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Mehr Ärztinnen und Ärzte braucht das Land

Montgomery: Rahmenbedingungen müssen wieder attraktiver werden
Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Bundesärztekammer. Zu den Faktoren, die einen Zusatzbedarf an Ärzten generieren, zählt Dr. Thomas Kopetsch, Leiter der Statistikabteilung der Bundesärztekammer, den medizinischen Fortschritt, den demografischen Wandel, den erhöhten Anteil von Ärztinnen in der Medizin und den allgemeinen Trend zur Arbeitszeitverkürzung. „Die Expansion des Machbaren in der Medizin führt dazu, dass immer mehr ärztliche Spezialisten benötigt werden“, so Kopetsch. Auch der höhere Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung induziere einen steigenden Bedarf nach medizinischen Leistungen und mittelbar auch eine erhöhte Nachfrage nach Ärztinnen und Ärzten.

Der Trend zur Arbeitszeitverkürzung und die Feminisierung der ärztlichen Profession bedingten, dass das gesunkene Arbeitsvolumen auf mehr Köpfe verteilt werden müsse. Die Statistiker der Bundesärztekammer errechneten, dass trotz eines zahlenmäßigen Anstiegs der Ärzte um 20.200 zwischen den Jahren 2000 und 2007 das geleistete Arbeitszeitvolumen der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte zurückging (– 1,6%).

„Wir können heute belegen: Mehr Ärzte und zugleich Ärztemangel schließen sich nicht aus, sind auch kein Widerspruch, sondern eine natürliche Folge gesellschaftlicher Veränderungen und einer unzureichenden politischen Antwort darauf. Wenn Politiker und Krankenkassen heute noch immer gebetsmühlenartig alle Probleme als ,reine Verteilungsprobleme’ der Ärzteschaft klein reden wollen,
dann werden sie ihrer politischen Verantwortung nicht gerecht“, betonte Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Analyse.

Die Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung müssten wieder attraktiver werden. Dazu gehörten zuallererst:
  • mehr Stellen in den Krankenhäusern und eine bessere Bezahlung,
  • flankierende Maßnahmen wie Abbau von Überstunden und Diensten, Entlastung von Bürokratie und Angebote für Kinderbetreuung,
  • bessere Anerkennung und Vergütung der Arbeit niedergelassener Ärztinnen und Ärzte,
  • Anerkennung der Leistung der Selbstverwaltung statt fortwährender Zermürbungstaktik gegenüber dem KV-System.

(Presseinfo der Bundesärztekammer vom 21.04.09)
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KBV und Kassen arbeiten an Kodierrichtlinien

Mit Kodierrichtlinien wollen Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen gegen Manipulationen bei der ärztlichen Dokumentation vorgehen. Über den Morbi-RSA würden 68 Milliarden Euro verteilt, und „wir sehen schon Probleme mit der Qualität der Kodierungen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.

Gerade bei Selektivverträgen entstehe eine „spannende Interaktion“, sagte Köhler. „Plötzlich entdecken die Kassen die Praxen und besuchen den Arzt.“ Verschiedenen Kassen würden Anreize schaffen, damit Ärzte bestimmte Kodierungen bevorzugen. Es gebe mittlerweile etwa 100 dokumentierte Fälle, bei denen die Kassen versucht hätten, Einfluss zu nehmen, etwa durch die Zahlung von zehn Euro pro überprüfter Kodierung.

Das sei auch für die Versicherten problematisch. Ein Versicherter merke es meist nicht einmal, ob der Arzt eine depressive Verstimmung oder eine Depression kodiere. Er „läuft dann aber ein Leben lang mit dieser Diagnose herum“.

Das könne, etwa beim Wechsel in die private Krankenversicherung, zu Problemen führen.

Bis zum 30. Juni sollen die Kodierrichtlinien für den ambulanten Bereich aufgestellt werden. Darin enthalten sein sollen auch Richtlinien, mit denen die Plausibilität einer Kodierung überprüft wird.

