Das deutsche Apothekenrecht ist EU-rechtskonform
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 19. Mai entschieden, dass das deutsche Apothekenrecht EU-rechtskonform ist, d. h. Deutschland muss keine Konzern-Apotheken zulassen. Mit dieser Entscheidung sind die EuGH-Richter dem Generalanwalt Yves Bot gefolgt, der bereits im Dezember 2008 in seinem Plädoyer im deutschen Fremdbesitzverbot keinen Widerspruch zum EU-Recht gesehen hatte.„Die EuGH-Richter haben nicht nur juristisch richtig entschieden, sondern insbesondere im Sinne der Patienten, die nicht nur unverändert auf die Eigenverantwortlichkeit des selbstständigen Apothekers vertrauen können, sondern auch auf die kompetente Beratung und die auf oftmals langjähriger persönlicher Beziehung basierende Betreuung. Die Apotheke ist eben mehr als nur eine Verkaufsstelle für Arzneimittel, sie ist der Ort der sprechenden Pharmazie mit Trost und persönlicher Hilfe“, sagte heute Wilfried Hollmann, Vorsitzender des Vorstandes der NOWEDA eG, dem apothekereigenen Wirtschaftsunternehmen.
Das EuGH-Urteil ist nach Auffassung von Hollmann kein Grund zum Jubeln, sondern für die inhabergeführten Apotheken mehr eine Verpflichtung. Die Apotheken dürfen jetzt in ihrem Bemühen um eine hochwertige Arzneimittelversorgung nicht nachlassen.
Die jederzeitige Verfügbarkeit aller Arzneimittel und neue Angebote für die Patienten sind gefragt, damit auch zukünftig die Apotheke die von der Bevölkerung anerkannte Anlaufstelle in Arzneimittelfragen bleibt. Das rote „A“ ist ein Leistungsversprechen.
– Presseinfo der NOWEDA eG Apothekergenossenschaft vom 19.05.09 –
--------------------
Ratgeberheft der sächsischen Heilberufekammern unterstützt Kinder- und Jugendprävention
Unter dem Titel „Kinderstube“ ist seit Mitte Mai bei den Kinder- und Jugendärzten, den Zahnärzten, den Tierärzten sowie in allen sächsischen Apotheken ein werbefreies Ratgeberheft zur Kinder- und Jugendprävention erhältlich. Der 28-seitige Ratgeber soll vierteljährlich erscheinen und wendet sich an alle, die im Leben Heranwachsender eine Rolle spielen: Eltern, Großeltern, Tagesmütter, ErzieherInnen, LehrerInnen, HortnerInnen und PädagogInnen und natürlich an die Kinder selbst.„Kinderstube“ will Rat geben für die Altersgruppen 0 – 12, beleuchtet entwicklungspsychologische Hintergründe und leitet daraus ganz konkrete Ratschläge ab.
Herausgeber des Ratgeberheftes Kinderstube ist die Sächsische Landesapothekerkammer. Sie will sich mit diesem Gemeinschaftsprojekt der sächsischen Heilberufekammern und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales federführend in diesen Prozess der Kinder- und Jugendprävention einbringen.
Weitere Informationen unter Tel. 0351/26 39 32 14 Sächsische Landesapothekerkammer, Frau Wolf.
– Information der SLÄK vom 11.05.09 –
--------------------
„Ärztliche Praxis" vor dem Aus – Käufer gesucht
Der 60. Geburtstag der Zeitschrift „Ärztliche Praxis“ hätte schlechter nicht ausfallen können: Jan van Betten, Geschäftsführer beim Münchener Fachverlag Reed Business Information (RBI), gab heute den Rückzug seines Unternehmens aus dem Medizinsektor bekannt – am 19. Mai 2009 erscheint folglich die letzte Ausgabe der 14-täglichen Hausarztzeitung.„Vor dem Hintergrund des 60-jährigen Jubiläums von Ärztliche Praxis bedauern wir diese Entscheidung zutiefst.
In Anbetracht der Entwicklungen im Pharmamarkt und der allgemeinen Wirtschaftskrise sehen wir für ein anzeigenbasiertes Geschäftsmodell im API-Markt allerdings keine stabile Zukunft mehr.
Wir sind absolut zuversichtlich, für unsere starken Facharztmagazine schon in den kommenden Wochen einen Käufer zu finden“, heißt es in einer Presseerklärung.
