Schon wieder Gretchenfragen!
Den Hauptstadtkongress gibt es schon lange, der Tag der Niedergelassenen dabei ist neu, er wurde auch in den KVS-Mitteilungen beworben. Zahlreiche Ärzte und Psychotherapeuten nutzten die Gelegenheit zu fachlichem und berufspolitischem Informationsaustausch und zum Erwerb von 6 Fortbildungspunkten. In diesem Bericht steht natürlich die politischen Diskussionen im Mittelpunkt: wie hältst du’s mit … (siehe Editorial Maiheft)Ambulante Versorgung 2020 – verplant, verkauft, verstaatlicht?
Diese provokante Frage stand über der Podiumsdiskussion unter der Moderation von Wolfgang van den Bergh (Ärzte Zeitung). Er begrüßte dazu den Abteilungsleiter im BMG Franz Knieps, den KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler sowie die Bundestagsabgeordneten Dr. Hans-Georg Faust (CDU) und Daniel Bahr (FDP).
Der KBV-Vorsitzende nimmt das Motto auf und stellt die Frage „Ist das noch ein freier Beruf?“ Er kritisiert vor allem die Regelungstiefe des Gesetzgebers. Die Gesetzgebung mischt sich bis in das Arzt-Patienten- Verhältnis ein und schränkt die Handlungsbreite der Selbstverwaltung immer weiter ein. Erwartungsgemäß widerspricht der BMG-Vertreter. Es bleibt eine Glaubensfrage, ob etwas gemeinsam abgestimmt wurde (Knieps), wenn die Ärztevertreter zwar am Tisch saßen, aber dagegen stimmten (Köhler).
Der CDU-Abgeordnete stimmte „als Arzt natürlich Kollegen Köhler zu“, als Politiker sei er „im Sinne der Mitwirkung an der Reform nahe bei Herrn Knieps“.
Der FDP-Gesundheitsexperte Bahr hatte es als Oppositionspolitiker leichter, die aktuelle Gesetzgebung zu kritisieren. „Es sind raffinierte Stellen ins Gesetz geschrieben, die KVen nicht abzuschaffen, aber es läuft durch solche Stellen in diese Richtung.“ Als Beispiel nennt er den § 73b, „es wird damit ein Keil in die Ärzteschaft getrieben, da findet ein Erosionsprozess statt.“
Ausgehend vom unbeschränkten Leistungsversprechen bei begrenzten Mitteln spricht Köhler ein in Wahlkampfzeiten besonders heißes Eisen an: Wenn der Durchschnittsdeutsche im Jahr 18 – 19 mal zum Arzt geht, ist eine Steuerung nötig. Eine Selbstbeteiligung, die auch soziale Aspekte berücksichtigt, ist erforderlich. Gegenwärtig sind 68 % von der Praxisgebühr befreit, „da steuert nichts mehr.“ Wir wollen die Selbstbeteiligung nicht erhöhen, sondern andere (wirkungsvolle) Formen. Franz Knieps kann sich vorstellen, über die Art der Selbstbeteiligung zu diskutieren. Daniel Bahr erwartet nach dem Wahlkampf im Herbst eine große Diskussion über den Leistungskatalog.
Der KBV-Vorsitzende kritisiert Pauschalen, auch wenn sie von Teilen der Ärzteschaft gefordert wurden, sie sind leistungsbeschränkend.
Der FDP-Politiker Bahr vermisst immer noch eine transparente leistungsgerechte Vergütung. Es war ein Fehler, die neuen Regelungen zu schnell einzuführen, eine Konvergenzphase wäre nötig gewesen, „so wird es jetzt am lebendigen Menschen korrigiert.“
Der Abteilungsleiter des BMG spricht sich an diesem Tag „nicht für Abschaffung der KVen“ aus, fragt aber, ob „sie mittelbare Behörde oder Ärztegewerkschaft“ seien. Na, wenn er das nicht weiß?
