Änderung der Vordruckvereinbarung
25. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung und 13. Änderung der Vereinbarung über Blankoformularbedruckung zum 01. Juli 2009Folgende Muster werden neu eingeführt:
Muster 63
Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
Dieses Muster verwenden Sie bitte für die Verordnung spezialisierter Palliativversorgung. Das Muster kann beim Vordruck Leitverlag Freiberg bestellt werden. Die Übergangsregelung zum Download des Vordruckes auf der Homepage der KBV ist damit beendet. Hinsichtlich der Durchführung von Verordnungen von spezialisierten Leistungserbringern beachten Sie bitte die Hinweise aus Heft 06/2009.
Muster 71
Erstantrag besondere Arzneimitteltherapie
Muster 71A
Weiterverordnung/ Folgeantrag besondere Arzneimitteltherapie
Zur Umsetzung der Anlage XI der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Verordnung besonderer Arzneimittel) sind von den Vertragspartnern auf Bundesebene die Muster 71 bzw. 71A abgestimmt worden. Eine Veröffentlichung der Formulare erfolgte bereits in der Nr. 25 des Deutschen Ärzteblattes.
Anknüpfend an unsere „Information zur besonderen Arzneimitteltherapie nach
§ 73 d SGB V“ in Heft 5/2009 der KVS-Mitteilungen weisen wir jedoch darauf hin, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) derzeit noch keine Ärzte für besondere Arzneimitteltherapie benannt haben.
Die Umsetzung des Verfahrens in Sachsen befindet sich noch in Vorbereitung, sodass die Verordnung der von der Regelung umfassten Wirkstoffe nach Auffassung der LVSK und der KVS weiterhin entsprechend der bisherigen Verfahrensweise erfolgen soll. Zum jetzigen Zeitpunkt sind von der Anlage XI der Arzneimittel-Richtlinie Wirkstoffe zur Behandlung der pulmonal arteriellen Hypertonie betroffen, bis auf Weiteres sind diese wie gewohnt auf Muster 16 zu rezeptieren.
Wir werden Sie über den Zeitpunkt der Einführung des Verfahrens zur Verordnung besonderer Arzneimittel in Sachsen rechtzeitig informieren, so dass Sie die vorgenannten Muster dann beim Vordruck Leitverlag Freiberg bestellen können. Dieser wird – wie bei allen anderen vertragsärztlichen Formularen – die Belieferung an Sie übernehmen.
Des Weiteren wurde das Muster 25 (Anregung einer ambulanten Versorgungsleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V) redaktionell überarbeitet. Die Softwarehäuser wurden informiert, dass eine analoge Umsetzung der Änderung im Bereich der Blankoformularbedruckung ab 01. Juli 2009 erfolgen muss.
Bereits zum 01. April 2009 wurden bei Muster 20 (Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben [Wiedereingliederungsplan]) auf dem Exemplar für den Arbeitgeber sowie auf den Mustern 99 (Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V) und Muster 99A (Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall) die Statusfelder geschwärzt. Diese Änderung erfolgte aus Datenschutzgründen.
Ferner möchten wir darüber informieren, dass die Formularkommission seitens der Krankenkassen darauf hingewiesen wurde, dass an der Blankoformularbedruckung teilnehmende Ärzte teilweise Normalpapier statt das vorgeschriebene Sicherheitspapier verwenden. Wir möchten die an der Blankoformularbedruckung teilnehmenden Ärzte bitten, ausschließlich Sicherheitspapier zu verwenden. Dieses erhalten Sie ebenfalls über den Vordruck Leitverlag Freiberg.
– Koordinator VS/HGF/AD-pl., Verordnungs- und Prüfwesen-mae, tro –
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