– Meldung des änd, 12.05.2009 –
--------------------
Staat unterstützt Klinik, jedoch keine Praxis
Niedergelassene Ärzte sind bei Investitionen in technische Apparate gegenüber ihren stationären Kollegen benachteiligt. Beispiel Ultraschall: Durchschnittlich elf Jahre alt sind Ultraschallgeräte im ambulanten Bereich. Die niedergelassenen Ärzte erhalten für Investitionen in die Praxisausstattung jedoch keinen Zuschuss. Sie müssen die Kosten für die Nachrüstung oder gar den Kauf neuer Geräte komplett aus eigener Tasche zahlen.Anders verläuft die Finanzierung für technische Ausstattung im stationären Sektor: Die Charité in Berlin erhält zwölf Millionen Euro für neue Medizintechnik aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung. Der Grund ist, dass die Medizingeräte des Berliner Universitätsklinikums, etwa Ultraschallgeräte, im Durchschnitt zwölf Jahre alt sind und damit technisch oft nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Das berichtet der Tagesspiegel vom 15. Mai.
Ultraschall ist deutschlandweit das am häufigsten angewandte bildgebende Verfahren. Um die Qualität der ambulanten Versorgung zu sichern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Ultraschallvereinbarung von 1993 dieses Jahr aktualisiert und konkrete Anforderungen an die apparative Ausstattung festgelegt. Die Neufassung trat zum 1. April in Kraft.
(Pressemitteilung der KBV vom 09.06.09)
--------------------
Bis zu 2 Mio. Euro für Ideenwettbewerb zu Demografie und Gesundheit
Das Sächsische Gesundheitsministerium hat einen Ideenwettbewerb zu „Demografie und Gesundheit – Ideen für die Zukunft“ ausgerufen.„Ganz sicher gibt es bereits heute viele Ideen. Wir wollen Ideen, wie der demografischen Wandel im Bereich der Gesundheitswirtschaft gestaltet werden kann, aufgreifen und umsetzen“, so Gesundheitsministerin Christine Clauß.
Mit dem Ideenwettbewerb sollen geeignete Vorhaben im Bereich der sächsischen Gesundheitswirtschaft befördert werden, die die im Operationellen Programm ESF Sachsen 2007 – 2013 im Rahmen einer SWOT-Analyse aufgezeigten Chancen zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen sowie zur Verbesserung des Humankapitals.
Das Gesundheitsministerium unterstützt die Akteure bei der Suche nach den besten Ideen. Für die Umsetzung stehen dafür bis zu 2 Millionen Euro aus ESF-Mitteln bereit.
Projektanträge können Sie bis zum 15. September dieses Jahres bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Nähere Informationen sowie den Ausschreibungstext dazu finden Sie im Internet unter
www.gesunde.sachsen.de
sowie
www.sab.sachsen.de
– Information des SMS vom 21.05.2009 –
--------------------
Online-Arztbibliothek bietet geprüftes medizinisches Wissen
Mit der Arztbibliothek steht nicht nur den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ab sofort ein Online-Portal zur Verfügung, mit dessen Hilfe sie sich gezielter informieren können. „In Zeiten der Informationsüberflutung liefert dieser wertvolle Service zuverlässige und aktuelle Fakten. Eine effiziente Recherche bedeutet für Ärzte letztlich auch mehr Zeit für ihre Patienten.“ Das sagte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der heutigen Freischaltung des Portals.Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat das Internetangebot im Auftrag der KBV entwickelt.
Das Online-Nachschlagewerk bietet ausgewählte Behandlungsleitlinien, Praxishilfen und Patienteninformationen. Ebenso verfügbar sind Cochrane-Reviews und aktuelle Evidenzberichte. Weiterhin erhält der Nutzer Zugang zur Online-Datenbank der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin sowie zu Richtlinien und Gesetzesquellen.
Die Experten des ÄZQ stellten die Informationen zusammen und prüften sie auf Relevanz für die vertragsärztliche Versorgung sowie auf Qualität und Vertrauenswürdigkeit. Das Angebot wird laufend erweitert.
Über die folgende Adresse ist der neue Service erreichbar:
http://www.arztbibliothek.de/
– Presseinfo der KBV vom 25.05.2009 –
--------------------
Hohen Qualitätsstandard bei der Versorgung von Brustkrebspatienten sichern – Clauß stellt 1. Sächsischer Brustkrebsbericht vor
Gesundheitsministerin Christine Clauß hat heute in Dresden den ersten sächsischen Krebsbericht „Brustkrebs in Sachsen 2002 – 2006“ vorgestellt. In Kooperation zwischen dem Sächsischen Sozialministerium und der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Tumorzentren konnte die sächsische Versorgungssituation für die an Brustkrebs erkrankten Menschen dokumentiert werden. Statistiken zeigen, dass Brustkrebs bei Frauen in Deutschland die am häufigsten auftretende Krebserkrankung und auch häufigste Todesursache ist. Im Freistaat Sachsen erkranken gegenwärtig pro Jahr ca. 2.700 Frauen und 20 Männer an Brustkrebs. „Unser Ziel muss es deshalb sein, den im Freistaat Sachsen praktizierten hohen Qualitätsstandard der Versorgung zu sichern und weiter zu entwickeln“, betonte Christine Clauß.Im vorliegenden Bericht wird dargestellt, in welchen Krankheitsstadien die Frauen im Freistaat Sachsen nach welchen Methoden und in welchen Einrichtungen behandelt werden und welche Behandlungsergebnisse erreicht wurden.