(Info der KBV/ des ÄND vom 05.05.09)
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Aktuelle Information zur Neuen Grippe

Bereits im Heft 2/2007 der KVS-Mitteilungen hatten wir Sie über den Stand des Entwurfes eines Influenzapandemieplanes der KV Sachsen informiert. Durch die aktuellen Ereignisse, ausgehend von Mexiko, hat dieses Thema schlagartig höchste Priorität erlangt.

Zu Ihrer Information sind die uns zur Verfügung stehenden Dokumente auf der Internetseite der KV Sachsen (http://www.kvs- sachsen.de) hinterlegt.

Momentan (bei Redaktionsschluss dieses Heftes) gilt die WHO-Warnstufe 5 (von insgesamt 6 Warnstufen). Warnstufe 5 wird charakterisiert durch „Erhebliches Pandemie- Risiko: Große, aber noch immer vereinzelte Häufungen von Infektionen mit örtlich begrenzten Mensch-zu- Mensch-Übertragungen, was nahe legt, dass das Virus zunehmend besser an den Menschen angepasst ist, aber noch nicht vollständig von Mensch zu Mensch übertragbar ist.“

Es besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Epidemie oder gar eine Pandemie, jedoch wird das Risiko als ernst und nicht zu unterschätzen bewertet.

Für die Verordnung von Neuraminidasehemmern möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unbedingt eine strenge Indikationsstellung vorzunehmen ist (begründeter Verdacht auf Infektion mit dem Influenzavirus, dabei akute Symptomatik nicht länger als 48 Stunden bestehend; Kontakt zu infizierten Personen im unmittelbaren Lebensumkreis). Vermeiden Sie auf jeden Fall prophylaktische „Wunschverordnungen“, auch wenn vereinzelt Patienten mit diesem Anliegen an Sie herantreten.

Im vorliegenden Heft finden Sie eine Kopiervorlage für den Meldebogen an die örtlichen Gesundheitsämter. Mit Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 3. Mai 2009 ist die Meldung auch von Verdachtsfällen obligatorisch.

– Verordnungs- und Prüfwesen/tro –
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Weiterbildungen von Gesundheitsfachberufen gut angenommen

„Seit Inkrafttreten der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe am 14. Juli 2007 haben bis heute 40 Bildungsträger die Staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe erhalten. Ich hoffe, dass die Weiterbildungen weiterhin so gut angenommen werden“, sagte Gesundheitsministerin Christine Clauß.

Im Rahmen der Weiterbildung können drei Funktionsbezeichnungen Leitungsaufgaben in Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen, Praxisanleitung) und 12 fachbezogene Weiterbildungsbezeichnungen erworben werden. Der Umfang der Weiterbildung reicht von 200 Stunden für die Praxisanleitung bis zu 2.720 Stunden für die Fachschwester für Anästhesie, Onkologie, Nephrologie oder Psychiatrie. Die in Sachsen verliehenen Weiterbildungsbezeichnungen werden in allen Bundesländern, die ebenfalls eine gesetzliche Weiterbildung haben, anerkannt.

Um die Weiterbildung noch attraktiver zu machen und die finanzielle Belastung für die Teilnehmer und Einrichtungen möglichst gering zu halten, können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Teilnehmer können „Meister-Bafög“ beim Landesamt für Ausbildungsförderung in Chemnitz beantragen. Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen können bei der Sächsischen Aufbaubank eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragen.

Alle Altenpfleger, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Physiotherapeuten, die vor Inkrafttreten der Sächsischen Weiterbildungsverordnung eine gleichwertige Weiterbildung abgeschlossen haben, können beim Sozialministerium die Gleichstellung beantragen. Weitergehende Informationen finden sich dazu auf der Internetseite des Ministeriums.

Um die medizinische und pflegerische Betreuung unserer Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern, hofft Frau Staatsministerin Christine Clauß.

Das Sozialministerium hat für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger unter www.gesunde.sachsen.de (Gesundheitswesen > Berufe > Gesundheitsfachberufe) eine Übersicht über die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen und deren Angebot ins Internet eingestellt. Die Übersicht wird monatlich aktualisiert.

(Presseinfo des Sächsischen Sozialministeriums vom 14.04.09)
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