Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2009 » 06/2009 » Qualitätssicherung

Kurzinformation zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems

Zum 1. Januar 2004 schreibt das SGB V (§ 135a) vor, dass Vertragsärzte, -psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren Qualitätsmanagement ausüben müssen.

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf dieser Grundlage erarbeitete „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“ (www.g-ba.de) trat am 01.01.2006 in Kraft und regelt die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung.

Die Richtlinie nennt die Anforderungen an ein praxisinternes QM und konkretisiert den Zeitablauf. Es gibt keine verpflichtende Festlegung auf ein bestimmtes QM-System und keine Pflicht zur Zertifizierung, definiert werden lediglich die Grundelemente und Instrumente zur Umsetzung (nachzulesen in den KVS-Mitteilungen 02/2009).

Jeder niedergelassene Arzt/ Psychotherapeut soll bis 31.12.2009 ein strukturiertes System vollständig eingeführt haben. Danach gewährt die Richtlinie noch ein Jahr für die Testphase. Ab 01.01.2011 muss das Praxis-QM dann voll implementiert und im alltäglichen Einsatz sein.

Vertragsärzte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie noch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnahmen, sollten ihr einrichtungsinternes QM-System innerhalb von 4 Jahren nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit vollständig eingeführt haben.

– Qualitätssicherung/cc –
--------------------