Die Paragrafen 73b und c abzuschaffen sei zu naiv, es könne aber nicht sein, dass „die KVen die Reste verwalten und die Rosinen die anderen“.
Der KBV-Vorsitzende betont, dass Kollektivvertrag und Pflichtmitgliedschaft den Patienten 50 Jahre einen barrierefreien Zugang zum Arzt ermöglicht haben. Das Netz Sicherstellung kann nicht mehr halten, wenn mit § 73b zu große Löcher hinein geschnitten werden. „Wir fordern den ungeteilten Sicherstellungsauftrag.“
Der FDP-Politiker hat natürlich „Bauchschmerzen bei einer Pflichtmitgliedschaft, aber die schlechtere Lösung wären übermächtige Kassen oder eine staatliche Steuerung.“ Die KVen haben sich durch die Selektivverträge aus seiner Sicht reformiert und verbessert. Der § 73b schafft nicht mehr Wettbewerb, denn Wettbewerb setzt Vielfalt voraus. Er kritisiert die Einkaufsmacht der AOK Plus in Sachsen und Thüringen mit 54 % Mitgliedern, „das ist kein Wettbewerb“. Sein CDU-Kollege ergänzt: der gesetzlich geforderte (Hausarzt-)Vertragsabschluss bis 30.6. „führt nicht zu gleich langen Spießen.“
Abschließend begründete Franz Knieps noch, weshalb „die Priorität der Angleichung Ost-West entstand: „Herr Heckemann u. a. haben entsprechendes Datenmaterial vorgelegt, dass viele junge Menschen in die reichen Länder abgewandert sind.“
Speakers Corner
DAm Info-Markt der KVen moderierte in Anlehnung an das Londoner Vorbild des demokratischen öffentlichen Meinungsstreits Helmut Laschet von der Ärzte Zeitung zwei öffentliche Diskussionsrunden.
Zunächst streiten Franz Knieps vom BMG und Leonhard Hansen, KV-Vorsitzender in Nordrhein, um die richtigen Lösungsansätze in der Gesundheitsreform. Im Zentrum des „Schlagabtausches“ standen die Frage: Integrierte Versorgung – hat sie was gebracht oder nicht? – und die Versorgung mit Arzneimitteln. Wie viel ökonomische Verantwortung muss / darf / sollte der Arzt wahrnehmen? Reichen die Instrumente zur Regulierung oder sind es gar zu viele? Naturgemäß sehen das die Diskutanten unterschiedlich.
Nur in einem sind sie sich einig: Den Vertragsärzten wäre geholfen, wenn sie sich bei der Arzneimittelverordnung mehr um die medizinischen als um die ökonomischen und bürokratischen Aspekte kümmern müssten!
In der zweiten Runde stellten Dr. Klaus Bittmann (Bundesvorsitzender des NAV-Virchowbundes und Vorsitzender des Vorstandes der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein), Prof. Dr. Kuno Winn (Hartmannbund) und Dr. Carl-Heinz Müller (KBV) ihre Sichtweisen und Lösungsansätze vor. Die Gretchenfrage der präferierten Vertragsformen und der jeweils erwarteten Risiken und Nebenwirkungen wurden unterschiedlich beantwortet. Erwartungsgemäß sprach sich der KBV-Vorstand für das Primat des Kollektivvertrages und die ungeteilte Sicherstellung aus.
Der NAV-Vorsitzende und ehemalige Vorsitzender der KV Schleswig-Holstein sieht die Interessen der niedergelassenen Ärzteschaft am besten durch die Genossenschaften vertreten. Die KVen haben durch den Körperschaftsstatus zu wenig Handlungsspielraum. Der Vorsitzende des Hartmannbundes verweist auf die Ursprünge seines Verbandes. Wir fallen gerade hinter etwas zurück, was wir schon mal hatten. Die Kollektivverträge sicherten der Ärzteschaft eine hohe Verhandlungskraft. Dafür hat der HB gekämpft. Die Politik habe es jetzt sehr klug eingefädelt, die Ärzteschaft durch Separatverträge wieder zu spalten und damit zu schwächen. Den Verbänden kommt in dieser Zeit eine große Rolle zu, die Kollektivverträge und die Zwangsmitgliedschaft in einer KV sind aber als Basis für die Einigkeit der Ärzteschaft notwendig.
