Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2009 » 07-08/2009 » Vertragswesen

Vertrag mit der BKK Securvita über klassische Homöopathie

Die BKK Securvita und die KBV (handelnd im Namen der AG Vertragskoordinierung, an welcher auch die KV Sachsen beteiligt ist) haben mit Wirkung zum 1. Juli 2009 einen Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V abgeschlossen.

Den Vertragstext sowie eine Teilnahmeerklärung für die Vertragsärzte finden Sie als Beilage zu diesem Heft sowie auf der Homepage der KV Sachsen www.kvs-sachsen.de unter Mitglieder/Verträge/H.

Der Vertrag umfasst folgende Leistungen: Erstanamnese, Repertorisation, Homöopathische Analyse, Folgeanamnese und Homöopathische Beratung. Die Details zur Vergütung entnehmen Sie bitte § 8 der beiliegenden Vereinbarung.
Teilnehmen können Vertragsärzte, die die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nach dem Weiterbildungsrecht führen oder ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben, ihre Teilnahme gegenüber der KVS erklärt und die Teilnahmegenehmigung gemäß § 5 erhalten haben.

Zur Aufrechterhaltung der Teilnahmeberechtigung wird die regelmäßige Teilnahme an anerkannten homöopathischen Fortbildungen oder Qualitätszirkeln im Rahmen von mind. 20 Punkten pro Jahr (davon mindestens 5 Punkte Fortbildungen) gemäß § 4 der Vereinbarung gefordert. Der Nachweis ist bis spätestens zum 15. Februar des Folgejahres zu erbringen.

Die Versicherten der SECURVITA BKK können sich für diesen Vertrag nur bei einem teilnehmenden Vertragsarzt einschreiben. Andere ärztliche Leistungserbringer sind im Rahmen des Versorgungsauftrags grundsätzlich nur durch Überweisung in Anspruch zu nehmen (Ausnahme in Vertretungsfällen, z. B. Urlaub des Arztes).

Die Teilnahmeerklärung des homöopathisch tätigen Arztes ist bei der jeweils zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen einzureichen.

Die Teilnahmeerklärungen der Versicherten sind mit der Quartalsabrechnung bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen abzugeben.


– Vertragswesen/is –
--------------------

Vertrag mit der BKK Securvita über klassische Homöopathie

Mit Wirkung zum 1. April 2009 trat die neue „Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung)“ in Kraft. Folgende Positionen können ab diesem Zeitpunkt abgerechnet werden:

– je implantierter Intraokularlinse einschließlich der Kosten für notwendiges viskochirurgisches Material (Viskoelastika):

PMMA-Linse (bzw. nicht faltbare Linsen)

120,00 EUR (Abrechnungs-Nr. 99102)


Silikonlinse

180,00 EUR (Abrechnungs-Nr. 99103)


Acryllinse

210,00 EUR (Abrechnungs-Nr. 99104)



– zur Abgeltung des Einmalschlauchsystems und der zugehörigen
Einmalartikel zusätzlich je implantierter Intraokularlinse:

73,00 EUR (Abrechnungs-Nr. 99105).



Im April 2009 informierte die KV Sachsen die betreffenden Ärzte über die geänderten Abrechnungsbedingungen sowie die sich im Unterschriftsverfahren befindende Vereinbarung. Dieses wurde inzwischen beendet.

Die Vereinbarung veröffentlichen wir als Beilage zu diesem Heft sowie auf der Homepage der KV Sachsen www.kvs-sachsen.de unter Mitglieder/Verträge/K.


– Vertragswesen/er –
--------------------