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Brief des Landesvorstandes Sachsen der GFB und des DFV an die KV Sachsen

Leipzig, am 30.06.2009


Bundes- und Landtagswahlen 2009



Sehr geehrter Herr Dr. Heckemann,

wie Sie wissen, hat die GFB und der DFV in den letzten Jahren die Arbeit der KVS zwar kritisch, aber immer wohlwollend und unterstützend begleitet und auch Ihre Bemühungen in schwierigen Zeiten für die Belange der sächsischen Vertragsärzte geschätzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir keine umsetzbare Alternative zum Kassenärztlichen System für die Patienten und Ärzte. Bilanzierend ist die Arbeit für die Kollegen in den letzten 11 Jahren aber nachhaltig mit größeren Schwierigkeiten, ungezählten Widerständen und Nachteilen, nicht zuletzt auch für die Patienten belastet worden. Auf die Einzelheiten müssen wir hier nicht eingehen. Bei allen Anstrengungen im Bereich der ärztlichen Selbstverwaltung und in den berufspolitischen und fachlichen Vertretungen der Ärzteschaft muss leider festgestellt werden, dass die entscheidenden Rahmenbedingungen von der häufig nicht kompetenten Politik vorgegeben oder uns aufgezwungen worden sind.

In diesem Jahr sehen wir nun nach langem Stillhalten und beständigen, meist jedoch erfolglosen Versuchen die politisch entscheidenden Gremien zu vernünftigen Lösungen zu bewegen, erstmals wieder eine Chance dieser für die medizinische Versorgung in Sachsen und Deutschland unheilvollen Entwicklung wirksam entgegenzutreten. Wohl wissend, dass wir auch von einer anderen Regierungskonstellation in Berlin nicht erwarten können, alle Probleme zu aller Zufriedenheit zu lösen, so sehen wir nur bei einer politischen Neuausrichtung die Chance, wieder zu einem sachbezogenen Dialog mit den verantwortlichen Gremien zurückzukehren.

Die Fachärztlichen Berufsverbände in Sachsen haben sich deshalb in einer Abstimmung klar für eine Unterstützung einer schwarz-gelben Koalition im Bund und im Freistaat ausgesprochen. Wir sehen darin keinerlei Widerspruch zu unserer ärztlichen Tätigkeit, ganz im Gegenteil. Anders als Sie es in Ihrem Leitartikel des KVS-Heftes 05/2009 postuliert haben, empfinden wir in einer Demokratie gerade dies als unser Recht und unsere Verantwortung. Natürlich kann man über bestimmte Aussagen und Plakate diskutieren, aber eine direkte und scharfe Kritik der über viele Jahre von der SPD dominierten Gesundheitspolitik muss erlaubt sein. Und letztendlich ist es jeder Kollegin und jedem Kollegen selbst überlassen, ob und wie er diese Empfehlung mit trägt und wie er sie umsetzt.

In den letzten Wochen wurden deshalb auf Bundes- und Landesebene von Seiten des GFB und des DFV verschiedenste Gespräche mit den Verantwortlichen in der FDP und der CDU (auf Landesebene u.a. mit Frau Staatsministerin Christine Clauß und dem sächsischen FDP-Vorsitzenden Holger Zastrow) geführt.

Es geht dabei nicht nur um die finanzielle Absicherung des Gesundheitssystems in Deutschland, sondern auch um über viele Jahre nicht gelöste fachlich-inhaltliche Probleme (u. a. Gesetzgebung zur Organspende, Elektronische Gesundheitskarte, Pharmabereich). Zum Hauptproblem hat sich letztendlich die mangelnde Attraktivität des Berufsbildes Arzt mit Dienst am Patienten entwickelt. Wenn man nunmehr versucht, für Sachsen Ärzte aus Österreich zu gewinnen, die nach absolvierter Facharztausbildung überwiegend wieder unser Bundesland verlassen oder Stipendien für Studenten zahlt, damit diese sich eventuell in Sachsen niederlassen, sind dies mit Sicherheit gut gemeinte Versuche, die letztendlich aber keine Nachhaltigkeit aufweisen werden. Sie untermauern aber die existentielle Ernsthaftigkeit des sich zuspitzenden Problemkreises.