– Öffentlichkeitsarbeit/im –
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Zusammenfassung der wichtigsten Forderungen der KBV und der KVen anlässlich der VV am 18. Mai 2009 in Mainz
Auf Ihrer Vertreterversammlung am 18. Mai 2009 in Mainz brachten die Delegierten ihre tiefe Sorge über den gegenwärtigen Zustand des Gesundheitswesens in Deutschlands in einem „Strategie- und Forderungspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen“ zum Ausdruck. In der Präambel heißt es u. a. dazu: „… das bestehende System stößt insbesondere in der ambulanten Versorgung schon seit geraumer Zeit an seine Grenzen. Ein beinahe unbegrenztes Leistungsversprechen und die finanzielle Ausstattung in der ambulanten Versorgung klaffen immer weiter auseinander …“Nachstehend veröffentlichen wir eine Kurzfassung des Dokumentes. Den vollen Wortlauf können Sie im Internet nachlesen unter: www.kbv.de > Gesundheitspolitik
I. Freiberuflichkeit
- Erhalt und Schutz des freien Berufes müssen Leitgedanke der Gesetzgebung sein.
- Medizinische Entscheidungen müssen Vorrang haben vor den ökonomischen Interessen von Kapitalgebern.
- Keine Übernahme ganzer Versorgungsbereiche durch gewinnorientierte Kapitalunternehmen.
- Ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe müssen eng zusammen arbeiten. Verbindliche Vorgaben zu Behandlungspfaden sind unabdingbar.
- Die ärztliche Selbstverwaltung muss ihre Gestaltungsspielräume zurückbekommen. Nur so kann sie ihre Funktion als Interessensvertretung wahrnehmen und die ambulante Versorgung weiterhin sicherstellen. Der Staat beschränkt sich auf die Rahmensetzung.
II. Wettbewerb
- Oberstes Ziel des Wettbewerbs ist die höchste Qualität, nicht die geringsten Kosten.
- Die Entscheidung der Versicherten für ein bestimmtes Versorgungsangebot setzt umfassende Information voraus. Gleiches gilt für die teilnehmenden Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
- Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit müssen erhalten bleiben. Versorgungsverbesserungen müssen allen zugute kommen.
- Der Gesetzgeber muss klare Regeln für den Wettbewerb definieren.
Neuordnung der Versorgungsebenen
- Der Kollektivvertrag bleibt die Basis der Versorgung. Er kann durch Selektivverträge ergänzt werden. Die Versorgungsebenen (Grundversorgung, spezialisierte ambulante Versorgung, stationäre Versorgung) werden neu geordnet.
- Versicherte haben die Wahl zwischen drei Arten von Kollektivtarifen:
1. entsprechend der heutigen Regelversorgung mit freier Arztwahl und Sachleistungsprinzip
2. Zugang zum Facharzt nur auf Überweisung durch einen frei wählbaren Hausarzt, Sachleistungsprinzip
3. Kostenerstattung
III. Qualität
- Weitere Entwicklung und Einsatz von Qualitätsindikatoren. Ziele: Vergleichbarkeit, Transparenz, qualitätsbezogene Vergütungselemente.
IV. Weiterentwicklung der Vergütungssystematik
- Knappe Mittel müssen dahin fließen, wo sie den meisten Nutzen stiften. Leistungsanreize sollen dabei helfen.
- Innovationen auf der Basis von Nutzenbewertungen müssen auf allen Versorgungsebenen möglich sein.
