Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2009 » 06/2009 » Forum

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Sachsen 2008 – eine Nachbetrachtung mit Blick auf die „KVH aktuell“

Bereits im Heft 3/2009 der KVS-Mitteilungen informierte der Leiter der Prüfungsstelle in Sachsen über den Ausgang der hiesigen Richtgrößenprüfung im Bereich Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2006. In der aktuellen Ausgabe „KVH aktuell“ (Nr. 2/2009) der KV Hessen – Beilage zu diesem Heft – werden im Editorial die Ergebnisse der dortigen Richtgrößenprüfungen beleuchtet. Unter anderem wird darin die verhängte Regresssumme dem Gesamtverordnungsvolumen gegenübergestellt. Dabei wurde festgestellt, dass dieser Anteil nur 0,14 % beträgt; ein Hinweis darauf, so die KVH aktuell, „dass die hessischen Ärztinnen und Ärzte extrem wirtschaftlich verordnen“.

Überträgt man diesen Vergleich auf Sachsen, so muss konstatiert werden, dass der Anteil sogar nur bei 0,12 % liegt. Eingerechnet wurden dabei schon abgeschlossene Minderungsvereinbarungen und so genannte potentielle Regresse, die aufgrund des Abschlusses einer individuellen Richtgrößenvereinbarung nicht zum Vollzug kommen.

Nachdem nunmehr im Beschwerdeausschuss die ersten Regresse bereits abgemildert oder gar in eine Beratung geändert wurden, könnte der Schluss nahe liegen, dass die sächsischen Ärztinnen und Ärzte noch wirtschaftlicher verordnen als ihre hessischen Kollegen. Dieser Schluss sollte jedoch nicht gezogen werden.

Hinsichtlich des in Hessen darüber hinaus gezogenen Vergleichs der Regresssummen mit den Ausgaben für die Prüfungsstelle ergibt sich für Sachsen ein noch extremeres Bild. Dem Personal- und Sachaufwand im Jahr 2008 von knapp 1,46 Millionen Euro für die Prüfungsstelle in Sachsen standen von ihr ausgesprochene Regresse und Kürzungen von ca. 770 Tausend Euro gegenüber.

Sicherlich kann man streiten, mit wie viel Aufwand eine Wirtschaftlichkeitsprüfung betrieben werden sollte. Jedoch wäre es falsch, die These aufzustellen, die Wirtschaftlichkeitsprüfung müsse sich rechnen. Es handelt sich nun mal um einen gesetzlichen Auftrag, den es zu erfüllen gilt.
Bedauerlicherweise werden die Verordnungskosten nicht allein vom Verordnungsverhalten der Ärzte beeinflusst, sondern können aufgrund zahlreicher vom Gesetzgeber initiierter Instrumente zur Ausgabensenkung nur bedingt verantwortet werden. Die KBV wie auch die KVen streben daher entsprechende gesetzliche Änderungen auf Bundesebene an. Der Arzt soll weiterhin für die korrekte Indikationsstellung, eine indikationsgerechte Wirkstoffauswahl sowie eine rationale Verordnungsmenge und Dosierung sorgen. Die Verantwortung für die Morbidität und die Festlegung der Arzneimittelpreise bzw. für die Auswahl einer preisgünstigen Verordnung hingegen soll auf die Krankenkassen, die pharmazeutische Industrie bzw. die Apotheker übertragen werden.

Die KV Sachsen wird auch weiterhin dafür verantwortlich zeichnen, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Sachsen mit dem geringst möglichen Aufwand betrieben wird. Sie setzt sich dafür ein, dass die Prüfungsstelle die ihr zur Verfügung gestellten Mittel optimal verwendet und eine für die Ärzte transparente und faire Prüfung durchführt.

– Verordnungs- und Prüfwesen/mae –
--------------------