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Neue Todesbescheinigung

Mit dem Inkrafttreten des neuen Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) zum 11. Juli 2009 wurde auch eine Änderung der Todesbescheinigung vorgenommen. Die Verlagshäuser wurden durch das SMS über die Änderung informiert. Ein Aufbrauchen der „alten“ Todesbescheinigungen ist leider nur noch bis zum 30. September 2009 möglich.

Die Veröffentlichung des neuen SächsBestG erfolgte am 10. Juli 2009 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt oder als konsolidierte Fassung unter www.revosax.sachsen.de (Alphabetischer Index, siehe B). Hinweise zur Ausstellung der Todesbescheinigung finden Sie in der Anlage 1 zu §14 Abs. 1 des Gesetzes.

Eine Übersicht zu den Neuregelungen wurde im Ärtzeblatt Sachsen, Ausgabe 8/09, abgedruckt. Darin wird auch auf den Vorteil hingewiesen, dass nunmehr ein Sterbezeitraum als Spanne angegeben werden kann.

– Koordinator VS/HGF/AD-pl. –
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