- Teile der Vergütung werden an die Qualität gekoppelt.
V. Arzneimittel
- Ärzte wählen Arzneimittel nach medizinischen Gesichtspunkten.
Die Verantwortung für die Morbidität und die Preise tragen die Krankenkassen und die pharmazeutische Industrie bzw. die Apotheker.
VI. Online-Initiative des KV-Systems
- Die sichere Anbindung von Arztpraxen über das KV-Safe-Net sowie der Ausbau des KV-Backbones werden konsequent vorangetrieben.
- Praxisverwaltungssysteme müssen künftig einen standardisierten Datenaustausch beherrschen.
VII. Organisationsreform des KV-Systems
- Konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips: Je nach Erfordernis müssen Aufgaben regional oder zentral angesiedelt sein.
- Das KV-System schließt bundesweit gültige Verträge mit bundesweiten Krankenkassen. Regionale Partikularinteressen dürfen dies nicht verhindern.
- Interessenkonflikte sind offenzulegen und dürfen den Wettbewerb nicht behindern.
Der Umgang mit solchen Konflikten wird klar geregelt.
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Müller: „Ärzte können die Hauptlast der Ausgabensteuerung nicht mehr tragen!“
Mainz/Berlin, 18. Mai 2009 – „Von 27 Regulierungsinstrumenten setzen elf beim Vertragsarzt an. Wiederum die Hälfte davon zielt auf die Steuerung von Menge und Preis. Damit trifft die Hauptlast der Ausgabensteuerung die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen. Die können das aber gar nicht mehr!“Das hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Mainz festgestellt. Dort fand die Vertreterversammlung der KBV am Vortag des Deutschen Ärztetages statt. Die Vertreterversammlung hat sich angesichts des beginnenden Wahlkampfes zur Bundestagswahl im September auf einen Forderungskatalog geeinigt. Dieser beinhaltet auch die Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung. Demnach darf nur die primäre Verantwortung für die Arzneimittelgrundversorgung beim teilnehmenden Arzt liegen.
„Ein einzelner Wirkstoff kann von zahlreichen Regulierungsinstrumenten erfasst sein. Aus- und Wechselwirkungen der gesetzlichen Regulierungen sind für den Vertragsarzt völlig unüberschaubar geworden. Die Lösung liegt in einer neuen Aufgabenteilung“, so Müller.
So solle die Verantwortung für die Festlegung der Arzneimittelpreise künftig ausschließlich im Regelungsbereich von Krankenkassen und Pharmaindustrie liegen.
Müller ging zudem auf Vorschläge des Deutschen Apothekerverbandes ein, den Apotheker als Heilberufler zu stärken. „Zu einer Kooperation für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Patientenversorgung sind wir jederzeit bereit. Beabsichtigen die Apotheker jedoch die Friedenslinie zu überschreiben, können auch wir in die Konfrontation gehen“, betonte Müller.
Keinesfalls denkbar sei, Leistungen wie Impfungen in Apotheken durchzuführen. „Die Erfahrung zeigt doch, dass dort, wo kein Arzt ist, auch keine Apotheke ist. Umgekehrt gilt das nicht. Da liegt es doch nahe, das Dispensierrecht zu fordern“, sagte Müller.
Zum vierten Mal führte die KBV im März eine Befragung der Versicherten durch. Deren vorläufige Ergebnisse liegen jetzt vor und geben interessante Antworten zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV). „69 Prozent der HzV-Teilnehmer antworteten, dass sich seit ihrer Teilnahme an einem Hausarztvertrag nichts an der Versorgung verändert hat. 13 Prozent gaben eine Verbesserung an und für 14 Prozent hat sich die Versorgung sogar verschlechtert“, sagte Müller, „die HzV-Verträge bewirken also aus Patientensicht keine Versorgungsverbesserung. Diese muss auf anderem Weg erreicht werden.“
(Pressemitteilung der KBV vom 18.05.2009)
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