Protokollnotiz Nr. 1 mit Wirkung für das 1. bis 4. Quartal 2009
zur Vereinbarung gemäß § 132e SGB Vüber die Durchführung weitergehender Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf Grundlage des §20d Abs. 2 SGB V
mit Wirkung ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen), Körperschaft des öffentlichen Rechts,
01099 Dresden, Schützenhöhe 12, vertreten durch den Vorstand,
und der
IKK Sachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
01099 Dresden, Arndtstraße 13, vertreten durch den Vorstand
Die Partner dieser Protokollnotiz vereinbaren auf der Grundlage der bilateralen „Vereinbarung gemäß § 132e SGB V über die Durchführung weitergehender Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf Grundlage des § 20d Abs. 2 SGB V mit Wirkung ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) … und der IKK Sachsen …“, dass diese Vereinbarung – entgegen der darin festgelegten Befristung des Geltungszeitraumes (§ 8 Abs. 1) – auch mit Wirkung für das Kalenderjahr 2009 fort gilt.
Die Anlage 1 „Satzungsleistungen der IKK Sachsen mit Wirkung für das 1. bis 4. Quartal 2009“ zu dieser Protokollnotiz wird Vertragsbestandteil.
Dresden, den 20. Februar 2009
gez. Dr. med. Ulrike Schwäblein-Sprafke
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Dresden, den 20. Januar 2009
gez. Gerd Ludwig
IKK Sachsen
Satzungsleistungen der IKK Sachsen mit Wirkung für das 1. bis 4. Quartal 2009
zu weitergehenden Schutzimpfungen in Anlehnung an die „Vereinbarung gemäß § 132e SGB V über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf der Grundlage der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 20d Abs. 1 SGB V (Impfvereinbarung Sachsen) mit Wirkung ab 1. Januar 2008 …“
Übersicht Impfungen oben als PDF unter "Download des Artikels"
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