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Sächsische Ärzte wurden mit Verdienstmedaille geehrt

Dresden: Auf der Festveranstaltung zum 19. Sächsischen Ärztetag wurden am 19. Juni 2009 drei Ärzte für ihre Verdienste um die sächsische Ärzteschaft mit der „Hermann-Eberhard- Friedrich-Richter-Medaille“ geehrt. Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. Jan Schulze, nahm persönlich die Ehrung vor.

Er verlieh die Hermann-Eberhard- Friedrich-Richter-Medaille auf Beschluss des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer wegen ihrer hervorragenden Leistungen als Ärzte und ihrem Engagement als Berufspolitiker sowie insbesondere wegen ihrer Verdienste um die sächsische Ärzteschaft an:

Herrn Dr. med Norbert Grosche,
Facharzt für Radiologie, Dresden

Herrn Prof. Dr. med. habil.
Peter Leonhardt,
Facharzt für Innere Medizin, Leipzig

Herrn Dr. med. Stefan Windau,
Facharzt für Innere Medizin, Leipzig


(aus einer Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer vom 19.06.2009 – die SLÄK informierte dazu auch ausführlich im Sächsischen Ärzteblatt)

Auch wir gratulieren ganz herzlich – die Redaktion
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apoBank: Herbert Pfennig folgt Günter Preuß als Vorstandssprecher

Zum 1. Juli 2009 übernimmt Herbert Pfennig (54) die Funktion des Vorstandssprechers der apoBank von Günter Preuß (64), der zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand tritt. Pfennig wird die Verantwortung für Unternehmensplanung/ Treasury, das Aset Management und den Vertrieb Firmenkunden übernehmen sowie für Stabsbereiche zuständig sein. Er ist bereits zum 1.April 2009 in den Vorstand der apoBank berufen worden. Zuvor war er u. a. stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Frankfurter Sparkasse, deren Vorstand er seit 2004 angehörte.

Günter Preuß startete seine Banker-Karriere bei der Bayerischen Vereinsbank und bekleidete dort zahlreiche Führungspositionen im Management. Zum 1. April 1995 wurde er in den Vorstand der apoBank berufen, wo er ab 2004 als Vorstandssprecher eine der kräftigsten Wachstumsphasen der über 100jährigen Geschichte der apoBank wesentlich mitgestaltete.

Die apoBank entwickelte sich erfolgreich von der „Bank für die Heilberufe“ zur „Bank im Gesundheitswesen“, wo sie unangefochten als Spezialinstitut die Marktführerschaft verteidigt. Dadurch hat die Bank ihren Geschäftsumfang deutlich erweitert und ihre Marktposition gestärkt.

(aus einer Info der apoBank vom 25.06.09)
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Kein grünes Licht für Einheitsversicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der privaten Krankenversicherung (PKV) gegen den Basistarif am 10. Juni zurückgewiesen. Das Gericht hat die Prognosen des Gesetzgebers, nach denen sich die Neuregelungen nicht negativ auf die PKV auswirken würden, nicht beanstandet. Es sieht die Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit der privaten Krankenversicherungsunternehmen durch den Basistarif deshalb nicht als schwerwiegend an. Die führenden privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie einzelne Krankenversicherte hatten beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um unter anderem die gesetzlichen Neuregelungen über den Basistarif, die Portabilität der Alterrückstellungen und die dreijährige Wartefrist vor einem Wechsel von der GKV in die PKV überprüfen zu lassen. Das Gericht hat aber dem Gesetzgeber eine Beobachtungspflicht auferlegt. Die Funktionsfähigkeit der privaten Krankenversicherung darf durch den Basistarif und die anderen Neuregelungen auch in Zukunft nicht nicht beeinträchtigt werden. Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband werten die Entscheidung als Bestätigung des gleichberechtigten Nebeneinanders von PKV und gesetzlicher Krankenversicherung.

Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte das Urteil des Gerichtes: „Die Richter haben mit ihrer Entscheidung klargemacht, dass auch der PKV ein Minimalbeitrag zum Gemeinwohl des Sozialstaates abverlangt werden kann. Es könne nicht allein Aufgabe der GKV sein, sich um die Kranken zu kümmern, während sich die Jungen und Gesunden aus der Solidarität verabschieden.“

(Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 12.06.09, Pressmitteilung der PKV, 12.06.09, Pressemitteilung des vdek, 12.06.09)
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Kassenärztliche Vereinigungen sind wichtigste Informationsquelle für Ärzte

Berlin, 29. Juni 2009 – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben sich beim Thema Qualitätsmanagement (QM) mit ihren Informations- und Serviceangeboten erfolgreich als Dienstleister für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten etabliert. Dies zeigt die aktuelle Studie „Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2009“ der Stiftung Gesundheit. Bei der Frage nach der Wertschätzung der Informationsquellen zu QM lagen in diesem Jahr die KVen vorne. So nannten 42 Prozent der Befragten die KVen als „wichtigste Informationsquelle“. „Diese Wertschätzung der Servicequalität der KVen durch die Ärzt freut mich sehr“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Im Vergleich zum Ergebnis des Jahres 2008 stellt dies einen Sprung von fast zehn Prozent dar. Andere Anbieter wie Fachpresse, Fachgesellschaften oder Ärztekammer folgen erst danach.

