ServiceTelefon der KV Sachsen sehr gut angenommen

In den KVS-Mitteilungen 2/2009 hatten wir Sie erstmals über das neu eingerichtete ServiceTelefon der KV Sachsen für Bürger und Patienten informiert. Nach gut einem Monat lässt sich in einer ersten Bilanz feststellen, dass dieses Telefon von Bürgern und Patienten sehr gut angenommen wird.
Der Schwerpunkt der Fragen betrifft die Suche nach Praxen mit speziellen Leistungsangeboten ebenso wie die Frage, welche Praxis noch Patienten zusätzlich aufnehmen kann. Aber auch eine ganze Reihe von Beschwerden über vermutetes und – leider, muss man sagen – im Einzelfall auch tatsächliches Fehlverhalten von wenigen Ärzten sind am ServiceTelefon vorgetragen worden.
Wir werden allen Beschwerden im Einzelfall nachgehen und hätten deshalb in diesem Zusammenhang auch gern Ihre Rückmeldung, wenn wir Sie aufgrund eines konkreten Sachvortrages eines Bürgers oder Patienten um eine Stellungnahme bitten.
Wir tun dies insbesondere, um die korrekt und engagiert arbeitenden Kolleginnen und Kollegen vor unberechtigten Vorwürfen bzw. Vorhaltungen zu schützen.
Der Sachverhalt war auch Anlass für die Einrichtung eines ServiceTelefons. Ein weiterer Anlass war, Ihnen in Ihren Praxen bei auch ggf. schwierigeren Fragestellungen zur GKV-Gesetzgebung und zum Vertragsarztrecht eine Hilfestellung zu geben, indem Sie die Möglichkeit haben, interessierte Bürger und Patienten an unser ServiceTelefon zwecks Einholung einer ergänzenden Information zu verweisen.
Wir denken, dass dies auch den Praxisalltag etwas entlasten hilft und Sie insbesondere von ggf. auch schwierigen, manchmal auch emotional unterlegten Diskussionen mit Patienten befreien kann.
Auch von Seiten des Gesetzgebers wird die Mitwirkung von Bürgern und Patienten bei der Formulierung von Richtlinien und Bestimmungen, z. B. im Gemeinsamen Bundesausschuss, oder bei der Zulassung von Vertragsärzten nachhaltig unterstützt. Auf die diesbezüglichen gesetzlichen Rahmenvorgaben ist in diesem Zusammenhang ergänzend zu verweisen.
Zu guter letzt möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass das ServiceTelefon nicht für die Vermittlung konkreter Behandlungstermine oder auch von freien Psychotherapieplätzen zuständig ist.
– Bezirksgeschäftsstelle Leipzig/dg –
Online-Abrechnung - Sie kommt, aber noch nicht gleich
Wie aus verschiedenen Medien bereits zu erfahren war, wird sich die Abrechnungswelt in naher Zukunft verändern. Auf Bundesebene (KBV) existiert ein Beschluss, der einen Übergang zur Online-Abgabe der Abrechnung vorsieht. Dem stellt sich die KV Sachsen und erarbeitet eine Konzeption zum schrittweisen Übergang in diese neue Welt der Abrechnung.Seit Februar dieses Jahres ist eine Projektgruppe beauftragt, bis Mitte des Jahres eine Gesamtkonzeption für den Bereich der KV Sachsen zu entwickeln. Dabei geht es der KV Sachsen zunächst um das Schaffen einer Möglichkeit zur Online-Abgabe der Abrechnung sowie des elektronischen Versandes des Honorarbescheides und der begründenden Honorarunterlagen zum 01.01.2010. In weiteren Stufen werden dann zusätzliche Möglichkeiten – wie z. B. die Abrechnungskorrektur im Dialog und Testabrechnungen – für die online abrechnenden Ärzte geschaffen.
Anbieter machen Druck
In den letzten Wochen haben Ärzte gehäuft Schreiben von Softwarefirmen und DSL-Dienste-Anbietern erhalten. Es wird durch diese Anbieter versucht, Druck auf die Ärzte auszuüben mit dem Hinweis, dass die Ärzte zum 01.01.2010 online abrechnen müssen und sich daher schon heute darauf einstellen sollen.
Den Ärzten werden konkrete Angebote für einen (angeblich) sicheren, geschützten und zertifizierten Internetzugang für ihre Arztpraxen unterbreitet. Entsprechende Briefe liegen uns vor. Beworben werden die angebotenen Leistungen mit dem Logo „Zertifizierter KV-SafeNet-Anbieter“. Allerdings ist dies teilweise nicht der Fall bzw. unklar. Zudem wird in den uns vorliegenden Schreiben auf angeblich begrenzte Fördermittel bei der KV Sachsen für die Anschaffung der entsprechenden Hard- und Softwarelösungen verwiesen.
Diese Schreiben erzeugen große Irritationen und Unsicherheiten. Es wird in der Ärzteschaft der Eindruck erweckt, dass sie umgehend handeln sollten, um diese Fördermittel zu erhalten. Seitens der KV Sachsen ist keine zeitliche und finanzielle Einmalförderung geplant, sondern eine langfristige Förderung über eine abgesenkte Verwaltungskostenumlage für Online-Abrechner.
Wir sind überzeugt, mit den Möglichkeiten zur Online-Abgabe der Abrechnung und dem elektronischen Honorarversand ein so attraktives Angebot zu schaffen, dass viele von ihnen künftig nicht mehr auf diesen Weg der Abrechnung verzichten wollen. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn in der Zukunft weitere Dienste, wie Online-Richtigstellung, Testabrechnungen u. a. hinzukommen werden.
Ein sofortiges Handeln ist nicht geboten
Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass es eine freiwillige Lösung für die Online-Abrechnung gibt. Bitte bewerten sie Angebote der auf sie zukommenden Softwarefirmen und DSL-Dienste-Anbieter kritisch und lassen sie sich durch diese nicht verunsichern.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Abteilung Service und Dienstleistungen der KV Sachsen, Telefon 0341/23 49 37 11. Bei Bedarf stellen wir ihnen die aktuelle Liste mit den durch die KBV zertifizierten Anbietern von KV Safe Net zur Verfügung: www.kbv.de/12462.html
Wir werden Sie rechtzeitig in den KVS-Mitteilungen, in unserem Internetauftritt und im Honorarbrief auf die für Sie notwendigen Schritte hinweisen.
– Projektgruppe Onlineabrechnung/rab/ditt –
