Gretchenfragen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
natürlich will ich hier keine theologische Diskussion führen. Aber im Jahr der Landtags- und Bundestagswahl sind die parteipolitischen Präferenzen der Wahlbevölkerung zwar keine Religionsfrage, jedoch sicher von grundsätzlicher Bedeutung.
Unbestreitbar ist es wichtig, dass die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ihre eigene Wahl ganz bewusst treffen und dabei die gesundheitspolitischen Vorstellungen der Parteien berücksichtigen.
Es ist selbstverständlich auch legitim, die Patienten zu informieren, welche Konsequenzen deren Wahlentscheidung für ihre zukünftige Gesundheitsversorgung haben kann. Die KBV wird dazu auch demnächst sog. „Wahlprüfsteine“ veröffentlichen.
Allerdings gibt es auch hier wie meist im Leben Grenzen und Spielregeln. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz eindeutig zu leider vorgekommenen Grenzüberschreitungen positionieren.
Es ist nach meiner Ansicht völlig untragbar, wenn in von Ärzten kreierten und verbreiteten Wahlplakaten ganz klar aufgefordert wird, eine bestimmte unbestreitbar demokratische Partei nicht zu wählen (siehe Plakat nächste Seite). Das hat jetzt nichts, aber gar nichts, mit meiner eigenen parteipolitischen Präferenz zu tun.
Es ist – nebenbei gesagt – meiner Meinung nach auch nicht zielführend, so platt zu „argumentieren“, aber der wesentliche Punkt ist: Es gehört sich einfach nicht!
Zum Glück gibt es aber auch ganz andere Beispiele, wie man in einer sehr kreativen Form die Patienten mit ihren Sorgen „mitnehmen“ und damit die Wahl in legitimer Weise beeinflussen kann. Das auf Seite 5 mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Ärztenetzes Gynäkologie abgedruckte Plakat möchte ich hier als sehr gelungenes Beispiel ausdrücklich empfehlen. Natürlich verlangt dies dann noch ein differenziertes Gespräch mit dem Patienten, aber auf BILD-Zeitungs-Niveau sollten wir uns als Akademiker bitte nicht bewegen.
Soweit also zu der 1. Gretchenfrage.
Für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gibt es zur Zeit aber noch eine zweite Grundsatzfrage. Ich meine hier die Positionierung zur Zukunft des Kollektivvertrages. Bei diesem Thema herrscht ja momentan eine rege Betriebsamkeit, man könnte fast sagen, ein Aktionismus. Wer meint, hier würde jetzt trotzdem nichts Grundsätzliches entschieden, irrt.
Die Meinung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in dieser Frage ist ganz eindeutig und sicher bekannt. Zumindest haben wir darauf in den verschiedensten Publikationen hingewiesen und auch bei bisherigen Vertragsverhandlungen bzw. -umsetzungen geachtet. Für den weiteren Umgang mit dieser Thematik möchten wir jetzt von den Hausärztinnen und Hausärzten gern ein Meinungsbild erfragen.
Für den Fall, dass Ihnen, egal über welchen Vertragspartner, von einer Kasse eine zusätzliche Vergütung für eingeschriebene Patienten geboten werden sollte, würden Sie dann – bei gleicher Gesamthöhe! –
– einen Zuschlag zu dem KV-Fallwert – also den Erhalt der Basisvergütung im Rahmen des Kollektivvertrags-
systems – präferieren („add on“)
– oder wäre Ihnen ein Vertrag, der unter dauerhafter Ablösung der bisherigen KV-Vergütung einen Pauschalbetrag pro Fall beinhaltet („Budgetbereinigung“), lieber.
Bedenken Sie bei Ihrer Meinungsbildung auch, welche Auswirkungen in letzter Konsequenz aus der jeweiligen Weichenstellung erwachsen können. Auch die jetzt schon absehbaren Risiken muss man ggf. bereit sein in Kauf zu nehmen.
Die an alle Hausärzte (ohne Kinderärzte) gerichtete Frage ist auf Seite 4 noch einmal abgedruckt und liegt – nur für diese Gruppe – dem Heft bei.
Damit die KVS ein repräsentatives Meinungsbild erhält, wäre eine möglichst zahlreiche und zeitnahe Rückmeldung natürlich sehr wünschenswert.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Vorstandsvorsitzender Klaus Heckemann
