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Sonder-VV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Deklaration der KBV-Vertreterversammlung

„Auf der Sondervertreterversammlung der KBV am 26. März 2009 haben die Delegierten folgende Deklaration verabschiedet (Wortlaut):

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bekennt sich zu ihrer Verantwortung, eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung in der GKV zu organisieren sowie zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Modernisierung der dafür notwendigen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sofern Politik und Gesetzgeber folgende Bedingungen in der kommenden Legislaturperiode erfüllen:

1. Die Ausübung ärztlicher und psychotherapeutischer Tätigkeit als freier Beruf muss im Interesse des Patientenschutzes erhalten bleiben. Das kann nur in einem freiheitlichen selbstverwalteten Gesundheitswesen garantiert werden, in dem die ärztliche Selbstverwaltung wieder selbstbestimmt handeln kann; sie beansprucht für sich den ungeteilten Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung. Die dafür notwendigen Gestaltungsspielräume sind gesetzlich zu erweitern. Der staatsmedizinischen Ausrichtung der Gesundheitspolitik der letzten Jahre wird ein Ende gesetzt.

2. Der Gesetzgeber beschränkt sich auf die Vorgabe der notwendigen Rahmenbedingungen. Die unerträglich gewordene Regulierungsdichte muss auf das für eine gute Patientenversorgung notwendige Maß zurückgeführt werden.

3. Qualitätssicherung, Qualitätsförderung und Qualitätsdarstellung sind ureigenste Aufgabe eines freien Berufes. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bekennen sich im Interesse des Patientenschutzes uneingeschränkt zu dieser Verpflichtung. Qualitätsmanagement sowie qualitäts- und ergebnisbezogene Vergütungsansätze werden zügig weiterentwickelt. Voraussetzungen sind Transparenz in der Abrechnung und arztnah eine klare Zuständigkeit dafür in der Ärztlichen Selbstverwaltung.

4. Leistungsversprechen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel müssen zur Vermeidung von versteckter Priorisierung und Rationierung miteinander in Einklang gebracht werden.

5. Es wird eine den Ansprüchen an eine solidarische Krankenversicherung Rechnung tragende Wettbewerbsordnung eingeführt, die das derzeitige systemwidrige Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen sinnvoll ordnet. Selektivverträge sollen dabei auf der Basis des Kollektivvertrags zur Erprobung von Versorgungsverbesserungen genutzt werden.

6. Eine Weiterentwicklung der Honorarreform muss den Forderungen der Vertragsärzteschaft nach einer nachvollziehbaren, transparenten und leistungsgerechten für Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten verständlichen und einfachen Vergütungssystematik Rechnung tragen. Die Pauschalierung ärztlicher Leistungen wird zurückgeführt auf eine das Leistungsspektrum der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten abbildende Einzelleistungsvergütung.

7. Bei der Honorarverteilung wird die bestehende Pflicht zur Herstellung des Einvernehmens mit den Landesverbänden der Krankenkassen gestrichen.

8. Die Möglichkeit zur Vereinbarung kassenspezifischer Kollektivverträge (z. B. Verträge gemäß § 136 Abs. 4 SGB V) soll, ohne dass eine Einschreibung der Versicherten notwendig ist, als Ergänzung zu den kassenübergreifenden Gesamtverträgen geschaffen werden.

9. Bei Arzneimittelverordnungen tragen Vertragsärzte ausschließlich die Verantwortung für die Indikationsstellung, die Wirkstoffauswahl und die Dosierung. Die Preisverantwortung liegt bei den Krankenkassen, pharmazeutischer Industrie und den Apothekern. Inhaltlich gilt das analog für die Heil- und Hilfsmittelversorgung.

10. Neben dem Anspruch auf Sachleistung wird unter Beachtung einer Übergangsfrist gleichberechtigt der Anspruch auf Kostenerstattung in die ambulante Versorgung für alle GKV-Versicherten eingeführt.

11. Die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte werden analog der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in § 73 SGB V definiert.

12. § 73 b und § 73 c SGB V werden zusammengeführt zu einer Vorschrift, die es erlaubt, zur Erprobung neuer Organisations- und Versorgungssysteme Selektivverträge abzuschließen.

13. Den Kassenärztlichen Vereinigungen ist eine Teilnahme am Wettbewerb an allen selektiven Verträgen zu ermöglichen.

14. Die in § 116 b SGB V i. d. F. des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführte institutionelle Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung wird wieder beschränkt auf persönliche Ermächtigungen aus Gründen der Sicherstellung.


Die Mitglieder der Vertreterversammlung betonen ausdrücklich, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen eine starke und verlässliche Interessenvertretung aller niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie aller Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sein wollen und wieder sein werden. Neben der Interessenvertretung wollen die KBV und die KVen Dienstleister für ihre Mitglieder sein. Dazu muss der Gesetzgeber die notwendigen Spielräume, insbesondere für einen fairen Interessenausgleich, schaffen.