„Die Studie bestätigt außerdem eindrucksvoll, dass QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen® (QEP) ein praxistaugliches und erfolgreiches Konzept darstellt. Es ist aus der Praxis – also von Ärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen der medizinischen Fachberufe – für die Praxis entwickelt worden. QEP dient einer kontinuierlichen Verbesserung der Praxisorganisation und der medizinischen Behandlung“, führte der KBV-Chef aus.

Wie die Studie zeigt, ist QM weitgehend akzeptiert. 65,7 Prozent der 985 Antwortenden befürworteten, dass Mitarbeiter kontinuierlich in den QM-Prozess eingebunden sind. Das QM-System QEP der KBV hat seine Spitzenposition in der Praxis weiter gefestigt: Sein Marktanteil ist 2009 im Vergleich zum Vorjahr von 24,6 auf 26,4 Prozent gestiegen. Damit ist QEP zum Marktführer geworden.

Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Studie war das Thema „Fehler und Fehlervermeidung“.

94,3 Prozent der Niedergelassenen waren bereit, dazu Auskunft zu geben. „Diese erfreuliche Offenheit gegenüber den eigenen Fehlern gibt uns eine weitere Bestätigung, dass die Ärzte und Psychotherapeuten das QM auch als Möglichkeit zur kritischen Selbstüberprüfung und zum Lernen akzeptieren“, so Köhler. 42 Prozent attestierten eine positive Wirkung des QM auf die Patientensicherheit.

Die QM-Studie der Stiftung Gesundheit wurde von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse in Zusammenarbeit mit dem TÜV SÜD durchgeführt. 17.500 repräsentativ ausgewählte Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten wurden angeschrieben. Die Antwortquote lag bei
5,6 Prozent.

(Pressemitteilung der KBV vom 29.06.2009)
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Frauen wissen zu wenig über Brustkrebs

Frauen wissen oft selbst nicht, dass Brustkrebs am häufigsten bei älteren Frauen auftritt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Women’s Health Coalition und der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

Zwei von drei befragten Frauen haben demnach keine Kenntnis über den Zusammenhang zwischen einem steigenden Alter und dem Auftreten der Krankheit.

„Berichte über jüngere, prominente Frauen tragen dazu bei, dass Frauen ihr eigenes Brustkrebsrisiko falsch einschätzen“, sagt Dr. Wolfgang Aubke, stellvertretender Beiratsvorsitzender der Kooperationsgemeinschaft Mammographie. „Die Ursache von Brustkrebs sind selten vererbte Genfehler. Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit dem Alter. Jüngere Frauen sind seltener betroffen als ältere“ fügte er hinzu.

Gerade mal bei fünf bis zehn Prozent ist Brustkrebs vererbt. Das Durchschnittsalter der Frauen, die an Brustkrebs erkranken, liegt bei
63 Jahren. Sowohl in Deutschland als auch in Europa ist Brustkrebs die häufigste Neukrebserkrankung bei Frauen. Insgesamt erkranken in Deutschland jährlich 57.000 Frauen an Brustkrebs. Ein flächendeckendes Angebot zum Mammographie-Screening besteht für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.

Frauen werden alle zwei Jahre zu einer Untersuchung eingeladen mit dem Ziel, Brustkrebs möglichst früh zu erkennen und ihn erfolgreich und schonend zu behandeln.

(Pressemitteilung der Kooperationsgemeinschaft Mammographie, 12.06.09)
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Warnung vor fingierten Abmahnungen an Internetseiten-Betreiber

Die Wettbewerbszentrale hat eine Warnung an alle Internetseiten-Betreiber herausgegeben, ein bislang unbekannter Dritter verschicke zur Zeit fingierte Abmahnungen in ihrem Namen. Auch die Ärztekammer Niedersachsen weist alle Ärzte, die eine Domain betreiben, auf die Meldung hin.

Die fingierten Abmahnungen trügen im Briefbogen als vorgeblichen Absender eine Zweigstelle Hamm-Bellendorf der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Der Täter beanstande eine Verletzung von Wettbewerbsregeln im Internet und verlange gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale.

Die Wettbewerbszentrale erklärte jetzt, nicht Aussender dieser Abmahnungen zu sein, und rät daher dringend, auf die in der Abmahnung gestellten Forderungen nicht einzugehen und insbesondere keine Zahlungen zu leisten. Sie habe ferner die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

– änd, 10.06.09 –
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