Hinweise für die Abrechnung
Hausarztzentrierte Versorgung der KnappschaftWir möchten erneut auf die Abrechnungsmodalitäten der im Vertrag verankerten Leistungsziffern (siehe Homepage der Kassenärzlichen Vereinigung Sachsen www.kvs-sachsen.de unter Mitglieder/ Abrechnung/rechter Bereich Dokumente „Abrechnungshinweise“ Punkt 2.14.6) verweisen.
GOP 81110
Pauschale für die Behandlung eines am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten der Knappschaft
9,00 EUR
– pro eingeschriebenem Versicherten
– einmal pro Quartal bei einem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig
GOP 81111
Pauschale für die während einer Kampagnenzeit erfolgte Beratung und Einschreibung eines Patienten in ein DMP der Knappschaft
12,00 EUR
Die Information über eine Kampagnenzeit wird von der Knappschaft an die KBV weitergeleitet und diese informiert wiederum die entsprechenden KVen der Bundesländer.
Nach Rücksprache mit der KBV ist keine Kampagnenzeit von der Knappschaft bisher gemeldet worden bzw. ist auch in nächster Zukunft keine geplant. Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung der GOP 81111 somit aktuell nicht möglich ist. Für die Behandlung eines eingeschriebenen Patienten innerhalb eines Quartals kann ausschließlich die GOP 81110 abgerechnet werden.
Papierlose Abrechnung mit Bundeswehr und Zivildienst
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass ab 01.07.2009 bei Bundeswehr und Zivildienst keine papiergebundene Abrechnung mehr erfolgen muss. Unsere Veröffentlichung hierzu im März-Heft der KVS-Mitteilungen hat vermehrt zu Anfragen geführt, da einige Ärzte davon ausgehen, dass die Patienten keine Scheine mehr mitbringen müssen.
Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass der Patient den Schein beim Arzt abgeben muss und dieser in der Praxis zu den Akten gelegt wird. Es erfolgt ab Leistungsquartal III/2009 keine Abgabe mehr in der Kassenärztlichen Vereinigung für Patienten der Bundeswehr und des Zivildienstes. Das Prozedere hinsichtlich der Aufbewahrung entspricht dem der Überweisungsscheine. Wir möchten Sie allerdings in Ihrem eigenen Interesse bitten, die für GKV-Versicherte festgelegte Aufbewahrungsfrist für Überweisungsscheine (4 Quartale) für diese beiden Kostenträger auf mindestens 8 Quartale zu verlängern, da die Kostenträger entsprechend den vorliegenden Verträgen die Möglichkeit haben, innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungslegung Anträge auf sachlich-rechnerische Richtigstellung zu stellen.
Zur Bearbeitung dieser Anträge kann es erforderlich sein, dass durch die Kassenärztliche Vereinigung einzelne Scheine zur Prüfung der Überweisungsaufträge bei Ihnen angefordert werden müssen.
– Abrechnung/silb –
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Bitte beachten: Abgabefrist für Nachtragsfälle nur noch ein Quartal
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung ab 1. Januar 2009 hat die Vertreterversammlung am 26. November 2008 im Rahmen einer Änderung der Abrechnungsordnung eine Verkürzung der Abgabefrist für Nachtragsfälle beschlossen. Die Nichteinhaltung des Termins führt zum Ausschluss von der Abrechnung.Nachtragsfälle sind spätestens an dem für das Folgequartal bestimmten Termin einzureichen, Nachtragsfälle aus dem Quartal II/2009 z. B. spätestens im Oktober 2009.
– Vertragswesen/oh –
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