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„Studienbeihilfe“ für Medizinstudenten hat jetzt Namen und Gesichter

Studentin Katja Jung unterzeichnet Vertrag

Die ersten 14 Medizinstudenten haben sich in diesen Tagen (Stand: 25. Mai) den Anspruch auf eine deutschlandweit einmalige Förderung gesichert und damit nach ihrem Studium zu einer Niederlassung als Hausarzt in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens entschieden. Die gesetzlichen Krankenkassen, die KV Sachsen und das Sächsische Sozialministerium hatten ein Programm zur „Studienbeihilfe“ entwickelt und dessen Finanzierung sichergestellt. Das Programm ist bundesweit einmalig und soll einen Beitrag zur ambulanten ärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten leisten.

 

In einer Pressekonferenz am 25. Mai stellte die Sächsische Sozialministerin Christine Clauß das Programm vor. „Ziel ist es, Medizinstudenten bereits frühzeitig für eine Tätigkeit als Hausarzt zu begeistern und an Sachsen zu binden. Finanzielle Aspekte können dabei nicht unberücksichtigt bleiben.“ Sie dankte der KV für Gewinnung der Patenpraxen und den Paten für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz.

 

Der KV-Vorsitzende Dr. Klaus Heckemann nannte die Beweggründe seiner Körperschaft: „Wir nehmen Geld und geben es Studenten. Das hat uns zum Teil harsche Kritik eingebracht und wir haben am Anfang auch gezögert, ob das aufgeht. Es hat bisher noch keiner versucht.“ Dann verglich er die Situation mit den Saatkartoffeln. Primär sind sie zum Verzehr da, aber einen Teil muss man in den Boden zurückgeben, damit auch im nächsten Jahr etwas nachwächst. Der Anteil der Älteren in der Bevölkerung nimmt zu. Das gilt zunehmend auch für die Ärzteschaft. Nachhaltig können die demografischen Herausforderungen nur durch ideelle und materielle Gewinnung und Förderung des Nachwuchses bewältigt werden. Dr. Heckemann betonte: „Es sei allen Skeptikern kurz und knapp gesagt: Wir gehen in Vorleistung. Lassen sich die Studenten in unterdurchschnittlich versorgten Planungsbereichen nieder, können sie das Geld behalten, gehen sie weg, müssen sie es zurückzahlen. Die bisherigen Förderprogramme sind primär Erste-Hilfe-Pakete. Die Studienbeihilfe hilft erst mittel- und langfristig, dafür aber nachhaltig. Damit die Saat auch aufgeht, brauchen wir die Unterstützung vieler.“

 

Rainer Striebel, Geschäftsführer Versorgung der AOK PLUS, sprach für die gesetzlichen Krankenkassen, die naturgemäß den Großteil der Finanzierung übernehmen. „In einem Versuchsstadium von zunächst acht Semestern“ stehen jetzt für 2009 bis 2014 2,88 Millionen Euro zur Verfügung. „Die Früchte dieser Arbeit werden wir frühestens in sechs, sieben Jahren ernten. Aber dann beneiden uns vielleicht andere darum, dass wir schon 2009 angefangen haben, diese Idee zu verwirklichen.

 

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Katja Jung, eine der ersten Studentinnen, die das Förderangebot angenommen hat und ihr Pate Dr. Rainer Arnold. Dazu mehr im nächsten Heft.

 

Die Förderung in Kürze:

 

Über einen Zeitraum von maximal drei Studienjahrgängen erhalten bis zu 50 Medizinstudenten eine gestaffelte Förderung. Sie können ab dem 3. Studienjahr am Programm teilnehmen und erhalten monatlich 300 Euro im ersten und zweiten Jahr, 400 Euro im dritten Jahr und 600 Euro im vierten Jahr des Beihilfezeitraumes.

 

Sie verpflichten sich im Gegenzug nach ihrer Ausbildung zum Allgemeinmediziner vier Jahre lang als Hausarzt in einer unterversorgten Region in Sachsen zu arbeiten. Um kontinuierlich Einblick in das Fachgebiet Allgemeinmedizin zu erhalten und den Arbeitsalltag eines Hausarztes kennen zu lernen, gehen sie eine Patenschaft mit einem sächsischen Hausarzt ein. Die Patenschaftspraxen werden von der KVS nach einem Kriterienkatalog anerkannt, die auch das Programm koordiniert.

 

– Öffentlichkeitsarbeit/im –

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