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Onkologievereinbarungen im Bereich der KV Sachsen

Im Nachgang zu unseren Informationen im Heft 5/2009 sowie den zwischenzeitlich von der KV Sachsen an die betreffenden Ärzte versandten Informationsschreiben möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die im 3.Quartal 2009 gültigen sächsischen Onkologievereinbarungen geben.

Die Vereinbarung mit der AOK PLUS gilt auch im 3.Quartal 2009 fort. Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 wurde eine Protokollnotiz unterzeichnet, die unter anderem eine Änderung der Therapieliste bei Abrechnung der GOP 96501 enthält.

Mit dem vdek wurde mit Wirkung ab dem 3.Quartal 2009 eine Vereinbarung zur Vermeidung eines vertragslosen Zustandes unterzeichnet, die der zum 31.12.2008 gekündigten Vereinbarung entspricht.

Bereits erteilte Genehmigungen auf Anerkennung als onkologisch verantwortlicher Arzt gemäß der „alten“ Vereinbarung gelten fort, ohne dass dies eines gesonderten Antrags des Arztes oder einer zusätzlichen Bescheiderteilung bedarf.

Der BKK-Landesverband Ost informierte, dass auch im 3.Quartal 2009 die zum 31.12.2008 gekündigte Vereinbarung weitergilt.

Die Vereinbarungen der IKK Sachsen sowie der Knappschaft wurden nicht gekündigt und gelten auch im 3.Quartal 2009.

Ende Juli 2009 wurde das Unterschriftsverfahren zu einer bundeseinheitlichen Onkologievereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband eingeleitet, welche ab dem 1. Oktober 2009 Inkrafttreten soll.

Zwischen den sächsischen Krankenkassen, den Berufsverbänden der teilnehmenden Ärzte sowie der KV Sachsen finden gegenwärtig Gespräche statt, ob hiervon abweichend ab dem 4.Quartal 2009 regionale Regelungen weitergelten können. Über die Ergebnisse werden wir informieren.

– Vertragswesen/me –
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