Nachhaltig wäre nur, den Arztberuf in jeglicher Hinsicht dem ihm zustehenden Stellenwert, und auch die damit verbundene Verantwortung, zurückzugeben. Viel energischer muss gegen die Unehrlichkeit der Politik gegenüber den Patienten und gegen die ständigen Diffamierungen der Ärzteschaft (Schmidt, Lauterbach u.a.) vorgegangen werden. Unerträglich sind ebenso die fortlaufend wiederholten, bereits automatisierten Schuldzuweisungen an die ärztliche Selbstverwaltung (KVen !!).

Aus unserer Sicht besonders gefährlich ist die Entwicklung hin zu einer Staatsmedizin mit der Übernahme der fachärztlichen Versorgung durch gewinnorientierte Klinikkonzerne und der damit verbundenen Zerstörung einer wohnortnahen fachärztlichen Versorgung, auch wenn dies seit wenigen Wochen in Vorbereitung des Wahlkampfes gern dementiert wird. Noch haben wir dank der ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter in den Praxen und Krankenhäusern eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, es ist aber auf Grund einer verfehlten Politik massiv in Frage gestellt. Deshalb ist ein politischer Neuanfang in der Gesundheitspolitik zwingend erforderlich.

Dies wurde vor der letzten Vertreterversammlung am 6. Mai in diesem Sinne ausgeführt und ist zu unserer Verwunderung leider in den KVS-Nachrichten 6/2009 der Korrektur zum Opfer gefallen. Wir haben bedingt Verständnis dafür, dass sich der Vorstand der KV nicht zu weit politisch positionieren möchte, unabhängig von den persönlichen Meinungen. Diese ausführlichen Anmerkungen sind aber im Namen der GFB und des DFV, nach gefassten Beschlüssen der Fachärztlichen Berufsverbände, vorgetragen worden. Deshalb hätte kein Anlass zu einer Zensur bestanden.


Mit freundlichen Grüßen



Landesvorstand Sachsen der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) und des Deutschen Facharztverbandes (DFV)

Dr. Frank Rohrwacher (Berufsverband der Augenärzte)
Dr. Eckart Laake (Berufsverband der Pulmologen)
Dr. Hans-Christian Wenzel (Berufsverband der Hautärzte)
DM Matthias Seelmann (Berufsverband der Orthopäden)
Dr. Klaus Hamm (Berufsverband der Radiolgen)

Anmerkung der Redaktion:
Wir verstehen uns wirklich nicht als Lehrer, die den Schülern (sprich Autoren) Zensuren erteilen und schon gar nicht als politische Institution, die gegenüber Bittstellern (sprich Autoren) eine Art Zensur ausübt. Leider steht der Fülle des gesprochenen und geschriebenen Wortes eine begrenzte Kapazität gegenüber. So muss sich die Redaktion ggf. Kürzungen vorbehalten (siehe auch Hinweis im Impressum). All jene, die sich dadurch „auf den Schlips getreten“ oder gar „böswillig hintergangen“ fühlen, bitten wir an dieser Stelle herzlichst um Verständnis. Im übrigen wurde die Gesundheitspolitik im Bund durch den Vorstandsvorsitzenden in seinem Geschäftsbericht durchaus sehr kritisch angesprochen (siehe KVS-Mitteilungen 6/2009, S. 7).
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Interview der Leipziger Volkszeitung mit Dr. Thomas Lipp

Das nachfolgend abgedruckte Interview publizierte die Leipziger Volkszeitung am 10. Juli 2009. Die behandelten Themen und getroffenen Aussagen sind auch heute noch aktuell – findet zumindest die Redaktion der KVS-Mitteilungen (die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der LVZ und von Herrn Dr. Lipp).

Sie finden den Zeitungsausschnitt im oberen Bereich dieser Seite als PDF unter "Download des Artikels".

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Thema RLV: Briefwechsel Dr. Kathrin Uhlig – Dr. Klaus Heckemann

Dr. med. Kathrin Uhlig
FÄ für HNO-Heilkunde/Naturheilverfahren
Liebigstraße 24

01187 Dresden




Dr. med. Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
Schützenhöhe 12

01099 Dresden




Sonntag, 5. Juli2009



Sehr geehrter Herr Dr. Heckemann!