„Der Bericht zeigt, das Brustkrebspatientinnen in Sachen nach den Leitlinien der Fachgesellschaften, also nach höchstem wissenschaftlichen Standard behandelt werden“, hob die Gesundheitsministerin hervor.
Basis für die Auswertungen sind die Daten aus den klinischen Krebsregistern der fünf sächsischen Tumorzentren, in den seit über 15 Jahren flächendeckend Daten zu Krebserkrankungen und ihrer Behandlung erfasst werden. Laut Sächsischem Krebsregisterausführungsgesetz besteht für Ärztinnen und Ärzte eine Pflicht zur Meldung von Krebserkrankungen.
Die Krebsregister sind ein Handlungsfeld im Konzept des Sächsischen Gesundheitszieles „Brustkrebs – Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen“ und damit ein Arbeitsschwerpunkt sächsischer Gesundheitspolitik. Der vorliegende erste sächsische Brustkrebsbericht wurde im Handlungsfeld Krebsregister initiiert und von der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Tumorzentren erstellt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Tumorzentren ist eine Interessenverbindung der fünf sächsischen Tumorzentren Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau und Görlitz.
(Pressemitteilung der SMS vom 09.06.09)
Hinweis der Redaktion
Die bei der KV Sachsen angesiedelte Zentrale Stelle beantwortet Fragen zum Mammographie- Screening:
(0371) 91 85 09 99
--------------------
Gesundheitsfonds benötigt möglicherweise höheren Steuerzuschuss
Die Gesundheitsreform wird in diesem Jahr vermutlich einen höheren Steuerzuschuss benötigen, als die geplanten drei Millionen Euro. Der Grund dafür ist die wachsende Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Ausfälle von Beiträgen zur gestzlichen Krankenversicherung (GKV). Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dass „noch schlechtere Prognosen“ nicht auszuschließen sind.Die Regierung wird in dem Falle, so die Ministerin, im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für höhere Steuerzuschüsse sorgen. Eine dauerhafte Absenkung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung von derzeit 15,5 auf 14,9 Prozent im Juli könne sie jedoch nicht garantieren. Schmidt ließ offen, ob die Steuerzuschüsse im Jahr 2011 vom Gesundheitsfonds zurückgezahlt werden müssen, da heute niemand wisse, wie 2011 die Einnahmen- und Ausgabenseite aussehe.
Der Zuschuss aus Steuergeldern für die GKV soll aber, so die Politikerin, in der nächsten Legislaturperiode auf 25 Milliarden Euro allein für familienpolitische Leistungen erhöht werden.
(Agenturmeldung, 17.05.09)
--------------------
Neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche
Bei Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht künftig eine Beratungspflicht des Arztes. Zugleich muss zwischen der Diagnose, etwa einer Behinderung des Kindes, und der ärztlichen Abbrucherlaubnis eine dreitägige Bedenkfrist liegen. Kommt der Arzt den Auflagen nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. So veränderte der Bundestag das Schwangerschaftskonflikt- Gesetz nach jahrelangen Beratungen.Den nun getroffenen Beschluss hatten Johannes Singhammer (CSU) und Kerstin Griese (SPD) initiiert. Kritik kam von der Abgeordneten der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk: „Ich sehe keine Notwendigkeit, Frauen in Grenzsituationen zu drangsalieren und Ärzte zu kriminalisieren“, so Schewe-Gerigk. Dagegen wies Griese darauf hin, dass Frauen diese Beratung ablehnen könnten. „Ärzte haben Pflichten, Frauen haben Rechte“, sagte Griese weiter.
Die Bundesärtztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) befürworteten die Änderung des Schwangerschaftskonflikt-Gesetzes nachdrücklich.
(Agenturmeldung 15. Mai;
Ärzte Zeitung, 14. Mai;
Gemeinsame Pressemitteilung der BÄK und der DGGG, 15. Mai)
--------------------
