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AOK PLUS schreibt hausärztliche Versorgung aus – KV regt gemeinsame Bewerbung mit Hausärzten an

Nachdem die AOK PLUS im August die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 b SGB V für Sachsen und Thüringen ausgeschrieben hat, regt die KV Sachsen im Interesse der sächsischen Hausärzte eine gemeinsame Bewerbung mit dem Sächsischen Hausärzteverband an. Nachfolgend veröffentlichen wir dazu den Text der Ausschreibung sowie den Inhalt eines Schreibens von Herrn Dr. Klaus Heckemann an Frau Dipl.-Med. Ingrid Pawlick vom 19.08.2009.
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Ausschreibung der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 b SGB V im Freistaat Sachsen

Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend AOK PLUS) beabsichtigt, im Rahmen einer Ausschreibung einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V für den Freistaat Sachsen zu schließen. Ziel der Ausschreibung ist die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73 b SGB V sowie die flächendeckende Sicherstellung einer leitlinienorientierten Versorgungssteuerung durch den Hausarzt und einer darauf basierten Verbesserung der Patientenversorgung im Freistaat Sachsen.

Die operative Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung für die Versicherten der AOK PLUS soll möglichst ab 01.01.2010 erfolgen.

Der/die Vertragspartner/in wird/werden in einem dreistufigen Verfahren ausgewählt:

1.
In Stufe 1 können geeignete Bewerber/innen im Sinne des § 73 b Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 – 4 SGB V ihr Interesse bekunden und haben hierzu die geforderten Mindestkriterien nachzuweisen bzw. darzulegen. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Unterlagen/ Vordrucke für die Interessenbekundung und den Nachweis der Mindestkriterien können schriftlich oder per Telefax unter folgender Adresse abgerufen werden:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Zentrale Vergabestelle, Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt, Fax: 0180 / 5 026 509 116

Die Interessenbekundungen und die Nachweise der Mindestkriterien sind unter Verwendung der Vordrucke in zweifacher Ausfertigung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens 07.09.2009, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist) an die oben genannte Adresse einzureichen.

2.
In Stufe 2 werden geeignete Bewerber/innen, die die Mindestkriterien erfüllen, zur Einreichung eines Konzeptes aufgefordert. Hierzu werden die Aufgabenbeschreibung sowie die Bewertungskriterien und deren Wertigkeit mitgeteilt.

3.
In Stufe 3 wird/werden auf der Basis der eingereichten Konzepte im Wege von Verhandlungen anhand der Bewertungskriterien der/ die Vertragspartner/in ausgewählt.
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Schreiben an den Sächsischen Hausärzteverband

Sehr geehrte Frau Pawlick,

ich bin überzeugt, dass die Anforderungen an eine hausarztzentrierte Versorgung vom Sächsischen Hausärzteverband und der KV Sachsen gleich definiert werden, indem dem Wohl der sächsischen Hausärzte und der sächsischen Patienten absolute Priorität eingeräumt wird. Die Ausschreibung der AOK PLUS könnte das Potential haben, die Versorgung der Patienten durch ein besonderes Engagement der teilnehmenden Ärzte zu verbessern – und dies bei adäquater Berücksischtigung der wirtschaftlichen Interessen der Ärzte.

Die Versorgungslandschaft wird aber nur dann durch diese Versorgungsform bereichert, wenn sie sich in die Gegebenheiten sinnvoll einfügt und bestehende Strukturen bedarfsorientiert ergänzt. Diesem Verständnis entspricht die Zielstellung der AOK PLUS, den Vertrag als add-on auszugestalten, denn hierdurch wird das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimiert und kein unnötiger Verwaltungsaufwand generiert.

Sehr geehrte Frau Pawlick, in Kontinuität zu meiner bisherigen Positionierung zu dieser Problematik halte ich es auch weiterhin im Interesse der sächsischen Hausärzte für geboten, dass wir für sie einen gemeinsamen (Hausärzteverband und KVS) Vertrag mit der AOK aushandeln.

Deshalb rege ich als Reaktion auf die diesbezügliche Ausschreibung dringend eine gemeinsame Bewerbung um Abschluss eines Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung mit der AOK PLUS an. Wegen der Kürze der Bewerbungsfrist wäre es erforderlich, von Ihrer Seite eine Entscheidung bis spätestens zum 1. September 2009 zu erhalten.


Mit freundlichen und kollegialen Grüßen


Dr. med. Klaus Heckemann,
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
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