Als niedergelassene HNO-Ärztin in Sorge um den Erhalt der Praxis bitte ich Sie höflichst, mir folgende Fragen mal unter Nichtbeachtung der Gesetzeslage, sondern nur aus rein menschlicher Sicht zu beantworten.

Ich erhalte 3/2009 5089,23 m weniger RLV als im Quartal 2/2009 bei gleichen Betriebs- und Personalkosten. Womit ist das gerechtfertigt? Nicht doch etwa, weil durch Jahresurlaub und einfach weniger Patienten in der Ferienzeit die Scheinzahl niedriger ist. Haben Sie in Ihrem Urlaubsmonat auch weniger KV-Gehalt?

Jedem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Urlaub bei gleicher Lohnfortzahlung zu. Warum nicht uns niedergelassenen Ärzten? Ich muss mich ganz allein um die Wirtschaftlichkeit meiner Praxis kümmern, und erfahre leider dafür als kassenärztlicher Vertragsarzt keinerlei Unterstützung seitens der KV. Gefangen in derart vielen Reglementierungen, da kann schon lange keine Rede mehr von Selbständigkeit sein, aber für das Finanzamt sind wir private Unternehmer. Wie soll denn das funktionieren, so viel weniger Geld bei gleichen Kosten? Das funktioniert doch in der Wirtschaft auch nicht! Ich muss doch schließlich irgendwie noch leben können, sonst kann ich nicht mehr als Vertragsarzt arbeiten. Es ist doch auch nicht so, dass ich in den Vorquartalen übermäßig mehr Honorar bekomme. Und der Urlaub ist wichtig zur Bewältigung der alltäglichen Probleme in der Praxis, das wissen Sie als Mediziner und als Mensch so gut wie ich. Jetzt muss ich mir mehr Scheine erarbeiten, erhalte aber dafür in diesem Quartal nicht mehr Honorar, sondern eventuell erst in einem Jahr. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Und da hilft mir auch nicht die Erklärung im Anhang zur RLV-Mitteilung. Wie wird es mir honoriert, dass ich mir für eine notwendige Diagnostik von Hals- und Speicheldrüsentumoren sowie für eine NNH-Diagnostik ohne Strahlenbelastung ein Ultraschallgerät gekauft habe, einschließlich Kosten für den Ultraschallkurs? Der Praxiskredit ist noch lange nicht abgezahlt, war aber erforderlich, um Kassenarzt zu werden, also brauche ich auch dringend die notwendigen Voraussetzungen zur Kreditrückzahlung. Und wie gesagt, ich brauche auch etwas zum Leben, denn noch kann ich mich nicht von Luft ernähren.

Wie wird mir die zusätzliche Anerkennung Psychosomatik honoriert? Hat etwa der Kollege mit der gleichen Scheinzahl und ohne besuchte Kurse zur Psychosomatik das gleiche RLV? Auch hier ergibt sich die Frage nach Gerechtigkeit. Dass diese Frage scheinbar nie zur Debatte stand, lässt sich zum Beispiel an den Gehältern der Krankenkassenvorstände ganz offensichtlich erkennen.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten, für die ich mich im Voraus bedanke. Außerdem bitte ich höflichst, diesen Brief in den KVS-Mitteilungen zu veröffentlichen.



Dr. Kathrin Uhlig



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Ihr Schreiben vom 5. Juli 2009



Sehr geehrte Frau Kollegin Uhlig,

möglicherweise haben Sie ein besonderes Interesse daran, die rein menschliche Sicht verschiedener Mitarbeiter unserer KV in Erfahrung zu bringen, indem Sie ein gleich lautendes Schreiben an Herrn Dr. Baumann, Herrn Dr. Hentschel, Frau Wolf und meine Wenigkeit versandten. Da ich überzeugt bin, dass nicht nur die Gefühlswelt dieser Adressaten, sondern auch deren fachliche Einschätzungen keine gravierenden Divergenzen in Bezug auf Ihr Vorbringen aufweisen, bitte ich nicht zuletzt im Bestreben um rationelles Verwaltungshandeln um Ihr Verständnis, dass allein dieses Antwortschreiben als Konzentrat Ihrer Meinungsumfrage ergeht.

