Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2009 » 03/2009 » Vertragswesen

Durchführung von aktiven Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung 

GEK zahlt HPV-Impfung nur noch bis 18 Jahre und keine Malariaimpfung mehr
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen wurde seitens der Gmünder ErsatzKasse GEK dahingehend informiert, dass die bilaterale Vereinbarung zwischen der KV Sachsen und der GEK (i.d.F. vom 28.09.2007) „… über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen auf Grund von Auslandsreisen und der Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomavirus-Impfstoff“, die zum 01.10.2007 in Kraft trat, einer vertraglichen Änderung bedarf.

Grund: Die Satzung der Gmünder ErsatzKasse GEK wurde geändert. Die Änderung betrifft insbesondere die Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomavirus- Impfstoff für weibliche Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren und die Malariaprophylaxe im Rahmen von Auslandsreiseimpfungen. Die beiden vorgenannten Impfungen stellten Mehrleistungen der Gmünder ErsatzKasse dar, die durch die Änderung der Satzung nun von der Leistungspflicht ausgenommen sind. Daher ist die vorgenannte Vereinbarung entsprechend anzupassen.

Näheres dazu ist der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der Gmünder ErsatzKasse GEK abgeschlossenen Änderungsvereinbarung
(1. Protokollnotiz i. d. F. vom 26.01.2009, inkl. der modifizierten Anlage 1), die mit Wirkung ab dem 1. April 2009 in Kraft tritt, zu entnehmen. Diese wird als Beilage zur aktuellen Ausgabe der KVS-Mitteilungen, Heft 3/2009, veröffentlicht.

Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter in Ihrer jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung:

KV Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz,
Tel. 0371/27 89-451

KV Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Dresden,
Tel. 0351/88 28-410

KV Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig,
Tel. 0341/24 32-135


Hinweis:

Unstrittig ist, dass die Gmünder ErsatzKasse GEK vereinbarungsgemäß die Impfleistungen für ihre Versicherten/für ihre Anspruchsberechtigten übernimmt, die nach den Regelungen der zwischen der KV Sachsen und den Verbänden der Ersatzkassen (VdAK/AEV e.V., Landesvertretung Sachsen) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Zusatzvereinbarung (i.d.F. vom 26.02.2008 i.V.m. der Protokollnotiz Nr. 1 i.d.F. vom 28.05.2008) auf der Grundlage des § 20d Abs. 2 SGB V (Satzungsleistungen) berechnungsfähig sind. Die Mitgliedskassen des VdAK/AEV stimmten einer Weitergeltung der vorgenannten, zunächst auf das Jahr 2008 befristeten Vereinbarung mit Wirkung für das Kalenderjahr 2009 zu*). Dies in Ergänzung zu den ärztlichen Leistungen, die nach der z. Zt. geltenden „Impfvereinbarung Sachsen“ (Pflichtleistungen der GKV) i.V. m. der Protokollnotiz Nr. 1 (i.d.F. vom 05.06.2008; mit Wirkung ab dem 01. Juli 2008) für den Bereich der Primär- und Ersatzkassen durchführbar sind. Die Bekanntmachungen dieser Impfvereinbarungen erfolgten u.a. auf der Homepage der KV Sachsen (www.kvs-sachsen.de) unter der Rubrik Mitglieder > Verträge).
  • *) Anmerkung:

    Seitens des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Sachsen, wurde der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen folgender Sachverhalt mitgeteilt:

    Seit dem 1. Januar 2009 firmiert der Verband der Angestellten- Krankenkassen e.V. unter dem neuen Namen „Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)“. Gleichzeitig beschloss die Mitgliederversammlung, die Gmünder ErsatzKasse (GEK) in den Verband aufzunehmen. Der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband, bei dem die GEK zuletzt einziges Mitglied war, löste sich zum 31.12.2008 auf. Damit haben sich nun alle 8 Ersatzkassen unter dem Dach des vdek zusammengeschlossen. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die bestehenden Verträge weiterhin Gültigkeit haben.

(Schreiben des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Sachsen, vom 06.01.2009)

– Vertragswesen/mey –
--------------------