Der Vorstand wird der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 18. Mai 2009 in Mainz ein ausführliches und konkretes Strategie- und Forderungspapier dazu zur Beschlussfassung vorlegen.



Berlin, 26.03.2009
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Köhler: „Nur das Notwendigste darf gesetzlich verankert werden“

Berlin, 26. März 2009 – „Die ärztliche Selbstverwaltung muss wieder mehr Gestaltungsspielräume bekommen.“ Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute auf der Sonder-Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin gefordert. „Nur das Notwendigste darf gesetzlich verankert werden“, betonte er. Ein freiheitlich selbstverwaltetes Gesundheitswesen sei zwingend notwendig, um den Arzt als freien Beruf und damit seine Unabhängigkeit bei medizinischen Entscheidungen zu erhalten.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind für den Wettbewerb – sofern er zum Wohle der Patienten ist. Köhler sagte: „Sinnvoll wären Selektivverträge auf der Basis des Kollektivvertrages. Doch um das zu erreichen, brauchen wir eine Wettbewerbsordnung. Nur so kann die freie Arztwahl erhalten bleiben und die Flächendeckung der ambulanten ärztlichen Versorgung ohne weiße Flecken gesichert werden.“

Zum Erhalt der Freiberuflichkeit und einer sinnvollen Wettbewerbsordnung gehört nach Ansicht der KBV auch eine Vergütungssystematik mit einer klaren Euro-Gebührenordnung. „Die Ärzte und Psychotherapeuten brauchen eine verständliche, transparente und leistungsgerechte Vergütung. Transparenz setzt voraus, dass die extreme Pauschalierung einer sinnvollen Einzelleistungsvergütung weicht“, so der KBV-Chef. Zudem forderte er, dass die Honorarverteilungshoheit wieder ausschließlich in der Zuständigkeit des KBV-/KV-Systems liegen müsse: „Das Einvernehmen mit den Krankenkassen hat sich nicht bewährt, im Gegenteil. Das Schwarze-Peter-Spiel wird munter weiter betrieben, und gleichzeitig sind den KVen die Hände gebunden. Das darf so nicht weitergehen!“

Köhler kündigte weiterhin an, eine Diskussion darüber führen zu wollen, ob gleichberechtigt neben dem Sachleistungsprinzip die Kostenerstattung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden soll“.


(Pressemitteilung der KBV zur Sonder-VV am 26.03.2009)
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Hellmann: Äußerungen sind ein Schlag ins Gesicht der Ärzte

Berlin, 26. März 2009 – Die Delegierten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben auf der heutigen Sonder-Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Äußerungen des Vorsitzenden der KV Bayerns, Dr. Axel Munte, entschieden zurückgewiesen. Der VV-Vorsitzende, Dr. Andreas Hellmann, sagte dazu: „Die VV distanziert sich ausdrücklich von den Vorwürfen Herrn Muntes. Sie stellt sich ohne Wenn und Aber hinter die niedergelassenen Ärzte.

Diese versorgen jedes Jahr 500 Millionen Mal in Deutschland Patienten auf anerkannt hohem Niveau. Dabei übernehmen sie ein großes Maß an Verantwortung. Ihnen dabei Gier und Handeln auf Kosten der Patienten vorzuwerfen, ist ein Schlag ins Gesicht der Niedergelassenen.“

Im Namen der VV erklärte Hellmann weiter: „Die KBV und die KVen wollen und werden wieder eine starke und verlässliche Interessenvertretung aller niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sein. „Unabdingbare Voraussetzung ist jedoch, dass der Gesetzgeber dazu die notwendigen Spielräume, insbesondere für einen fairen Interessenausgleich, schafft.“


(Pressemitteilung der KBV zur Sonder-VV am 26.03.2009)
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Pressemitteilung: KV Sachsen verwahrt sich gegen die Schmähungen Dr. Axel Muntes

Süddeutsche Zeitung 26.03. 2009:

– „Unsere Organisation ist nur noch ein Sinnbild des gierigen Arztes“

– „Durch die neue Honorarreform gewinnen die mittelmäßigen Ärzte auf Kosten der Spezialisten. Das darf nicht sein“… „es sind schon zu viele gestorben“.

„Herr Dr. Munte beleidigt und verunglimpft diejenigen, die ihn gewählt und bezahlt haben. Ich fordere ihn zum sofortigen Rücktritt vom Vorsitz der KV Bayerns auf.“

Damit reagiert der Vorstandvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, auf die öffentlichen Äußerungen Dr. Muntes.

Der sich seit längerem abzeichnende zunehmende Realitätsverlust von Herrn Dr. Munte hat mittlerweile ein unerträgliches Ausmaß angenommen.

Die KV Sachsen setzt sich weiterhin für die Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung ein, während Dr. Munte offensichtlich nur noch ausgewählte Spezialisten angemessen honorieren möchte. Das widerspricht dem Auftrag zur wohnortnahen flächendeckenden ambulanten fach- und hausärztlichen Grundversorgung.



V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
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