Hinsichtlich der Entwicklung Ihres RLV ist zu sagen, dass in die Berechnung des RLV bekanntermaßen die Fallzahl des Vorjahresquartals einfließt. Nach Ihrer RLV-Mitteilung für III/2009 finden 913 Fälle Eingang in die RLV-Berechnung, während für Ihre Fachgruppe eine RLV-relevante Fallzahl in Höhe von 1.057,39 ausgewiesen ist. Das für das RLV des 2.Quartals 2009 relevante Fallzahlverhältnis lag hingegen bei 1.166 zu 1.178,3 Fällen, für das RLV im 1.Quartal 2009 bei 1.091 zu 1.178,7 Fällen. In das RLV des laufenden Quartals haben Sie im Verhältnis zu Ihrer Fachgruppe rund 13 % weniger Fälle eingebracht, während diese Abweichung in den beiden Vorquartalen lediglich bei 1 % bzw. 7 % lag.

Die maßgebliche Berücksichtigung der Vorjahresquartalsfallzahlen ist für uns nicht nur verbindlich, die Vergütung nach Leistung halte ich auch für gerecht. Andernfalls stellt sich für mich die Frage, wie zu verfahren wäre, wenn ein Kollege sich eine überdurchschnittlich lange Auszeit im Sommer gönnt. Würden Sie auch dann für eine „Lohnfortzahlung“ plädieren, wenn bei Kollegen die Fallzahlen und damit der Honoraranspruch im Urlaubsquartal einbrechen, weil diese 6 oder 8 Wochen Urlaub machen? Dem möglichen Einwand, nur eine gewöhnliche Urlaubsdauer von z.B. 3 Wochen dürfte Berücksichtigung finden, wäre zu entgegen, dass dies eine Reglementierung in Bezug auf die Dauer und den Zeitpunkt des Urlaubs bedeuten würde – für viele Kollegen bestimmt nicht erstrebenswert. Und nicht zuletzt würden die Kollegen bestraft werden, die – aus welchen Gründen auch immer – nur eine geringe Urlaubszeit in Anspruch nehmen.

Richtig ist, dass die für einen Selbständigen charakteristische Unabhängigkeit durch die Einbindung in das Vertragsarztrechtssystems mit all seinen Vorschriften bei Vertragsärzten nicht unerheblich reduziert ist. Ich bin der Auffassung, dass diese Sonderstellung nicht nur Nachteile, sondern auch handfeste Vorteile hat. Vorrangig zu nennen wäre, dass sich die Kollegen meist nur in geringem Maße um „Kunden“ bemühen müssen. Um die Nachfrage an ärztlichen Leistungen müssen sich die Kollegen regelmäßig wenig sorgen, während die Auftragserlangung und Kundenakquise bei vielen Selbständigen einen umfangreichen Teil ihrer Tätigkeit ausmachen, ohne dass der Erfolg dieser Bemühungen sicher wäre. Oftmals müssen andere Selbständige zudem um die Begleichung ihrer Rechnungen bangen, während unsereins auf den regelmäßigen Honorareingang vertrauen kann. Insgesamt lässt sich wohl kaum bestreiten, dass der Vertragsarzt den Widrigkeiten einer Marktwirtschaft in deutlich geringerem Maße als andere Selbständige ausgesetzt ist – ein Vorteil, der zumindest für mich in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise recht schwer wiegt.

Sehr geehrte Frau Kollegin Uhlig, Sie fordern eine honorarmäßige Absicherung Ihres Urlaubs, Sie fordern die Berücksichtigung Ihrer Praxisausstattung, Sie fordern die hinreichende Beachtung Ihrer Qualifikationen – letztlich verlangen Sie ein Maß an Fürsorge, das zum einen gänzlich untypisch für Selbständige ist und deren Gewährung anderseits zwangsläufig zu einem noch höheren Reglementierungsgrad führen würde. Dieser Widerspruch durchzieht Ihr gesamtes Schreiben. Wir als KV können diesen nicht auflösen, denn die Vorteile einer selbständigen und einer angestellten Tätigkeit lassen sich nun mal nicht vereinen.

Einer Veröffentlichung Ihres Schreibens steht nichts entgegen, sofern der Leser nicht auf diese Erwiderung verzichten muss. Wir bitten insofern um Mitteilung, ob wir Ihren Brief mit oder ohne Namen abdrucken sollen.


Mit freundlichen und kollegialen Grüßen



Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
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