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Innerärztliche Solidarität versus Honorarverwerfungen

Dr. Windau am Mikrofon

Bericht von der Vertreterversammlung in Leipzig

Am 3. Juni fand die 46. Vertreterversammlung der KV Sachsen in Leipzig statt.

 

Bericht zur Lage – Dr. Stefan Windau

 

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung schätzte die aktuelle Situation kurz ein. Zwar gibt es objektiv einen deutlichen Honorarzuwachs im System, viele Kollegen erwarteten aber Honorarverluste, als die ersten RLV veröffentlicht wurden. Ein Grund dafür ist sicher, dass durch unglückliche Kommunikation u. a. auch von den KVen der Eindruck erweckt worden ist, es bestünde kein Budget mehr. Andererseits haben viele Kollegen Regelleistungsvolumen mit Gesamthonorar aus KV-Tätigkeit verwechselt.

 

Richtig ist, dass die neue Honorarsystematik tatsächlich auf der Ebene der Verhandlungen der Gesamtvergütung nicht mehr automatisch an die Grundlohnsummen- entwicklung gekoppelt ist. Die Gesamtvergütung wird morbiditätsbezogen verhandelt. Damit ist die starre Budgetobergrenze tatsächlich weg. Dies birgt die reelle Chance, mehr Geld als mit der strikten Bindung des Gesamthonorars an die Grundlohnsummen-

entwicklung zu erhalten, was gerade unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Vorteil ist. Andererseits ist aber die auf Bundesebene so verhandelte Gesamtvergütung – wenn auch auf anderer Grundlage – festgelegt und damit als Verhandlungsergebnis auch begrenzt. Dieses Geld muss ja verteilt werden, so dass logischerweise auf der Ebene der jeweiligen Praxis auch nur ein begrenztes Honorar verteilt werden kann.

 

Die tatsächliche Abrechnung Ende Juli wird zeigen, ob alle Verwerfungen bereits erkannt wurden und wo speziell eingegriffen werden muss. Dazu stellte Dr. Windau bei Bedarf eine Sonder-VV für Anfang September in Aussicht.

 

Dr. Windau fordert von den KVen und der KBV, eine Sprache zu sprechen, die die Kolleginnen und Kollegen verstehen. „Nur so können wir unsere Kollegen sachlich informieren und auch emotional erreichen.“ Er forderte eine klare Neujustierung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen KVen und der KBV. Es müssen geeignete politische Anstrengungen unternommen werden, um wieder die Interessenvertretungsfunktion der KVen für ihre Ärzte in den Vordergrund zu rücken. Entscheidungsgrundlagen und -prozesse müssen auch für Nichtberufspolitiker nachvollziehbar sein. Eine Neujustierung im obigen Sinne ist die einzige Chance, im Zuge der Fusionierungswelle bei den Krankenkassen ein wirksames Gegengewicht zu erhalten bzw. aufzubauen.

 

Geschäftsbericht – Dr. Klaus Heckemann

 

Der KV-Vorsitzende knüpfte an die „20.000 Euro plus“ an. „Auf diese Zahl darf die Diskussion um die Honorarreform nicht reduziert werden.“

Er verteidigte aber die Notwendigkeit der Reform, denn die Honorargerechtigkeit war nicht mehr gegeben. Die Systematik der Honorarverteilung ist zu kompliziert. Die KV Sachsen hat die Konvergenzregelung auf der Basis der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses gestaltet. Nach seinen Ausführungen zur Leistungssteuerung ab dem 2. Quartal 2009 richtete Dr. Heckemann noch einen Appell an alle Kolleginnen und Kollegen: „Budgetbereinigende Verträge sind die Totengräber der KVen“. Für den Fall, dass eine Kasse den Selektivvertrag kündige, wird der „Selektivvertragsarzt“ durch kein Kollektivvertragsnetz aufgefangen. Im Gegensatz dazu sind Add-on-Verträge wünschenswert.

 

In der anschließenden Diskussion thematisierten Dr. Klaus Hamm und Dr. Frank Rohrwacher die von Dr. Heckemann in seinem Referat bekräftigten Äußerungen aus dem Editorial 5/2009 zur Positionierung der Ärzteschaft im Wahlkampf. Dr. Rohrwacher rief dazu nochmals zu der von den fachärztlichen Berufsverbänden initiierten Unterschriftenaktion auf und verwies auf aktuelle Wahlkampfäußerungen der Bundesgesundheitsministerin, in denen sie sich plötzlich pro KVen und wohnortnahe ambulante Medizin aussprach. Das ändere aber nichts an der Bewertung der SPD-dominierten Gesundheitspolitik.

 

Nach den grundsätzlichen Fragen hatten die Vertreter über drei Anträge zu entscheiden.

Diskussion in der Pause

Antrag 1: Dipl.-Med. Thomas Flämig zu kinderärztlichen Leistungen

 

Der hausärztlich tätige Internist begründete seinen Antrag mit der Notwendigkeit der innerärztlichen Solidarität. Durch die neue Honorarsystematik werden kinderärztliche Leistungen deutlich schlechter bewertet. Er beantragte deshalb, „dem Vorstand der KVS zu empfehlen, ab dem III. Quartal 2009 die Honorarverschiebung zwischen Kinder- und Hausärzten auszugleichen“.

 

In einer sehr emotionalen Diskussion beschrieb die Kinderärztin Dr. Carola Hoffmann die Situation aus der Sicht ihrer Fachgruppe. Mehrere Diskussionsredner wiesen darauf hin, dass die Abrechnungsergebnisse des I.Quartals 2009 abgewartet werden sollten, bevor durch einen VV-Beschluss eingegriffen werde. Nach längerer Diskussion wurde der Antrag mit großer Mehrheit an den Vorstand der KVS überwiesen.

 

Antrag 2: Dr. med. Hans Vibrans zur Vergütung der Gastroskopie

 

Der fachärztliche Internist beantragte die extrabudgetäre Vergütung der Gastroskopie (EBM 13400) unter Bereinigung des RLV. Die Gastroenterologen erwarten damit „eine Gleichstellung der Vergütung mit ermächtigten Ärzten und gastroskopierenden Hausärzten“. In der Diskussion wurde der Antrag dahingehend modifiziert, dass sich der KVS-Vorstand auf Bundesebene für die Einführung von Fallwertzuschlägen für Gastroenterologen einsetzen solle.

 

Die Versammlung verwies den Antrag in dieser Form einstimmig an den Vorstand.

 

Antrag 3: Dr. med. Ulrike Schwäblein-Sprafke

 

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bat die Vertreter im nicht öffentlichen Teil der Versammlung um Zustimmung für den Nachtragshaushalt 2009 – Investitionshaushalt. Er wurde mit einer Enthaltung angenommen.

 

– Öffentlichkeitsarbeit/im –

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