über Kollektivverträge sollte danach also gezielt abgebaut werden. Da auch die CSU entsprechende gesetzliche Regelungen in der Vergangenheit vehement unterstützte, werden wir den weiteren Kurs beim neuen Gesetzgeber sehr aufmerksam und kritisch begleiten. Herr Seehofer hat sicher auch deshalb per Wahlergebnis eine Ohrfeige bekommen, weil er sich mit seinen Äußerungen zur Gesundheitspolitik unglaubwürdig gemacht hat.
Krankenhauszentrierte Facharztversorgung abgewählt
Prof. Fritz Beske, der renommierte Gesundheitsökonom aus Kiel, untersuchte kürzlich die in einer Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung formulierten langfristigen Ziele der SPD im Gesundheitswesen. Auch dort stellte er den „Vormarsch“ des Einzelvertragssystems fest und ging in seiner Analyse (nachzulesen in „Nordlicht AKTUELL“, Heft 09/2009) noch einen Schritt weiter: „Wahrscheinlich ist dies jedoch nur eine Zwischenstation auf dem Weg in die krankenhauszentrierte Facharztversorgung.“ Die Lauterbachsche Losung von der Abschaffung der 2. Facharztschiene ist uns ja hinlänglich bekannt und muss von den Fachärzten und KVen intensiv bekämpft werden.
Für mich bleibt es eine zentrale Forderung an die zukünftige Gesundheitspolitik, das Vertragschaos durch Wildwuchs im Wettbewerb zu verhindern. Nun sollten wir Regierungsbildung und -politik abwarten, ohne vorschnell Lorbeeren zu verteilen. Jedoch stimmt es zumindest hoffnungsfroh, wenn im CDU-Programm zur Bundestagswahl davon die Rede ist, dass bei „passgenauen“ einzelvertraglichen Vereinbarungen die kollektivvertraglichen Regelungen unabdingbar sind zur Sicherstellung der Versorgung. Auch Daniel Bahr, führender Gesundheitsexperte vom Koalitionspartner FDP, warnt angesichts des § 73b vor einer Monopolbildung und fordert einen fairen Rahmen für den Wettbewerb.
Schwarz-Gelb regiert in Berlin und Dresden – viel Glück im Amt
Liest man im Koalitionsvertrag der neuen CDU/FDP-Regierung in Sachsen nach, soll auch hier „die medizinische Versorgung auf hohem Niveau flächendeckend gesichert und weiterentwickelt werden“. Weiter heißt es: „Die Grundlage für eine hochwertige medizinische Versorgung in allen Regionen Sachsens sind unsere niedergelassenen Ärzte und Fachärzte. Medizinische Versorgungszentren können eine sinnvolle Ergänzung sein“. Soweit die (gute) Theorie, in der Praxis müssen Taten folgen.
Heute wollen wir erst einmal, und da spreche ich auch im Namen meines Vorstandskollegen Klaus Heckemann, den gewählten Regierungen in Berlin und Sachsen recht herzlich gratulieren sowie gute Entscheidungen im Interesse der Menschen wünschen. Was die Gesundheitspolitik und insbesondere die ambulante Versorgung angeht, bieten wir als KV Sachsen eine faire und konstruktive Zusammenarbeit an. Ein enges Zusammenwirken wird natürlich vor allem im Land erforderlich sein. Hier gratulieren wir Frau Staatsministerin Clauß zu ihrer erneuten Berufung. Wir wollen gern die bislang gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzen und ausbauen.


Ihre Stellv. Vorstandsvorsitzende
Ulrike Schwäblein-Sprafke
